Von PKV zur GKV

Hallo liebe Forumsleser,

ich war in den letzten Jahren beihilfebrechtigt und in einer PKV krankenversichert. Meine Ehefrau und die Kinder sind gesetzlich krankenversichert. Zum Ende des Jahres läuft der befristete Arbeitsvertrag aus. Weiß jemand welche Wege als Selbständiger bzw. Angestellter wieder in die GKV führen? Gibt es bestimmte Einkommensgrenzen bzw. Zeiträume, die man angestellt sein muß, um in die GKV zu kommen? Wie sind die Voraussetzungen, um als Familienversicherter aufgenommen zu werden?

Für konkrete Hinweise oder Verweise auf Literatur wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Olaf

Hallo liebe Forumsleser,

ich war in den letzten Jahren beihilfebrechtigt und in einer
PKV krankenversichert.

bist du beamter? dann bist du versicherungsfrei.

Meine Ehefrau und die Kinder sind
gesetzlich krankenversichert. Zum Ende des Jahres läuft der
befristete Arbeitsvertrag aus.

der arbeitsvertrag deiner frau oder deiner?

Weiß jemand welche Wege als
Selbständiger bzw. Angestellter wieder in die GKV führen?

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
mit aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäftigung als arbeiter oder angestellter gegen arbeitsentgelt ist man versicherungspflichtig.
§ 5 Abs. 5 SGB V
selbständig tätige sind nicht versicherungspflichtig.

Gibt
es bestimmte Einkommensgrenzen

die beitragsbemessungsgrenze. 2005: 3525 euro monatlich. liegt man darunter ist man versicherungspflichtig.

bzw. Zeiträume, die man
angestellt sein muß, um in die GKV zu kommen?

in die GKV kommt man als privatversicherter eher schlecht. wenn du beamter bist, dann bist du versicherungsfrei.
um sich freiwillig zu versichern muß man gewisse vorversicherungszeiten erfüllen.

Wie sind die
Voraussetzungen, um als Familienversicherter aufgenommen zu
werden?

§ 10 SGB V
du mußt im inland wohnen, nicht versicherungsfrei oder von der versicherungspflicht befreit sein, nicht freiwillig versichert sein, nicht selbständig tätig sein,
du mußt weniger als 345 euro oder bei einer geringfügigen tätigkeit weniger als 400 euro verdienen.

Für konkrete Hinweise oder Verweise auf Literatur wäre ich
sehr dankbar.

Literatur hierzu: SGB V Krankenversicherung

lg
makea

Hallo,

in die GKV kommt man als privatversicherter eher schlecht.
wenn du beamter bist, dann bist du versicherungsfrei.
um sich freiwillig zu versichern muß man gewisse
vorversicherungszeiten erfüllen.

Wenn ich das richtig verstehe, kann man als freiwillig GKV versicherter auch komplett auf Krankenversicherung verzichten? So dass man die Rechnungen selber bezahlt?

nein das hast du falsch verstanden. um sich freiwillig in der GKV zu versichern muß man wie oben genannt vorversicherungszeiten erfüllen. allerdings ist der freiwillig versicherte der alleinige beitragsschuldner. nicht wie der pflichtversicherte. da ist der arbeitgeber der beitragsschuldner.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Makea,

bist du beamter? dann bist du versicherungsfrei.

Ja! Beamter auf Zeit!

der arbeitsvertrag deiner frau oder deiner?

Meiner!

in die GKV kommt man als privatversicherter eher schlecht.
wenn du beamter bist, dann bist du versicherungsfrei.
um sich freiwillig zu versichern muß man gewisse
vorversicherungszeiten erfüllen.

Die würden mich interessieren. Wo könnte ich das recherchieren?

Literatur hierzu: SGB V Krankenversicherung

lg
makea

Vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße

Olaf

Hallo Olaf,
wenn dein Arbeitsvetrag endet, endet auch dein Status als Beamter auf Zeit - sowie du danach über kein eigenes Einkommen verfügst hast du
einen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei deiner
Ehefrau.
Solltest du nahtlos an deine Beatmentätigkeit eine Beschäftigung
als Arbeitnehmer aufnehmen und unter 3900,00 € mtl. (incl. Sonderzahlungen) Brutto verdienen wirst du krankenversicherungspflichtig und musst in die GKV, es sei denn, du bist über 55 und mehr als fünf Jahren in der PKV versichert gewesen.
Liegt du mit deinem einkommen darüber musst du in der PKV verbleiben

Noch Frage ?? - gerne !!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Josef11,

als nichtkrankenversicherungspflichtiger musst du dich grundsätzlich
nicht versichern, weder in der PKV noch in der GKV.
Wenn du z.B. in der GKV versichert bist, kannst du wählen ob du
auf Kärtchen zum Arzt/Zahnarzt/Krankenhaus gehst oder ob du
als Privatpatient behandelt werden willst. Die GKV erstattet dir
im letzteren Fall gegen Vorlage der Originalrechnung die Kosten,
die bei einer Vertragsbehandlung (Kärtchen) auch angefallen werden.
Ohne eine entsprechende Zusatzversicherung (PKV direkt oder über
Zusatzangebot der GKV) muss ich dir allerdings davon abraten - es
sei denn du hast keine finanziellen Probleme.

Gruss

Günter Czauderna