Von Minijob zu Midijob, Unterschied

Moin,
Vollrentner, Minijob soll auf Midijob erhöht werden. (Habe leider nur Angaben von 2010 -16 gefunden)

Weil im Pflegedienst oft Krankmeldungen kommen, hat meine Frau
(Springerin) oft mehr Stunden als erlaubt. Sie bekommt immer
10x 450€ und 2x 900 € = 6300 €.
Leider findet das Finanzamt das nicht gut mit 6300€ in der Regelmäßigkeit.
Jetzt meint der Chef, sie solle in Midijob einsteigen.
Frage: Wie sieht es aus, welche persönlichen Abzüge hat sie jetzt?
Wirkt sich das am Jahresende steuerlich aus?

Meine Gedanken, … der Chef nimmt das zum Anlass, ihr noch mehr
Arbeit aufzudrücken. Dann ist sie wieder an der Obergrenze.
Ok, das war jetzt privat. :grin:

Freue mich auf Antworten.

Gruß Wolfgang

Hallo,
mit dem Wechsel vom Mini-Job zum Midi-Job ändert sich einiges, z.B. kann es keine Familienversicherung mehr geben, sondern es muss eine eigene Versicherung her.
Es besteht Kranken- , Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und damit steigt auch der Arbeitnehmeranteil. So, wie geschildert käme hier noch die Gleitzonenregelung zum Zuge - guckst Du hier - https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/midijob-das-andert-sich-2020-beim-faktor-f
Gruss
Czauderna

Hallo!

Bei Midijob (von 450,01 € - 1300 € ) zahlst Du weniger Beiträge als dein Chef, als Vollrentner ja u.a. keine Arbeitslosenversicherung. Dein Einkommen wird rechnerisch mit einem Faktor verkürzt und aus diesem dann die Beitragsanteile berechnet, Chef zahlt die vollen Beitragsanteile.
Es gibt im Netz Rechner über die zu erwartenden Abgaben je nach Einkommen im Midijob),

Mit der Steuer ? Nun sie oder ihr beide zusammen macht doch sicherlich sowieso eine Steuererklärung. Mehr Einkommen, mehr (oder überhaupt) Steuern.

MfG
duck313

Wir haben so wenig Rente, das das Finanzamt nichts abziehen kann.
Die haben sich schon mal gemeldet wegen einer Steuererklärung,
die dann 0,0 € ergab. Daraufhin habe ich angefragt, ob sie uns nicht
löschen können. Auf die Antwort warten wir noch.
Würde meine Frau den Midijob machen, müssten wir wieder Steuern zahlen?

Der Steuerfreibetrag für 2020 für Verheiratete beträgt 18.816 €/Jahr.
Erst darüber wird Einkommensteuer anfallen.

zur Zeit seit ihr wohl darunter weil Eure Altersrenten nur zu einem Teil (50% ?) angerechnet werden und der bisherige Minijob steuerfrei ist. Und ihr wohl auch keine steuerpflichtigen Miet- und/oder Zinseinnahmen habt.

es wird nur von der neuen Einnahme aus dem Midijob abhängen. Die ist ja noch unbekannt.

MfG
duck313

Eben, dann hätte sie erst garnicht in Rente gehen müssen und gleich fast Vollzeit weiter arbeiten können.
Also falls ihr nicht auf jeden Cent angewiesen seid, soll sie´s nicht machen. ramses90

Steuern sind meist weniger das Problem als Sozialversicherungsbeiträge.
Ich glaube, es kann passieren, dass sie dann zwar mehr Arbeit hat, aber kaum mehr Geld rauskriegt, als wenn sie bei 450 Euro im Monat bleibt bzw. auf diesen Betrag runtergeht.

Ich würde das an ihrer Stelle nur machen, wenn der Arbeitgeber grundsätzlich den Lohn erhöht, oder wenn sie aus anderen Gründen gerne mehr arbeiten möchte.

Hallo,
ein „Midi-Job“ bringt auch noch den Vorteil, dass da ein Anspruch auf Krankengeld besteht und auch auf ALG-1 bei „Bedarf“.
Gruss
Czauderna

Servus,

Das läuft so nicht.

Ihr könnt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und erhalten, die aber grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden ist, jede Änderung der maßgeblichen Verhältnisse dem FA mitzuteilen.

Viel einfacher als das Drandenken ist es, eine Einkommensteuererklärung fertigzumachen und weg damit.

Schöne Grüße

MM

Vor allem müsste sie ein kleines bisschen Versicherungsbeiträge abführen, während gleichzeitig der Arbeitgeberanteil viel geringer würde. D.h. der Stundensatz muss dann natürlich höher sein, damit das den Arbeitgeber gleich viel kostet, und damit lassen sich dann die in der Gleitzone sowieso geringen Abzüge ausgleichen.

Es gibt überhaupt keinen Anlass, das nicht zu machen - im Gegenteil: Bei diesen Verhältnissen sind doch ein paar Hunderter mehr im Jahr richtig gutes Geld?

Schöne Grüße

MM

Aber doch nicht bei Vollrentnern?

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Hallo,
nein, natürlich nicht, bei einer Vollrente wegen Alters besteht kein ALG-1 Anspruch, es werden da aber auch keine Arbeitnehmeranteile einbehalten.
Danke für den Hinweis - hier muss man wirklich 100%ig genau sein, sonst wird man erwischt - was ich aber gut finde, beweist es doch, dass fachkundiges Publikum vertreten ist. Dafür gab es dann auch ein Sternchen.
Gruss
Czauderna

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