Liebe ExpertInnen,
mein Mann (59)ist als Angestellter mit 80% beihilfeberechtigt (alte Regelung aus den 80ern) und privat krankenversichert mit 20%. Nun tritt die PKV an ihn heran und will irgendwelche Modalitäten (Näheres erfahren wir am Mittwoch) ändern, damit er mit Beginn des Rentenalters einen bezahlbaren Tarif bekommt.
Nun möchten wir wissen, ob die PKV bei Wegfall der Beihilfe im Rentenalter überhaupt bezahlbar ist, oder ob es für ihn eine Möglichkeit gibt, zur GK zu wechseln. Schließlich war die PKV ein Muss, weil er für die GKV damals zuviel verdient hat. Aber ohne Beihilfe wird’s eng mit den Beiträgen für die PKV. Unsere beiden Kinder sind bei ihm versichert. Können wenigstens die beiden durch mich bei der GKV familienversichert werden, wenn er in Rente geht? Sie sind dann so grade noch minderjährig.
Ich freue mich auf eure Ideen -
Grüße von Rubinia
Die PKV ist nie ein Muss, man hat immer die Wahl sich freiwillig in der GKV zu versichern, nur ist das meistens teurer, weil in der GKV nur 100 % und nicht nur der Anteil versichert sein kann, der nicht beihilfeberechtigt ist. Eine Rückkehr in die GKV ist ausgeschlossen, schon deswegen, weil Ihr Ehemann über 55 Jahre ist. Ihre Kinder können Sie in der GKV familienversichern, wenn das Einkommen Ihres Ehemannes unter 49.950,00 € im Jahr liegt und Ihre Kinder ein Einkommen haben, welches unter 365,00 € oder bei einer geringfügigen Beschäftigung 400,00 € beträgt. Zu den Tarifen in der PKV kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
Hallo Rubina,
Sie haben ein wirkliches Problem, dessen Ursache in meinen Augen in der damaligen - sanft ausgedrückt - nicht korrekten Beratung liegt. Z.B. kann niemand aus der GKV fliegen, nur weil er BH erhält oder viel verdient.
Wenn Ihr Mann tatsächlich die vielen Jahre nur mit 20% versichert war (so genau kenn ich als die alten Regeln nicht), dann hat er keine oder kaum Altersrückstellungen aufgebaut. Dies bedeutet, daß sein Beitrag ohne BH - in einem guten Tarif - mit Sicherheit die 600,-/mon. überschreitet. Da sich ein Tarif mit hoher SB in dem Alter nicht wirklich rechnet, bleibt als Ausweg nur der s.g. Basistarif. Dieser ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt (580,-)
Was die Kinder betrifft - da hängt alles ab vom Verdienst Ihres Mannes. Liegt dieser (jetzt) über 45.000,-/Jahr, dann wird`s schwierig. Liegt er drunter, können sie über Sie familienversichert werden. Ist es so, dann würde ich dies jetzt schon durchziehen. Noch eines: beginnt ein Kind ein Studium - unbedingt die s.g. studentische Pflichtversicherung nutzen ! Nicht befreien lassen.
Die KV Ihres Mannes will vermutlich einen Tarif (Beitragsentlastung) verkaufen. Tun Sie das nicht, wenn schon, sparen Sie lieber selbst. Nur so so sind Sie und bleiben Sie Herr über Ihr Geld.
Viele Grüße/Alles Gute
Stefan Koziol
Versicherungsmakler 04.07.10
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Hallo,
leider kenne ich mich mit den Regelungen für beihilfeberechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst aus den 80er Jahren nicht aus. Fällt die Beihilfe bei Renteneintritt tatsächlich weg? Und wenn dem so ist, seit wann wusste Ihr Mann das und warum hat er, wenn er nur 20% des Normalbeitrags zahlen musste, aus der Ersparnis keine Vorsorge für diesen Fall getroffen?
Die Rückkehr in die GKV sollte, falls es nicht für beihilfeberechtigte Angestellte einen mir nicht bekannten Ausnahmetatbestand gibt, unmöglich sein, da dass 55. Lebensjahr bereits überschritten ist.
Wenn Ihr Mann ein geringeres Einkommen (bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt) als Sie hat oder ein höheres Einkommen als Sie hat aber unterhalb der JEAG liegt, dann können Sie die Kinder kostenlos in der GKV über die Familienversicherung versichern. Fällt den bei Renteneintritt Ihres Mannes auch die Beihilfeberechtigung für die Kinder weg?
Beste Grüße
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
Warum fällt die Beihilfe weg?
beiden Kinder sind bei ihm versichert. Können wenigstens die
beiden durch mich bei der GKV familienversichert werden, wenn
er in Rente geht? Sie sind dann so grade noch minderjährig.
Das wir gehen. Anruf bei der GKV genügt.
Hallo Rubinia,
was den Wechsel zur 100%igen GKV angeht, weiß ich nicht Bescheid.
Zu deiner Frage einer Familienversicherung für eure Kinder bin ich ziemlich sicher, dass es eine solche bei den PKVen nicht gibt. Unsere Kinder waren jedenfalls immer mit einem eigenen Tarif/Vertrag versichert. Wenn ich es richtig verstehe, dann sind eure Kinder zzt.GKV versichert; ggf. können die weiter in der GKV bleiben 8wenn sie einmal raus sind, dann ist es höllisch schwierig eine GK-Versicherung z.B. für die Zeit des Studiums zu kriegen - unser Ex-Pflegekind bekam nur nach langem Hin und her eine GK-versicherung, weil er zuvor PKV-Mitglied (selbstständig) versichert war.
