Von Privat mieten!

Hallo Leuts,

da mit dem renovierungsbedürftigen Haus hat sich erledigt.
Hab aber ne neue Frage!

Könnten von einem Bekannten das Haus mieten welches bei der Bank noch abgezahlt wird.

Wir würden genau die Ratensumme als Miete an ihn zahlen!

Muss er dadurch ein Gewerbe anmelden bzw. wie ist das mit dem Finanzamt da er ja genau genommen gar keine Einnahmen hat weil wir über ihn den Kredit fürs Haus weiter begleichen.

Kennt sich da jemand aus oder hat er ähnliches erlebt?

Das ist ein ganz normales Mietverhältnis. Wieviel du Miete bezahlst, handelt ihr aus - wofür diese dann verwendet wird ist völlig uninteressant. Als Privatvermieter ist kein Gewerbe erforderlich.

Und wie ist das mit dem Finanzamt?Weißt da auch was?Er will keine weiteren Kosten haben da er sich die Raten ja schon nicht mehr leisten kann würde er es halt vermieten!

Die Mieteinnahme gehen bei der ESt in die V+V ein, dort können die Zinsen der Raten als Werbungsksoten geltend gemacht werden.

Und wie ist das mit dem Finanzamt?Weißt da auch was?Er will
keine weiteren Kosten haben da er sich die Raten ja schon
nicht mehr leisten kann würde er es halt vermieten!

GUTEN ABEND;

DER BEKANNTE MUSS KEIN GEWERBE ANMELDEN ALLERDINGS MUSS ER DIE MIETEINNAHMEN IN SEINER STEUERERKLÄRUNG ANGEBEN; DAGEGENHALTEN SPRICH „ABSETZEN“ KANN ER DANN DIE RECHNUNGEN VON REPARATURARBEITEN AM HAUS; SOWIE DIE SCHULDZINSEN DIE ER BEI DER ABZAHLUNG FÜR DIESES HAUS LEISTET.
INSOFERN GLAUBE ICH NICHT DAS SICH DIE ABZAHLUNGSRATE ALS DEFFINITIVE SUMME DIE ER IM JAHR ZAHLEN MUSS DECKT.
ES IST EIN RECHENEXEMPEL FÜR EINEN STEUERBERATER DER DANN DAS GESAMTE EINKOMMEN DES BEKANNTEN ZUZÜGLICH DER MIETE(WELCHES JA AUCH EIN EINKOMMEN IN GEWISSER WEISE DARSTELLT; AUCH WENN ER ES FÜR DIE ABZAHLUNG VERWENDET; ER TILGT JA AUCH DEN AUFGENOMMENEN KREDIT DAMIT) UND DER ABZUSETZENDEN RECHNUNGEN DURCHRECHNET.

VIELE GRÜSSE;
EINEN SCHÖNEN ABEND NOCH
MARGRET

Hallo,
Mietnnahmen sind Einkünfte die er im Rahmen der VuV- Einnahmen immer angeben muß.
Unter anderem auch die Finanzierungunkosten kann man als Werbungskosten diesen Einnahmen gegenrechnen

Hi, ich hab keine Ahnung.
Er muss deshalb kein Gewerbe anmelden. Er muss aberdie Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Tip: Am Besten mal den Steuerberater fragen

hallo - es tut mir leid, aber diese frage kann ich leider nicht beantworten - damit kenne ich mich nicht aus. lg.

Dazu kann ich leider nichts sagen, sorry.

Hallo.

Es muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn privat eine Wohnung vermietet wird. Die Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Gleichzeitig werden die Einnahmen aber gemindert durch die Tilgung des Darlehens. Angegeben werden muss aber beides.

Hallo,
dazu kann ich Ihnen leider keine verbindliche und gerechte Auskunft geben. Vielleicht ist ein anderer Experte hier auf diesem, nicht ganz üblichen Fall, besser informiert.
MfG Waldi64

hallo,
Gewerbe muss er natürlich in dem Fall nicht anmelden.
Bsp. alte Oma besitzt ein Mehrfamilienhaus und lebt von den Mieteinnahmen.

Einnahmen hat er in dem Fall natürlich schon, wenn auch nicht „bar auf die Kralle“. Ob diese Einnahmen schon beim Finanzamt anzugeben sind (ist er arbeitslos, selbstständig oder was?) sollte ein Steuerberater klären oder das Finanzamt direkt beantworten können. Die sollten auch derartige Auskünfte geben können.
Trotzdem würde ich einen Mietvertrag und eine Mietzahlung in eurer vereinbarten Höhe vereinbaren und auch durchführen.
Den Kredit sollte er dann selbst begleichen.
Fände ich die sauberere Lösung
Gruss
microrman

Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ihr seit Mieter und zahlt Miete - auf welches Konto und in welcher Höhe spielt keine Rolle.
Ein Gewerbe braucht Euer Mieter nicht anmelden,
aber er muß die Mieteinnahmen ganz normal als Mieteinnahmen bei der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Alles andere wäre Steuerhinterziehung, ist aber das Problem des Vermietes!
lg
MT

das ist eine Einnahme in Form von Mieteinkünfte
muss nur in der Steuer angegeben werden,
sollte sogar steuerlich vorteile bringen wenn er vermietet

Liebe Ratsuchende,
das ist keine mietrechtliche, sondern eine steuerrechtliche Frage.
Wer nur ein Haus vermietet, vermietet nicht gewerblich. Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, egal ob gewerblich oder privat. Gleichzeitig gibt der Vermieter aber auch seine Kosten an, wie z.B. die Zinsen für das Bankdarlehen, Reparaturkosten, Grundsteuer etc. Bei neueren Häusern hat der Vermieter meistens höhere Kosten als Einnahmen, macht also Verluste, mit denen er wiederum Steuern sparen kann.
Alles Gute

Hallo, LayaAnn
zu Deiner Frage kann ich mich nicht äusern, da ich von der Finanzierung eines Wohnhauses oder Wohnung nicht die erfordrlichen Kenisse habe.

Mit freundlichen Grüßen -Willi

selbstverständlich hat Ihr Bekannter dann Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die er versteuern muss. Ein Gewerbe muss er deshalb nicht anmelden. Wir müssen ihm also etwas mehr zahlen als die Rate, damit er nicht die Steuer aus seiner Tasche bezahlen muss.

Hallo LayaAnn,

als privater Vermieter muss man nie ein Gewerbe anmelden.

Für die Steuererklärung sind nicht nur die Raten (hier übrigens lediglich die Zinsen) anzusetzen, sondern auch die Abschreibung eventuelle Instandhaltungen etc.

Gruß
Lendzy

Hallo LayaAnn,
Sie sollten wegen Rechtsfragen einen Fachanwalt konsultieren.
Besten Gruß USKO