Von Krankenversicherung gekündigt worden. Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Mann ist Selbstständig und somit auch Privatversichert. Im Juli haben wir wegen der Höhe der Beiträge die Versicherungsgesellschaft gewechselt. Eigentlich haben wir uns dabei nicht viel gedacht, da es eine Ersparniss von 200 Euro im Jahr wären. Das lief alles super bis…

Vor einem Monat kam ein Schreiben der neuen Versicherungsgesellschaft. Der Vertrag meines Mannes wurde gekündigt, da er zu Höhe Leberwerte hatte. Da haben wir uns immer noch nicht besonders viel gedacht. Mein Mann hat also den Hausarzt besucht und lies sich nochmal untersuchen.

Hier sollte noch gesagt werden, dass er knapp über dreißig ist, regelmäßig Sporttreibt und kaum Alkohol trinkt.

Der Arzt meinte, dass er vor ein Paar Jahren sehr wahrscheinlich Hepatitis A durchgemacht hat, ohne dass man es gemerkt hat.

Die Krankenversicherung möchte ihn nicht haben…das vorherige Versicherungsunternehmen möchte ihn jetzt auch nicht haben.

Was nun??? Darf es die Private Krankenkasse überhaupt???

Vielen Dank im Voraus…

bitte direkt kontakt mit dem verband aufnehmen.

lieben gruss

ralf:

Hallo,

also normalerweise ist der Weg, den man zu einer neuen Gesellschaft geht folgender :

  1. Antrag stellen, 2. Gesundheitsfragen darin beantworten und der Versicherer prüft 3. das für ihn beschriebene Risiko. Wenn im Vertrag alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, und der Versicherer dieses Risiko angenommen hat, dann kann die Versicherung nicht so ohne weiteres kündigen ! Einzige Ausnahme ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ! War Ihr Mann vorher schon einmal mit erhöhten Leberwerten beim Arzt aufgefallen, so hätte er dieses nach Kenntnisnahme angeben müssen ! Hat er dieses nicht getan, befindet sich die Versicherung im Recht ! Wie auch immer sich die Sachlage gestaltet, würde ich empfehlen, den Versicherungs Ombudsmann mit dem Fall zu beauftragen !

http://www.pkv-ombudsmann.de/

Dieser ist die erste Instanz für aussergerichtliche Einigungen. Das sollte Ihnen vorerst weiterhelfen.

Liebe Grüße
Thomas Köhnke
http://www.pkv-deluxe.de

Hallo,

hier wurden gleich mehrere Fehler gemacht bzw. liegen falsche Annahmen vor:

Ihr Mann ist nicht in der PKV, weil er selbstständig ist, sondern weil er sich (mutmaßlich aus Kostengründen) für die PKV entschieden hat. Kein Mensch wird gezwungen, von der GKV in die PKV zu wechseln.

Warum wechselt Ihr Mann wegen 200 EUR Jahresersparnis die Versicherung? Irgendein windiger Vermittler wird sich tot gelacht und die Kohle dafür eingestrichen haben.

Und ich gehe fest davon aus, dass die Gesundheitsfragen ohne vorherige Nachfrage bei den in den letzten (fünf?) Jahren besuchten Ärzten erfolgte. Die Versicherung hat nun die erhöhten Leberwerte heraus gefunden. Hätte Ihr Mann auch herausfinden könnnen! Und er wusste davon wirklich nichts? Wie geht das?

Zum Unglück sind Sie dann noch an einen mutmaßlich ahnungslosen und gewissenlosen Vermittler geraten. Das sind die Typen, die immer alles billiger machen können und Ihnen nur irgendetwas verkaufen, damit das eigene Konto gut aussieht. Was daraus folgen kann, interessiert die nicht.

Die Versicherung darf das natürlich. Das ist ein Betrugsversuch aus Sicht der Versicherung.

Wenn Sie schreiben „gekündigt“, dann gehe ich von einer Aufhebung ab Beginn wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung aus. Ist dem so?

Was sagt denn der Vermittler von Damals?

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Ich kann Ihren Angaben nicht genau entnehmen, weshalb ihr Ehemann gekündigt wurde. Sofern der Versicherer wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung gekündigt hat, hat das neue Unternehmen doch auch in seinem Schreiben darauf hingewiesen, was die rechtlichen Konsequenzen sind: Alle bis zum Kündigungszeitpunkt bezahlten Beiträge darf sich die Gesellschaft behalten, bereits gezahlte Rechnung wird sie ggf. von Ihnen zurück fordern und damit verbunden auch der Hinweis, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht gewünscht ist.

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht kann aber bei jedem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Antrag auf Versicherung im Basistarif gestellt werden. Der Tarif entspricht vom Beitrag und den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Und ganz wichtig: Es besteht hier definitiv ein Annahmezwang.

Also schnellstmöglich zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternhemen gehen und dort einen Antrag zur Versicherung in dem sogenannten Basistarif stellen. Den muss sogar die alte private Krankenversicherung annehmen. Und dann am besten mithilfe eines Rechtsanwaltes oder noch besser einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater prüfen lassen, ob der Kündigung widersprochen werden kann.

Setzen Sie sich am besten hierzu einmal mit Herrn Rudi Lehnert in Nürnberg in Verbindung. Seine Telefonnummer lautet: 0911-405173. Mit ihm habe ich in diesem Zusammenhang gute Erfahrungen gemacht.

Wichtiger Hinweis: Versicherungsberater sind keine Vertreter und / oder keine Versicherungsmakler. Es gibt davon nur knapp 150 in Deutschland und diese arbeiten nur auf Honorarbasis. Ist also wie bei einem Rechtsanwalt: Er wird nur für Sie tätig, wenn sie bereits sind, eine entsprechende Zahlung zu leisten. Dafür liegt seine Fachkompetenz eindeutig höher als beim Rechtsanwalt, da er sich in den Bereichen rund um Versicherungen viel besser auskennt.

Dann noch viel Glück und sagen sie mal Bescheid, was draus geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren

Danke für Ihre Antwort!

Der Vermittler von dem damaligen Wechsel (von GKV in PKV) ist natürlich über alle Berge. Der jetzige strengt sich schon an, allerdings glaube ich fehlt ihm noch die Erfahrung.

Sie haben auch Recht, was das Gespräch mit dem Arzt betrifft. Wir haben ihn vor dem Versicherungswechsel nicht konsultiert. Allerdings dachten wir, dass es dazu keinen Grund gibt. Das mit den Leberwerten war tatsächlich eine Überraschung…es hies zwar einmal, dass diese leicht erhöht sind, da dies damals aber die ganze Aussage zu dem Thema war, hat sich die Sache erledigt.

Dies ist ein Grund für uns über den Wechsel des Hausarztes nachzudenken.

Nochmals vielen Dank.

Danke, ich werde es mir anschauen.

Danke für Ihre Antwort, ich habe mir beide Links angeschaut und überlege mir, was ich nun tun werde.

Guten Tag hahela,

Eine Kündigung wegen Anzeigepflichtverletzung (über vorhandene Vorerkrankungen oder aktuelle Erkrankungen zum Zeitpunkt der Antragstellung) ist dem Versicherer nur möglich, wenn der Kunde KENNTNIS von dieser vorhandenen Vorerkrankungen oder aktuelle Erkrankungen zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte.

Wenn der Versicherte nichts davon wußte, konnte er es ja nicht angeben und ist damit schuldfrei ! :wink: Das ist in den Allgemeinen Bedingungen so geregelt.

ALSO:
wenn ich es recht verstehe, war weder Ihrem Mann, noch dem Arzt zum Zeitpunkt der Antragstellung beim neuen Versicherer bekannt, das erhöhte Leberwerte bestehen, (die vermutl. aufgrund einer nicht bemerkten Hepatitis-A Erkrankung zustandekamen) ?

Ist das richtig ?

WENN DAS SO IST, darf und kann der Versicherer nicht kündigen, da Du, bzw. Dein Mann nicht wissentlich oder willentlich Angaben zum Gesundheitszustand verschwiegen hat, da er gar keine Kenntnis davon hatte.

In dem Fall solltest Du ein Attest des Arztes beschaffen, aus dem hervorgeht, dass die erhöhten Leberwerte zum Zeitpunkt der Antragstellung ihm nicht bekannt waren und eine Erklärung von deinem Mann, das ER keine Kenntnis davon hatte - mit der Bitte - die Fortführung des Vertrages zu bestätigen.

Andernfalls wirst Du Rechtsanwalthilfe in Anspruch nehmen (solltest Du dann auch).

Ein Weg geht auch noch:
Den Ombudsmann der PKV um Hilfe bitten. Dieser ist der
Vermittler zwischen Versichertem und Versicherer im Bereich PKV, wenn es Streitigkeiten gibt oder der Kunde hilfe benötigt in seiner KOmmmunikation mit dem Versicherer und erlangen von rechtsmäßigen Ansprüchen
gegenüber dem Versicherer.

Der Ombudsmann der PKV ist für Dich grundsätzlich kostenlos!

Es ist aber wichtig, genaue Fakten zu senden, damit er
wirklich konkret helfen kann (am Besten Unterlagen dazu
komplett mitliefern).

Details und Link zum Ombudsmann auf unserer Page:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann.htm

Ich hoffe, mit der Info nach meinem besten Wissen geholfen zu haben !

PS: Bitte handle schnell - das sollte nicht liegen bleiben, die Absicherung und auch schnellstmögliche Klärung ist höchst wichtig!

