Von Mieterin kündbar?

Liebe/-r Experte/-in,

eine gute Bekannte hat einen „Zeitmietvertrag vom 1.4.2011 bis 31.3.2013“

„Die Mieterin kann die Fortsetzung des Vertrages nicht verlangen“, steht darin.

Und:

„Die Wohnung soll nach Ende des Mietverhältnisses dem Enkel der Vermieterin überlassen werden.“

Ich hoffe, den Ausschnitt mit diesem Link zeigen zu können:
http://i1224.photobucket.com/albums/ee368/nesnaika/m…

Frage: Vor dem Hintergrung der Ungewissheit der Fortsetzung des Mietverhälnnisses und ob ihr Erspartes Vermögen bei der Bank wohl gut aufgehoben ist, möchte sie eine ETW kaufen, und zwar schnellstmöglich noch in diesem Monat, um erhöhte Erwerbsteuer ab nächsten Monat zu vermeiden.

Kann sie das Mietverhältnis innerhalb der 2 Jahre kündigen?

(Der Vertrag ist ein Vordrauch von Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg)

Danke im Voraus.

Ist denn zur vorzeitigen Kündigung nichts gesagt? Besteht ein ausdrücklicher Kündigungsausschluss?

Uneachtet meiner vorherigen Nachfrage, dieser Link sollte aufschluss geben: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…