Von PKK in die GKK 2

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an…

Herr R.(50) wird am 1.12.11 arbeitslos.Er war in der PKK und seine Frau in der GKK freiwillig versichert.

Die Krankenkasse der Frau schickt auf Nachfrage ein Aufnahmeantrag. Dort steht,soweit man das versteht, das der Ehemann bei der Frau versicht wird…geht das?Die Ehefrau hat kein Einkommen!!!

Soweit die Ehefrau informiert ist, kann doch nur eine Ehefrau beim Mann versichert werden,oder???

Falls wichtig, der Mann war in der Ausbildung bei der Barmer gesetzlich versichert.Könnte er dort auch wieder hingehen??

schon jetzt danke

lisa

Herr R.(50) wird am 1.12.11 arbeitslos.Er war in der PKK und
seine Frau in der GKK freiwillig versichert.

Die Krankenkasse der Frau schickt auf Nachfrage ein
Aufnahmeantrag. Dort steht,soweit man das versteht, das der
Ehemann bei der Frau versicht wird…geht das?

Ja, wenn er keine oder nur sehr geringe Einkünfte hat. Wenn er ALG I bekommt, ist er sowieso selbst versichert.

Soweit die Ehefrau informiert ist, kann doch nur eine Ehefrau beim Mann versichert werden,oder???

Falsch.

Falls wichtig, der Mann war in der Ausbildung bei der Barmer gesetzlich versichert.Könnte er dort auch wieder hingehen??

Theoretisch ja.

Die PKK ist die kurdische Arbeiterpartei, wir sprechen wahrscheinlich von der PKV.

Ja, wie sind Sie denn drauf ? Natürlich kann ein Mann genausogut bei der Frau familienversichert sein wie sie bei ihm.

Wie schon gesagt: Bei ALG I Empfang ist er pflichtversichert und kann sich jede Kasse aussuchen, seine alte, die seiner Frau oder eine andere. Wenn die Frau keine Einkünfte hat, ist sie anschließend bei Ihm familienvetsichert.
(Alternativ kann er sich auch befreien lassen und in der PKV bleiben. In seinem Alter sollte er das aber gut überlegen.)

Erhält er kein ALG I, kann er bei der Frau familienversichert sein, wenn er sonst keine Einkünfte über 365 EUR hat. Dazu braucht er aber keinen Aufnahmeantrag, sondern die Frau muss ihn bei ihrer Kasse anmelden.

Viel Glück

Barmer

Barmer

Hallo Barmer,

kann er nach ALG1 wirklich in der GKV bleiben? Ich dachte, dazu müsste eine gewisse Mindestzeit in der GKV verbracht werden?

Gruß
Granini

ja, er müßte 12 Monate in der GKV bleiben, um sich freiwillig weiter zu versichern (als Selbstständiger oder Angestellter über JAEG).
Aber Familienversicherung über Ehegatten geht ohne Vorvesicherungszeit.

Gruss

Barmer

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