Von PKK in die GKK

Hallo,
wenn hier nicht richtig,bitte verschieben

nehmen wir mal folgendes an
Jemand ist seitdem 15.5.2008 krank gesschrieben,wegen Bourn-Out.Seitdem 01.09.2010 macht jemand eine berufliche Trainingsmaßnahme,um in senem Beruf wieder eingegliedert zu werden.Das bezahlt die Rente.Das dauert 1Jahr.Er ist weiterhin privat versichert. Heute hat jemand von seinem Chef die Kündigung per Telefon erhalten,Brief wäre unterwegs.
Das heißt,er ist zum 1.9.2011 arbeitslos…die Rente bezahlt noch 3 Monate Übergangsgeld.
Anschließend wird er arbeitslos sein,wenn er nix anderes findet.Kann er dann in die GKK gehen.

danke

lisa

Vielleicht.

Dazu müßte er erstmal unter 55 Jahre alt sein oder weniger als 5 Jahre privat versichert.
Außerdem müßte er ALG I bekommen. Ob das in der Reha/AU-Situation läuft, weiß ich nicht.

Trifft beides zu, wird er wieder pflichtig in der GKV.

Sonst bleibt er in der PKV.

Hallo,

die Trainingsmaßnahme durch die Rentenversicherung ist vermutlich eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dadurch tritt grds. Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V ein:

Anscheinend wurde aber ein Befreiungsantrag nach § 8…

Vielleicht.

Dazu müßte er erstmal unter 55 Jahre alt sein oder weniger
als 5 Jahre privat versichert.

er ist 50 Jahre und ist seitdem er arbeitet in der PKK

Außerdem müßte er ALG I bekommen. Ob das in der
Reha/AU-Situation läuft, weiß ich nicht.

Trifft beides zu, wird er wieder pflichtig in der GKV.

Sonst bleibt er in der PKV.

Hallo, für die Versicherungspflicht nach §5, 1, 6 ist doch in § 8 gar keine Befreiung vorgesehen…? Oder was übersehe ich ?

Sobald er ALG I (oder Unterhaltsgeld) bekommt, ist er wieder in der GKV.

Hallo,

die Befreiung ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V möglich (und meines Erachtens hier auch erfolgt).

Gruß

RHW

ja, es hilft, wenn man nicht nur die ersten 5 Worte der Zeile liest.

Danke !