Von PKV in die GKV

Hallo,

könnt Ihr mir sagen, wie es sich verhält, wenn man jemanden Einstellen möchte (Versicherungspflichtig) und diese Person privat Krankenversichert ist. Muß die Private KV gekündigt werden (mit Kündigungsfrist) oder meldet die neue GKV den Arbeitnehmer bei der alten privaten Krankenversicherung ab?

Vielen Dank

Dajana

Hallo,
unter der Voraussetzung dass der Arbeitnehmer/in jünger als 55 Jahr
ist kann folgendermaßen vorgegangen werden.
Der Arbeitnhmer wählt eine Krankenkasse - bei der meldet der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz normal an. Der Arbeitnehmer
lässt sich von dieser Krankenkasse eine Bescheinigung über die
Pflichtversicherung ausstellen, legt diese der PKV vor und die
muss ihn dann aus dem laufenden Vertrag entlassen ohne auf die
in den Versicherungsbedingungen normalen Kündigungsfrist bestehen zu dürfen.
Gruss
Czauderna

Sollter der AN irgendwann wieder in die PKV wechsel wollen, zum Beispiel wegen Überschreiten der Pflichtgrenze, bietet sich die Umstellung in eine kleine Anwartschaft an.
Auch das macht der Versicherer gegen die Bescheinigung der Pflichtversicherung.
Der AN zahlt dann 1-3% seines Beitrages und kann irgenwann einfach wieder einsteigen.
Der Einstieg in die PKV ist in der Regel teuer erkauft und sollte nicht so einfach aufgegeben werden.

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