Von nebenberuflicher Selbständigkeit zu Vollzeit

Liebe WWW-ler,
in wie weit ist eine im Vorfeld schon ausgeübte nebenberufliche Selbständigkeit (gleiche Branche, gleiches Geschäft) für die Beantragung der Ich-AG bzw. für Überbrückungsgeld schädlich bzw. ist sie überhaupt schädlich?
Danke

Ermessensfrage…
Hallo Brit,

meines Wissens schaut das Arbeitsamt, ob Du in der Zeit der nebenberuflichen gewerblichen Tätigkeit Dein Unternehmen schon soweit zum Laufen gebracht hast, dass Du eine Förderung mit Überbrückungsgeld nicht mehr brauchst. Bei Ü-Geld muß ja auch eine fachliche Stellungnahme auf Grundlage eines Unternehmenskonzeptes vorgelegt werden etc.

Bei Ich-AG braucht man das alles zwar nicht und ich denke, dass das nebenberufliche Gewerbe auch nicht schädlich für die Förderung ist, ein tragfähiges Konzept sollte allerdings schon vorhanden sein. (In Deinem eigenen Interesse:wink:

Tommy