bin gerade dabei mich zu bewerben und möchte meine Chance erhöhen, indem ich fachliche und technische IT-Spezifikationen, vor ca. 3 Jahren bei meinem alten Arbeitgeber erstellt, in einer Bewerbung als Arbeitsprobe zur Ansicht anbiete. Ich kann mich an ein Confidence Agreement erinnern und frage mich, unter welchen Bedingungen ich diese Dokumente als Referenz vorzeigen darf.
das ist eine juristische Anfrage, die ich daher nicht beantworten möchte und darf. Aber wie Du schon selber erkannt hast, ist das Verhältnis zu Deinem alten Arbeitgeber natürlich immer noch da und Du solltest nichts Vertrauliches preisgeben.
Michael Wolke
bewerbungtrainer/bewerbungserstellung.de
ich kenne jetzt natürlich nicht die Details der Geheimhaltungserklärung, die Du damals unterschrieben hast. Eventuell kannst Du ein Ergebnis Deiner Arbeit zumindest nennen ohne Quellcodes etc preiszugeben? Vielelicht stöberst Du am besten nochmal in Deinen Unterlagen nach!
Danke, hab ich mir fast gedacht. Frage mich deshalb jetzt, inwieweit ich mit dem Inhaltsverzeichnis, welches zumindest Auskunft über Detaillierung und Umfang meiner Arbeit geben kann, relewante, vertrauliche Inhalte weitergebe.
Hallo Frank,
Du gehst ein erhebliches Risiko mit diesem Vorgehen ein, da die Informationen eindeutig dem alten Arbeitgeber zuzuordnen sind. Damit verletzt Du auf jeden Fall die Pflicht zur Vertraulichkeit (auch wenn der Fall schon drei Jahre alt ist). Dazu kommt, dass auch Du bei einem neuen AG den Eindruck erweckst, allzu leichtfertig mit internen Informationen umzugehen.
Arbeitsproben selbst sind immer gern gesehen. Vielleicht findest Du ja etwas aus dem privaten Zusammenhang oder auch eine „virtuelle“ Aufgabe, die Du Dir selber stellst.
Stimmt, sehe ich ein und lasse ich weg. Die Spezifikation hat 705 Seiten, eine selbstgestellte Aufgabe mit ähnlichem Umfang und Detailierung zu erstellen wäre wohl zu viel und ein reines Inhaltverzeichnis-Template mit allgemein gehaltenen Überschriften dürfte wohl nicht nicht wirklich überzeugen.
Für eure Antworten als Entscheidungshilfe vielen Dank, bin mir jetzt sicher und werde so ncht vorgehen.
Guten Tag Frank,
das Einfachste wäre, den alten Arbeitsvertrag zu
befragen und im confidence agreement nachzulesen, was
(erlaubt und was) verboten ist. Ich denke, dass
grundsätzlich Nichts weitergegeben werden darf, was
geistiges Eigentum der alten Firma ist. Es ist besser,
diese Tätigkeit als Referenz zu beschreiben, aber KEINE
Original-Dokumente in Kopie zu verwenden.
Im Übrigen kann der künftige Arbeitgeber aus dieser
„Indiskretion“ schließen, dass der Bewerber auch sein
geistiges Eigentum später nicht schützen könnte. Ich
finde, dass dieser Punkt schwerer wiegt, als eine
mögliche Verdeutlichung Deiner Qualifikation. Die
solltest Du verbal ausdrücken können. Im Übrigen bleibt
es ja auch dem künftigen Arbeitgeber unbenommen, sich
beim alten Arbeitgeber über Dich und Deine Fähigkeiten
zu informieren - soweit das Arbeitszeugnis nicht schon
eindutig ist.