Hallo „Elbuffo“,
die Ausgangsfrage von „Lisa“ war:
„Wann kann er in die GKV wechseln?“
Ich gebe zu, dass ich mutwillig versucht habe diese Interpretation zu vermeiden. Es war aber tatsächlich eindeutig formuliert, dass man sich zunächst aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hat, um sich dann später, wenn es einem nicht mehr opportun erscheint, in dessen Schoß zurückzubegeben.
Darf man sowas schon als asozial bezeichnen?
Naja, ist vielleicht ein kleines bißchen polemisch, aber ein solches Verhalten ist Wasser auf die Mühlen von Leuten, die die private KV am liebsten abschaffen wollen. Und wenn ich sowas sehe, dann muss man ihnen fast recht geben.
In dem angegebenen § 5 SGB V sind ab Absatz 2 viele Ausnahmen
aufgeführt.
Ich vermute fast, dass sich auch noch wonaders welche verstecken.
Nach den bisher gemachten Angaben glaube ich aber nicht, dass
eine dieser Ausnahmen zutrifft.
Um das natürlich 100% sicher sagen zu können, müssten hier
erst ca. 30 bis 50 Fragen beantwortet werden (wobei ich nicht
glaube, dass das der Sinn dieses Forums ist).
Absolut richtig.
Am besten ist es, „Lisa“ meldet sich, wenn noch Fragen offen
sind.
Ja. Das war auch schon mein Gedanke. Inzwischen hat es ja geklappt und damit meinen kläglichen Versuch endgültig zum Scheitern verurteilt.
Grüße