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael
PKV-Spezialisten
Home: www.pkv-netz.com

huhu,hahela…es hört sich nach einem größeren problem an…zunächst mal kann die versicherung einfach so kündigen.du hast die möglichkeit den rechtsweg zu gehen,was allerdings mit erheblichen kosten verbunden ist.hier solltest du die aufnahmebedingungen in deinem vertrag prüfen.wenn dein mann von einer hepatitis a nichts bemerkt hat,liegt kein vorsatz vor…dann ist die kündigung nicht wirksam und anfechtbar…ich würde jedoch zu einer gesetzlichen wechseln…die privaten und gerade die axa sind nicht kundenorientiert,sondern haben ihre verträge auf profit ausgerichtet…beantworte dir mal eine frage selbst.warum kann eine pk billiger sein?die leistungen müssen bezahlt werden und die ärzte arbeiten nicht aus gefälligkeit…die gesetzlichen haben sich auf reine krankenkassen spezialisiert,wobei die pk rundum versichern…dabei ist ihnen die gesundheit weniger wert…allerdings sind die gk teurer.dafür stressfreier im alltag…hofffe dir geholfen zu haben…lg.exekution
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Mann ist Selbstständig und
somit auch Privatversichert. Im Juli haben wir wegen der Höhe
der Beiträge die Versicherungsgesellschaft gewechselt.
Eigentlich haben wir uns dabei nicht viel gedacht, da es eine
Ersparniss von 200 Euro im Jahr wären. Das lief alles super
bis…

Vor einem Monat kam ein Schreiben der neuen
Versicherungsgesellschaft. Der Vertrag meines Mannes wurde
gekündigt, da er zu Höhe Leberwerte hatte. Da haben wir uns
immer noch nicht besonders viel gedacht. Mein Mann hat also
den Hausarzt besucht und lies sich nochmal untersuchen.

Hier sollte noch gesagt werden, dass er knapp über dreißig
ist, regelmäßig Sporttreibt und kaum Alkohol trinkt.

Der Arzt meinte, dass er vor ein Paar Jahren sehr
wahrscheinlich Hepatitis A durchgemacht hat, ohne dass man es
gemerkt hat.

Die Krankenversicherung möchte ihn nicht haben…das vorherige
Versicherungsunternehmen möchte ihn jetzt auch nicht haben.

Was nun??? Darf es die Private Krankenkasse überhaupt???

Vielen Dank im Voraus…

Ich muss leider passen. Mein Tipp:
Sucht euch einen fähigen Versicherungsmakler, der jahrelange Erfahrung in der PKV hat und ein gewisses Standing bei den Gesellschaften hat.

Kein Internetvergleichsportal oder so einen Schrott…

Vor einem Monat kam ein Schreiben der neuen
Versicherungsgesellschaft. Der Vertrag meines Mannes wurde
gekündigt, da er zu Höhe Leberwerte hatte.

Vorab: Anwaltliche Unterstützung braucht Ihr sowieso. Das wird Euch kein Internetforum ersparen. Aber zur Sache.

Gibt es medizinische Unterlagen aus den Jahren, die in die Zeiträume der Antrags-Gesundheitsfragen reichen, aus denen das hervorgeht?

Wenn ja, und Dein Mann hatte von seinen Leberwerten Kenntnis, dann musste er dieses Problem in den Gesundheitsfragen höchstwahrscheinlich angeben (Gesundheitsfragen variieren je nach Versicherer). Wenn er das nicht getan hat, obwohl es in Textform gefragt wurde, hätte er sich einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig gemacht. Die kann je nach Schwere des verschwiegenen Problems und je nach Verschuldensgrad des Versicherungsnehmers verschiedene Folgen bis hin zur Kündigung des Vertrags nach sich ziehen.

Wenn ja, und Dein Mann hatte keine Kenntnis davon, dann müsst Ihr die PKV davon überzeugen, dass dem so war. Das wird wahrscheinlich am besten funktionieren, wenn ein Richter das in einem Urteil als Feststellung festhält. Anders möglicherweise gar nicht.

Wenn nein, dann sollte die PKV nochmal genauer begründen, was sie da tut. Das wird sie womöglich auch nur einem Anwalt gegenüber nachhaltig tun. Wenn es tatsächlich kein Problem mit den Gesundheitsfragen gibt, dann war Dein Mann ab dem Zugang der Annahmebestätigung „safe“ = alles, was an gesundheitlichen Problemen erst nach diesem Zeitpunkt auftrat, ist „Pech“ der Versicherung, oder vielmehr eben gerade die Natur der Sache - eben ein Schadensfall.

Etwas anderes als eine von der Versicherung behauptete vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung Deines Mannes kann hinter einer solchen Kündigung allerdings in der Regel auch kaum stecken.

Da haben wir uns
immer noch nicht besonders viel gedacht.

Mutig.

Der Arzt meinte, dass er vor ein Paar Jahren sehr
wahrscheinlich Hepatitis A durchgemacht hat, ohne dass man es
gemerkt hat.

Wenn tatsächlich niemand das gemerkt hat (und nicht nur Dein Mann nichts davon weiß), dann muss die Versicherung damit leben.

Darf es die Private Krankenkasse überhaupt???

Schwer zu sagen. Aber wie gesagt, wendet Euch auf jeden Fall an einen Anwalt mit dieser Geschichte.