Von mündlichem Kaufvertrag zurücktretten

Also ich bin überhaupt nicht informiert welche Möglichkeiten ich habe.
Ich wurde von einer ehemaligen Arbeitskollegin gefragt ob ich Interesse an einem Computer (Mit guter Hardware auf fast allerneustem stand) mit 22 Zoll widescreen TFT Monitor hätte.
Rechner + Monitor sollen **300 Euro kosten.**

Haben dann soweit abgesprochen wie und wann der Rechner übergeben werden sollte.
Ich habe am 10. Nov 2009 dann die 300 Euro als Vorkasse geleistet.
Dann war für den Übergabetermin etwas wichtigeres dazwischen gekommen was ich auch problemlos hingenommen hatte.
Nur als dies dann durch eine Krankheit, einen familiären Grund bei ihr, einmal dass mir was dazwischen gekommen war und dann noch was bei ihr wieder war, ist es bis Heute nicht dazu gekommen das ich den Rechner habe.

Da war ich schon sehr verärgert. Langsam wird es Zeit das ich den bekomme.
Dann jetzt Heute am Sonntag den 24. „Jan“ ist sie wegen doppeltem Beinbruch im Krankenhaus.
Da dieser Termin mehrere Tage vorher von mir bestätigt war und es jetzt auch wieder nicht geht möchte ich das sie mir meine 300 Euro wiedergibt.

Habe über diesen Kaufvertrag keinen schriftlichen Vertrag, das ganze geschah „über Handschlag“ und es ist keine Ware an mich gegangen.

Jetzt nach einem etwas gehässigen SmS Austausch möchte jetzt gerne wissen was ich im Notfall machen kann wenn Sie sich weigert mir die 300 Euro zurückzugeben.

Hoffe auf Hilfe.

Naja, das ist ein klarer Fall, 300€ aus der Hand gegeben und kein Beweis dafür. Warum hast Du nicht gewartet mit dem Geld bis zur übergaben. Ei ei ei, ich hab das dumme Gefühl… Ne, ich kenne die Umstände ja nicht. Sag ihr, Du brauchst das Gald für einen andere PC und hol es Dir zurück.
Zur Not, Polizei anrufen und fragen was man in so einem Fall machen kann. (aber nich die 110 gell^^)

Grüße Manu und erzähl mal was drauß geworden ist.

Guten Tag-
Ich bin kein Experte,aber falls Sie eine QUITTUNG haben,sollte es keine Probleme geben ,die 300.-Euro
zurueckzubekommen…Falls nicht ,glaube ich nicht ,dass
Sie das Geld einklagen koennten-nur ‚‚Handschlag‘‘ gilt vor Gericht selten…Auch waeren die Kosten dafuer hoeher als 300.-Euro. Vielleicht koennen Sie sich doch noch einigen,dass eine Drittperson den Computer an Stelle Ihrer kranken Verkaeuferin uebergibt…?! Ein Familienmitglied oder Freund/in…
Viel Glueck!
Shiras

Hallo,

vorab lässt sich sagen, dass der Kaufvertrag keiner Schriftform bedarf und auch so wirksam geschlossen wurde.
Ich würde Ihnen nur empfehlen, sich noch einmal ausführlich zu notieren, wo sie den Kaufvertrag geschlossen haben und wie es dazu kam. Dann haben Sie erstmal für sich eine Gedächtnisstütze. Außerdem würde ich die SMS aufheben, damit diese im Zweifelsfall als Beweis genutzt werden können.

Durch den wirksamen Kaufvertrag entstehen Rechte und Pflichten. So hat gem. § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Dies ist ja hier nicht geschehen.

Es ist der sogenannte Schuldnerverzug eingetreten. Gem. § 323 Abs. 1 BGB können Sie als Käuferin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Schuldnerin die fällige Leistung nicht erbringt und wenn Sie der Schuldnerin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung auferlegt haben. Das ist in den Momenten geschehen, wenn eine erneute Frist zur Lieferung vereinbart wurde, weil mal wieder etwas dazwischen gekommen ist. Aus diesem Grund können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und es erfolgt ein Rückgewährschuldverhältnis gem. § 346 BGB. Deshalb muss sie Ihnen das Geld zurückgeben und Sie können im Gegenzug nicht mehr den Computer verlangen.

Rechtlich gesehen sind Sie also meiner Ansicht nach auf der sicheren Seite, wenn Sie das Geld durch einen Rücktritt verlangen.

Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Eine Haftung meinerseits für die erbrachten Auskünfte ist natürlich ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88

PS.: Das nächste Mal einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen. Das erspart auch manchmal die Mühen eines langen Streits, wenn man gleich in diesem Vetrag ein Frist setzt, bis zu der die Lieferung erfolgen muss.

Also ich weiss ja nicht genau wie gut du sie kennst,wenn du nichts schriftliches hast würde ich es nochmal auf die vernünftige art probieren z.b.muss sie ja irgendwelche verwandten haben mit denen sie absprache halten kann das du den pc bekommst wenn sie auf stur schaltet wirst du nicht weiterkommen
P.s.und in zukunft solltest du solche geschäfte nur machen wenn du das gerät oder den artikel vor dir stehen hast (geld im austatusch gegen ware) und zumindest auch den c dann mal probieren ob er funkt

mfg

Guten Tag,

Sind sie Rechtsanwalt?
Was Sie geschrieben haben wird mir in jedem Fall helfen wenn es soweit korrekt ist.
Wenn Sie Anwalt sind möchte ich gerne ihre Dienste in diesem Fall in anspruch nehmen.

Wenn ja bitte nehmen sie mit mir Kontakt auf.
0176-93194764

Bin mo, die, mit, frei 10-12 Uhr erreichbar.
Am don und sam 16-20 Uhr.

Dann können wir alles nötige wie ihr Honorar ect pp besprechen wenn dieser Fall für Sie interessant ist.

Eine Frage noch vorab:
„“„wenn eine erneute Frist zur Lieferung vereinbart wurde, weil mal wieder etwas dazwischen gekommen ist.“""

Ich habe der Verkäuferin jetzt schon 4x die Frist verlängert.
Reicht das im Vorfeld ?

Hallo,

ich selbst bin kein Rechtsanwalt, studiere aber Rechtswissenschaften und konnte Ihnen deshalb diese Auskunft geben.

Es ist auch durchaus möglich, dass ein Rechtsanwalt die Sache etwas anders beurteilt. Aus meiner Sicht reichen die häufigen Fristverlängerungen aus und wenn in einer SMS sowas steht wie: „Dann bekommen Sie den PC eben überhaupt nicht!“ ist eine Frist zur Nacherfüllung auch entbehrlich und Sie können sofort zurücktreten.

Ich würde versuchen, dass nochmal persönlich zu klären und darauf hinzuweisen, dass sonst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Das wirkt manchmal Wunder. Sie müssen das ja nicht unbedingt einem Anwalt übergeben, dessen Honorar die 300€ erheblich übersteigen wird.

Sollten Sie dennoch einen Anwalt konsultieren wollen, empfehle ich Ihnen, eine Kanzlei in ihrer Nähe aufzusuchen. Es ist immer besser, sowas vor Ort zu klären.

MfG Saxony88