nehmen wir mal folgendes an
Jemand ist seitdem 15.5.2008 krank gesschrieben,wegen Bourn-Out.Seitdem 01.09.2010 macht jemand eine berufliche Trainingsmaßnahme,um in senem Beruf wieder eingegliedert zu werden.Das bezahlt die Rente.Das dauert 1Jahr.Er ist weiterhin privat versichert. Heute hat jemand von seinem Chef die Kündigung per Telefon erhalten,Brief wäre unterwegs.
Das heißt,er ist zum 1.9.2011 arbeitslos…die Rente bezahlt noch 3 Monate Übergangsgeld.
Anschließend wird er arbeitslos sein,wenn er nix anderes findet.Kann er dann in die GKK gehen.
Dazu müßte er erstmal unter 55 Jahre alt sein oder weniger als 5 Jahre privat versichert.
Außerdem müßte er ALG I bekommen. Ob das in der Reha/AU-Situation läuft, weiß ich nicht.
Trifft beides zu, wird er wieder pflichtig in der GKV.
die Trainingsmaßnahme durch die Rentenversicherung ist vermutlich eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dadurch tritt grds. Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V ein: