Von Polizei kontroliert, Rechte?

Hallo zusammen.
Wurde heute am Bahnhof von zwei Polizisten kontroliert.
Zuerst musste ich den Ausweis zeigen.
Dann wurde gefragt ob ich schonmal Drogen genommen hääte oder je schon Kontakt mit der Polizei gehabt hätte.
Alles verneint (stimmte auch). Danach musste ich meine Hand heben und die zitterte ein wenig weil ich davor Sport hatte. Außerdem sei meine Gesicht Blas gewesen (kann schon sein).
Jetzt sollte ich eine Urinprobe abgeben. Erst wollten die mit mir irgendwo hinfahren da mein Zug gleich gekommen wäre. Habs dann aber hinter einer Hausecke versucht, ging allerdings nicht.
Dann haben sie gesagt ok da können sie auch nichts machen (logisch, Raussaugen wohl kaum). Wollte ihnen zwar gerne beweisen das ich noch nie gekifft hab, aber naja. Aso hab übrigens Ohrlange Haare ,auch schon ein Hinweis oder was?

Jetzt wollte ich mal aus Interesse wissen was für Rechte ich hab.
Was die Polizei aufgrund dieser Zwei „Anzeichen“ machen darf?

Grüße
Alex

Auch hallo.

Wenn das mal keine Rasterfahndung (=Kontrolle von Personen mit ‚verdächtigen‘ Merkmalen) war…
Rein rechtlich passiert erstmal gar nichts. Und Rechte verliert man auch keine. Erst im Verdachtsfall -sprich Verhaftung- muss man wissen/erfahren, dass alles, was man ab jetzt sagt, gegen einen verwertet werden kann.

Aber was fällt DIR auch ein, wie ein Schwerverbrecher rumzulaufen ?

HTH
mfg M.L.

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Hi
wirklich unverschämt von dir duch zittern und vorsätzliche Blässe die Bahnhofsbuletten so hinterhältig an der Nase herumzuführen. Bist ja selber Schuld wenn du so rumläufst. Da sieht man mal wieder wofür es gut ist (im Sport schon erprobt) immer eine saubere Urinprobe mitzuführen. Die Behälter bekommst du im Sanitätshandel.
HH

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Gruß ins Glashaus, Herr Elekto-Mechaniker!

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Danke für den Tip und * dafür.
:wink:)
Gruß
Dirk m.

Gruß ins Glashaus, Herr Elekto-Mechaniker!

Hi,

verliert man auch keine. Erst im Verdachtsfall -sprich
Verhaftung- muss man wissen/erfahren, dass alles, was man ab
jetzt sagt, gegen einen verwertet werden kann.

gilt denn auf deutschen Bahnhöfen neuerdings amerikanisches Recht?

Liebe Grüße,

Max

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hi maximilian,

gilt denn auf deutschen Bahnhöfen neuerdings amerikanisches
Recht?

nachdem was ich so jeden tag sehe, müßte
die antwort, meinerseits mit ja, beantwortet
werden.

ich komm werktäglich durch den münchner bahnhof.
die kontrollieren alle dunkelhäutigen, rasta-
lockenträger und vor allem alternativ aussehende
leute aus zügen, welche aus prag oder amsterdam
kommen.

ich geh, gottseidank, im heer der schlipsträger
unter.

cu
alex

Hallo Alex,

meine erstaunte Frage bezog sich auf die Aussage, erst nach einer Verhaftung könneten Aussagen gerichtlich verwertet werden („alles was sie ab jetzt sagen…“).
Dies gilt in Deutschland meines Wissens jedenfalls nicht.

Liebe Grüße,

Max

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Die werden doch einen Grund dafür haben, daß sie bestimmte Leute eher kontrollieren als andere.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich komm werktäglich durch den münchner bahnhof.
die kontrollieren alle dunkelhäutigen, rasta-
lockenträger und vor allem alternativ aussehende
leute aus zügen, welche aus prag oder amsterdam
kommen.

Wo nach sollten die denn sonst gehen als nach den Klischees?
Hat ja keiner auf der Stirn stehen, dass er „Dreck am Stecken“ hat. Und die Klischees kommen ja auch nicht von ungefähr. Da dürfte die „Erfolgsquote“ immer noch höher leigen als beim reinen Zufallsprinzip.

Gruß Ivo