Von PKV in die GKV

Hallo

nehmen wir mal folgendes an

herr R ist PKV und ist seid dem 18.5.2008 wegen Depression krank geschrieben.
Der Medizinischhe Dienst hat ihn jetzt Berufsunfähig geschrieben…das heißt, das die PKV nur noch bis Ende August weiter volles Krankengeld bezahlt.
Ab dem 1.9.2010 macht Herr R.eine Berufliche Trainingsmaßnahme,um in fit zu machen für den weitern beruflichen Weg.Das dauert 1 jahr,und das bezahlt zu 68% die Rentenversicherung…die PKV zahlt dann nicht mehr, weil er ja berufsunfähig ist,und das nicht mitversichert ist…
Wann kann er in die GKV wechseln?

lisa

Hallo,

herr R ist PKV und ist seid dem 18.5.2008 wegen Depression
krank geschrieben.
Der Medizinischhe Dienst hat ihn jetzt Berufsunfähig
geschrieben…das heißt, das die PKV nur noch bis Ende August
weiter volles Krankengeld bezahlt.
Ab dem 1.9.2010 macht Herr R.eine Berufliche
Trainingsmaßnahme,um in fit zu machen für den weitern
beruflichen Weg.Das dauert 1 jahr,und das bezahlt zu 68% die
Rentenversicherung…die PKV zahlt dann nicht mehr, weil er
ja berufsunfähig ist,und das nicht mitversichert ist…
Wann kann er in die GKV wechseln?

Warum will man da jetzt in die GKV? Man bekommt doch sein Geld von der RV, oder verstehe ich das falsch?
Warum war man in der PKV, wenn man jetzt wechseln will?

Grüße

Hallo,
bei der beruflichen Trainingsmaßnahme handelt es sich vermutlich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann tritt ab 01.09. (=tatsächlicher Beginn der Maßnahme) Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V ein:
„Versicherungspflichtig sind
6. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, es sei denn, die Maßnahmen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erbracht“

Gruß
RHW

Hallo,
bei der beruflichen Trainingsmaßnahme handelt es sich
vermutlich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann
tritt ab 01.09. (=tatsächlicher Beginn der Maßnahme)
Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V
ein:
„Versicherungspflichtig sind
6. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie
an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung,
es sei denn, die Maßnahmen werden nach den Vorschriften des
Bundesversorgungsgesetzes erbracht“

Ich finde es immer gut, wenn man die Quelle angibt. Dann erspart man sich das Suchen.
Allerdings sollte man es sich nicht zu einfach machen. Im Absatz steht auch, dass Angestellte und Hartz 4 Empfänger versicherungspflichtig sind. Allerdings gibt es Ausnahmen. Würde mich also nicht wundern, wenn es auch von der nach Nr. 6 Ausnahmen geben würde.
Wäre ja auch irgendwie blöd. Man versichert sich extra privat, und dann wenn man mal so richtig krank wird, soll man wieder in der GKV versicherungspflichtig werden.

Grüße

Hallo,

von der rente bekommt er ca. 1300€,davon gehen schon alleine für Krankenversicherungen 780€ ab…oder wer bezahlt diese dann.

lisa

Hallo,

von der rente bekommt er ca. 1300€,davon gehen schon alleine
für Krankenversicherungen 780€ ab…oder wer bezahlt diese
dann.
das sind 68% von seinem Gehalt. Wenn die PKV weiterhin 110% bezahlen würde,wäre das alles kein problem.Da er aber berufsunfähig geschrieben wurde,zahlt die Kasse nix mehr.

Ich meine,würde er in die GKV wechseln,bezahlt er auch weniger beiträge

lisa

Hallo „Elbuffo“,
die Ausgangsfrage von „Lisa“ war:
„Wann kann er in die GKV wechseln?“

In dem angegebenen § 5 SGB V sind ab Absatz 2 viele Ausnahmen aufgeführt.
Nach den bisher gemachten Angaben glaube ich aber nicht, dass eine dieser Ausnahmen zutrifft.
Um das natürlich 100% sicher sagen zu können, müssten hier erst ca. 30 bis 50 Fragen beantwortet werden (wobei ich nicht glaube, dass das der Sinn dieses Forums ist).

Am besten ist es, „Lisa“ meldet sich, wenn noch Fragen offen sind.

Gruß
RHW

1 Like

Hallo,

von der rente bekommt er ca. 1300€,davon gehen schon alleine
für Krankenversicherungen 780€ ab…oder wer bezahlt diese
dann.
das sind 68% von seinem Gehalt. Wenn die PKV weiterhin 110% bezahlen würde,wäre das alles kein problem.Da er aber berufsunfähig geschrieben wurde,zahlt die Kasse nix mehr.

Dafür gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen.Es ist bekannt schon sehr lange bekannt, das hier erhebliche Versorgungslücken bestehen.

Gruß
Gaby

Hallo „Elbuffo“,
die Ausgangsfrage von „Lisa“ war:
„Wann kann er in die GKV wechseln?“

Ich gebe zu, dass ich mutwillig versucht habe diese Interpretation zu vermeiden. Es war aber tatsächlich eindeutig formuliert, dass man sich zunächst aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hat, um sich dann später, wenn es einem nicht mehr opportun erscheint, in dessen Schoß zurückzubegeben.
Darf man sowas schon als asozial bezeichnen?
Naja, ist vielleicht ein kleines bißchen polemisch, aber ein solches Verhalten ist Wasser auf die Mühlen von Leuten, die die private KV am liebsten abschaffen wollen. Und wenn ich sowas sehe, dann muss man ihnen fast recht geben.

In dem angegebenen § 5 SGB V sind ab Absatz 2 viele Ausnahmen
aufgeführt.

Ich vermute fast, dass sich auch noch wonaders welche verstecken.

Nach den bisher gemachten Angaben glaube ich aber nicht, dass
eine dieser Ausnahmen zutrifft.
Um das natürlich 100% sicher sagen zu können, müssten hier
erst ca. 30 bis 50 Fragen beantwortet werden (wobei ich nicht
glaube, dass das der Sinn dieses Forums ist).

Absolut richtig.

Am besten ist es, „Lisa“ meldet sich, wenn noch Fragen offen
sind.

Ja. Das war auch schon mein Gedanke. Inzwischen hat es ja geklappt und damit meinen kläglichen Versuch endgültig zum Scheitern verurteilt.

Grüße

hallo

hinterher ist man immer schlauer

leider bin ich immer noch nicht schlauer, bei den Antworten

hallo

hinterher ist man immer schlauer

leider bin ich immer noch nicht schlauer, bei den Antworten

Hallo Lisa,

also ich glaube es geht Dir in erster Linie darum sich günstiger zu versichern.
Dies ist in der PKV möglich indem ein günstigerer Tarif mit Einschränkungen gewählt wird ( kein Chefarzt, eventuell höherer Selbstbehalt usw.)
Einfach so kann er nicht in die GKV wechseln, nur weil ihm die PKV jetzt zu teuer ist.
Eine Möglichkeit wäre eventuell eine Festanstellung in der er über 400 Euro verdient, damit würde er versicherungspflichtig werden, und wäre somit wieder in der GKV.Ob dies aber wärend der Maßnahme möglich ist ,ist fraglich. Ansonsten weiß ich nicht was Du noch genau wissen möchtest.

Gruß
Gaby