Von Polizist in seiner Freizeit Beleidigt und Genö

Hallo,

was ich hier schreibe ist kein Witz, es hat sich so zugetragen:

Ich bin mit meinem Wagen in einer 30 Zone ca. 30 km/h gefahren. Von Rechts kam dann
ein Roller Fahrer vor dem ich noch ohne Probleme vorbei kam. Ich war dann bereits ca. 50 – 80 Meter weiter dann war der Rollerfahrer erst an der Strasse.

Trotzdem muss ihm das irgendwie aufgeregt haben, ich musste dann wegen einem Radfahrer anhalten. Plötzlich war der Rollerfahrer rechts neben meinem Wagen und forderte mich auf ihm meine Papiere zu zeigen. Ich sagte ihm dann wovon er Nachts träumt. Und was er von mir wolle.

Er zeigte mir dann irgendeinen Zettel und meinte er sei Polizist, ich habe den Zettel nicht mal 1 Sekunde gesehen, schon hat er ihn wieder weg.

Mir wurde die Sache dann zu Dumm und bin weitergefahren. Er verfolgte mich wie ein Wilder mit ständigem Gasgeben ( ca, 125 oder 250er Roller ).

Ich bin dann nochmals rechts rangehfahren und habe ihn nochmals gefragt was er von mir will. Er meinte er würde ein Anzeige gegen mich stellen, darauf hin habe ich ihm gesagt das dies kein Problem wäre ich würde ebenfalls Anzeige wegen Nötigung gegen ihn stellen.

DANN: Sagte er zu mir: Dumme SAU und raste wie ein Wilder weiter durch die 30 Zone.
Vorbei an einem Kindergarten und weiteren Rechts vor Links Kreuzungen bei denen er nicht mal Bremste.

FRAGE: Kann ich Anzeige gegen diesen Typen stellen, Kennzeichen habe ich.

Wenn er wirklich ein Polizist war, darf er mich in Zivil und in seiner Freizeit anhalten, zum Teil abdrängen, Beleidigen und Nötigen ???

Was könnte auf mich zukommen ?? Er war alleine auf seinem Roller, hat sich mit weder Vernünftig ausgewiesen noch konnte ich erkennen ob er das auf dem angeblichen Dienstausweis überhaupt war, er hatte ja einen Helm auf.

Wenn es hart auf hart kommt, wird ein Richter einem Polisisten mehr Glauben ??

hallo wurzel12
zu ihren fragen

  1. natürlich könne sie eine anzeige erstatten, jeder mensch darf das.
  2. der rollerfahrer hat sie nach ihrer schilderung ja nicht angehalten - er ist bei ihrem anhalten wegen des radfahrers rechts von ihnen zum stehen gekommen. niemand darf sie beleidigen nötigen oder abdrängen - auch ein polizist im dienst nicht.
  3. ich bin sicher, dass es zu keinem wirklichen verfahren kommen wird, da offenbar keine zeugen vorhanden sind und somit aussage gegen aussage steht.
  4. die zeiten in denen der staatsbürger befürchten mußte, daß der richter einem polizisten immer mehr glaubt wie dem beschwerdefüher, sind - gottlob - vorbei.

lg
josef h.

Hallo User

Also, es ist durchaus möglich das sich ein Polizist im Dienstfrei wieder „In den Dienst versetzt“ kann. Aber muss er damit rechnen das er dann nicht als solcher erkannt wird und oder nicht ernst genommen wird.
Also ich würde auf jedenfall eine Anzeige erstatten. Da erstens der Rollerfahrer sich nicht richtig ausgewiesen hat und auch objektiv gar nicht nachweisen kann ob du zu schnell warst oder nicht. Ein richtiger Polizist hätte sich dein Kennzeichen aufgeschrieben und irgendwann wäre dann Post gekommen. Sollte es wirklich ein Polizist gewesen sein so hat er nach meiner Meinung sich nicht so verhallten wie er es gelernt hat, das heißt Beleidigend werden und dich nötigen. Das macht kein Profi. Ab hier würde ich davon ausgehen das es ein Möchtegernpolizist war und würde ihn als solches auch nicht erst nehmen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen das so ein ausgebildeter Polizist handelt, der andere Möglichkeiten hat die Angelegenheit anzubringen.
Zeige die Sache an. Wenn es dann doch ein Polizist ist würde ich auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ich würde dir User aber raten bei allem bei der Wahrheit zu beleiben und auch dein Handeln und Wortwahl, richtig darstellen. Denn es ist nur menschlich, dass sich jeder nur positiv darstellt und das Gegenüber negativ ist. Unter Umständen würde ich auch einen Anwalt für Verkehrsfragen in Erwägung ziehen.Dies ist keine Rechtsauskunft. Also viel Glück

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Hallo,
die Sache ist doch ganz einfach. Sie gehen zur Polizei und erstatten Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und möglichen Amtsmissbrauch. Ein Polizist, ob in seiner Freizeit oder nicht, hat Ihnen seinen Ausweis zu zweigen, so, damit Sie sein Gesicht und seine Dienststelle erkennen können. Glauben Sie mir, das war kein Beamter. Was aus der Sache wird, kann ich Ihnen nicht sagen, aber Sie sollten schnellstmöglich Anzeige erstatten bevor er es tut. Damit sind Sie im Vorteil.

Grüße

M.R.

Hallo,

ein polizist darf sich jederzeit sekbst in den dienst versetzen. Er muß sich ausweisen und dann hat er alle befugnisse, die er sonst in uniform auch hat.

2 möglichkeiten:

  1. Du zeigst ihn an wegen des verdachtes von amtsanmaßung. Dann wird überprüft, ob er polizist ist.
    Indiesem fall wird er dann aber natürlich (auch im nachhinein) eine anzeige gegen dich fertigen - wogegen auch immer.
    Ob er damit durchkommt, liegt so etwa bei 50:50.

  2. Du machts nichts und hoffst, daß er auch weiter nichts macht. Dann ersparst du dir eventuellen ärger.

Ich würde letzteres empfehlen.

o)

Liebe grüße

karsti