Ihr solltet euch das Angebot der PKV für deinen Mann unbedingt durchrechnen und euch unbedingt den Basistarif (vergleichbar zur GKV-Leistung) anbieten lassen. Zugleich bei einer GKV nachfragen, ob eine 100%ige Versicherungsmöglichkeit mit Eintritt der Pension/Rente möglich ist; große Hoffnungen solltet ihr euch da aber nicht machen.
Gruß
Herku
Hallo Rubina,
meines Wissens bleibt die PKV im Rentenalter bezahlbar,
weil in Rente die Beihilfe über 50% weiterläuft.
Die Kinder können weiter zu 20% versichert bleiben, da
der Vater auch als Rentner weiter die Beihilfeversicherung
hat und auch weiter Beihilfe bekommt. Das ist mein Wissensstand, allerdings nicht mein Spezialgebiet !
Also kann meine Info nur meine Meinung und Wissensstand
wiedergeben, aber eine kompetente Beratung nicht ersetzen .
Liebe Grüße
Hans-Günter
Hallo Rubina,
Entschuldigung wegen der Verspätung. Sie haben ein wirkliches Problem, dessen Ursache in meinen Augen in der damaligen - sanft ausgedrückt - nicht korrekten Beratung liegt. Z.B. kann niemand aus der GKV fliegen, nur weil er BH erhält oder viel verdient.
Wenn Ihr Mann tatsächlich die vielen Jahre nur mit 20% versichert war (so genau kenn ich als die alten Regeln nicht), dann hat er keine oder kaum Altersrückstellungen aufgebaut. Dies bedeutet, daß sein Beitrag ohne BH - in einem guten Tarif - mit Sicherheit die 600,-/mon. überschreitet. Da sich ein Tarif mit hoher SB in dem Alter nicht wirklich rechnet, bleibt als Ausweg nur der s.g. Basistarif. Dieser ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt (580,-)
Was die Kinder betrifft - da hängt alles ab vom Verdienst Ihres Mannes. Liegt dieser (jetzt) über 45.000,-/Jahr, dann wird`s schwierig. Liegt er drunter, können sie über Sie familienversichert werden. Ist es so, dann würde ich dies jetzt schon durchziehen. Noch eines: beginnt ein Kind ein Studium - unbedingt die s.g. studentische Pflichtversicherung nutzen ! Nicht befreien lassen.
Die KV Ihres Mannes will vermutlich einen Tarif (Beitragsentlastung) verkaufen. Tun Sie das nicht, wenn schon, sparen Sie lieber selbst. Nur so so sind Sie und bleiben Sie Herr über Ihr Geld.
Viele Grüße/Alles Gute
Stefan Koziol
Versicherungsmakler 05.07.10
Hallo Thomas Kliem,
mein Mann ist nicht verbeamtet. Er hat als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Beihilfe bekommen, sie fällt aber definitiv ab Rentenalter weg. Er hat auch bei der PKV Rücklagen gebildet, die waren aber gering, weil er ja nur 20% versichert war. Leider wusste er damals nicht, was das für die Beiträge im Rentenalter bedeutet. Er liegt über der Einkommensgrenze der GKV, weshalb er nicht über mich familienverichert werden kann. Die Kinder sind ebenfalls über ihn versichert, was mir nie recht war. Es lässt sich aber nicht ändern. Ich wünschte, es gäbe eine Ausnahmeregelung für seine Rentenzeit. Wenigstens möchte ich die Kinder dann über mich in der GK versichert wissen.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe - viele Grüße
Rubina
Hallo Stefan Koziol,
vielen Dank für die schnelle, kompetente Antwort.
Leider läuft die Beihilfe (heute noch mal nachgefragt) wirklich nur für Beamte, nicht für Angestellte im Rentenalter weiter. Mein Mann verdient etwas mehr als 45.000 €, deshalb kann er nicht über mich versichert werden. Können denn die Kinder bei mir versichert werden, wenn er in Rente geht? Er bekommt eine Rente in Höhe von 1500€ netto, in 6 Jahren.
Herzliche Grüße
Maria/Rubina
Hallo Rubina,
wenn Ihre Kinder zum Rentenalter Ihres Mannes nur knapp unter 18 sind, dann relativiert sich das Problem. Denn entweder sind sie dann in der Lehrausbildung oder beginnen ein Studium. Bei ersterem sind sie auf jeden Fall in der GKV pflichtversichert, Studenten sind es auch (vgl. letzte Mail)
Viele Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler 05.07.
Hallo,mit Idden ist da wenig zu machen. Die Sachlage ist ziemlich klar, er muss in der PKV verbleiben. Eine Versicherung in der GKV wäre nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht möglich und das kommt bei ihm nicht mehr in Frage. Ein Ausweg wäre höchstens wenn er schwerbeschädigt wäre - wenn das der Fall ist dann sofort zu einer GKV-Kasse und sich beraten lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen, die Beihilfevorschriften sind sehr umfangreich und wie ich finde teilweise kompliziert.
Sorry.
Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.
Gruß