Hallo liebe Forumsleser,
ich war in den letzten Jahren beihilfebrechtigt und in einer
PKV krankenversichert.
bist du beamter? dann bist du versicherungsfrei.
Meine Ehefrau und die Kinder sind
gesetzlich krankenversichert. Zum Ende des Jahres läuft der
befristete Arbeitsvertrag aus.
der arbeitsvertrag deiner frau oder deiner?
Weiß jemand welche Wege als
Selbständiger bzw. Angestellter wieder in die GKV führen?
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
mit aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäftigung als arbeiter oder angestellter gegen arbeitsentgelt ist man versicherungspflichtig.
§ 5 Abs. 5 SGB V
selbständig tätige sind nicht versicherungspflichtig.
Gibt
es bestimmte Einkommensgrenzen
die beitragsbemessungsgrenze. 2005: 3525 euro monatlich. liegt man darunter ist man versicherungspflichtig.
bzw. Zeiträume, die man
angestellt sein muß, um in die GKV zu kommen?
in die GKV kommt man als privatversicherter eher schlecht. wenn du beamter bist, dann bist du versicherungsfrei.
um sich freiwillig zu versichern muß man gewisse vorversicherungszeiten erfüllen.
Wie sind die
Voraussetzungen, um als Familienversicherter aufgenommen zu
werden?
§ 10 SGB V
du mußt im inland wohnen, nicht versicherungsfrei oder von der versicherungspflicht befreit sein, nicht freiwillig versichert sein, nicht selbständig tätig sein,
du mußt weniger als 345 euro oder bei einer geringfügigen tätigkeit weniger als 400 euro verdienen.
Für konkrete Hinweise oder Verweise auf Literatur wäre ich
sehr dankbar.
Literatur hierzu: SGB V Krankenversicherung
lg
makea