Von privat nach gesetzlich nach Belieben?

Hallo zusammen,

als Berufsstarter hat man in der Medizin die Möglichkeit der Privatversicherung, sofern man sich im letzten Studien- oder in den ersten anderthalb Berufsjahren befindet. Dies habe ich aus finanziellen Gründen auch wahrgenommen (wahrnehmen müssen). Jetzt steht nach Abschluß dieser Zeit der (gewollte) Wechsel in die Gesetzliche an.

Jetzt könnte es aber passieren, daß ich mit etwas „Pech“ mit Dienstzahlungen, Poolausschüttungen etc. über die Versicherungspflichtgrenze komme, ich also weiterhin privat bleiben muß. Jetzt habe ich aber, so die Auskunft meiner Gesetzlichen, für diesen Fall immer noch die Möglichkeit, aus der Privaten auszutreten und mich freiwillig gesetzlich zu versichern. Dann sei zwar die Höchstprämie fällig, die aber betragsmäßig letztendlich genauso hoch sei wie derjenige Beitrag, wenn ich versicherungspflichtig knapp unter der Bemessungsgrenze läge.

Stimmt das? Wenn ja, dann könnte ja jeder jederzeit von privat nach gesetzlich wechseln - oder nicht?

Grüße,

Oliver

nein, stimmt nicht!
Du zahlst bei der GKV den Beitrag für die Kasse + 1,7 % (es wird davon geredet, die maroder Kassen-Pflegepflicht auf 1,9% zu erhöhen)
das sind also, wenn ich vom Durchschnittssatz ausgehe 14,2 % +1,7 % = 15.9 % von der BBG. Also ca 600 Euro. Davon die Hälfte der AG.
Bei der Privaten zahlst Du aber nur als Arzt nur ca. 300 Euro und davon die nur 50 %. Dazu hast Du auch noch beste leistungen, die Du nie bei der kasse haben wirst. Das Gegenteil ist der Fall: es werden immer mehr Leistungen gestrichen. Und noch etwas: Dein AG zahlt nicht mehr 50 %! Der Beitrag für Zahnersatz und Tagegeld ist zu 100 % Dein Bier!
Ein Wechsel in die GKV ist nur dann möglich, wenn Du Pflichtversicherter bist. Als Freiwilliger ist das nicht mögllch. allerdings wird das immer wiederr von den Kassen gemacht. Geld stinkt nicht. also kann man die Gesetze auch mal brechen.
Doch offiziell nicht.
Grüße
Raimund

Hallo Oliver,

Raimund hat mit seinen Ausführungen absolut recht.

Wenn du pflichtig bist: Dein Verdienst also im nächsten Jahr kleiner als die BBG = 3.525 € ist (wenn du dich nach dem 1.1.2002 privat versichert hast: Verdienst kleiner JAEG = 3.900 €) kannst du in die Gesetzliche…

Die Info der Gesetzlichen zum Beitrag ist natürlich völliger Quatsch. Was zahlst du jetzt in deiner Privaten? Mehr als 550 €? Tendenziell wohl eher nicht…

Gruß Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Oliver,

das wäre bei erstmaliger Aufnahe einer beruflichen Tätigkeit möglich (§ 9 Abs. 1.3. SGB V - s.a. www.bmgs.de)

Danach ist ein beliebiger Wechsel nicht möglich.

Warum willst Du Dich Gesetzlich versichern? Als Arzt sollten Dir doch die Vorteile der privaten Krankenversicherung - vorausgesetzt richtige Gesellschaft und richtiger Tarif - bekannt sein.

Dein Beitrag in der Privaten wird aller Voraussicht nach sogar günstiger sein als in der Gesetzlichen. Als Arzt sogar mit Frau und zwei Kindern, weil die Arzttarife i.d.R. günstiger sind.

Wo bist Du denn versichert?
Warum willst Du in die GKV?

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

Warum willst Du Dich Gesetzlich versichern? Als Arzt sollten
Dir doch die Vorteile der privaten Krankenversicherung bekannt sein.

Als Arzt dürfte mir zunächst mal das Solidarprinzip nahe liegen - auch wenn man sich in einer Ego-Gesellschaft hierfür oft rechtfertigen muß.

Eine gute Medizin beschränkt sich auf das Sinnvolle und Notwendige. Eine gute Medizin ist für GKV-Patienten nach wie vor gegeben.

viele Grüße,

Oliver

Hallo Matthias,

Die Info der Gesetzlichen zum Beitrag ist natürlich völliger
Quatsch.

Nun ja, wenn ich Raimund, richtig verstehe, so kann ich als privater mich jederzeit freiwillig gesetzlich versichern. Ich zahle dann den Beitragssatz der jeweiligen Kasse plus 1,7 Prozentpunkte.

(Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?)

viele Grüße,

Oliver

Grüß dich Oliver,

nee, nee, so hat das Raimund nicht gemeint…

Mein Ausflug mit dem Quatsch bezog sich ganz konkret auf die Aussage, dass du (Verdienst > JAEG, bzw. BBG) in der Gestzlichen genau so viel zahlst wie in der Privaten…

Die Aussage von Thorulf bezüglich des Wechsels ist völlig richtig: Mit der Aufnahme des ersten Berufes nach dem Studium hättest du von privat nach gesetzlich wechseln können (sprich: wenn du als Student schon privat versichert gewesn wärst)…

Hast du dich nach dem Studium als AIP’ler privat versichert kannst du jetzt nur noch in die Gesetzliche wechseln, wenn du versicherungspflichtig wirst: Heißt, wenn dein Verdienst unter 3.900 € (wenn du vor dem 1.1.2002 schon privat versichert gewesn bist) liegt bzw. unter 3.525 € (wenn du dich nach dem 1.1.2002 privat versichert hast)…

Gruß Matthias

PS: Bewahre dir dein soziales Gewissen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Oliver,

ja, dass hast Du falsch verstanden.

Ein Beitritt als freiwilliges Mitglied zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist ausgeschlossen.

Ausnahme ist die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit.

Und um das zu prüfen solltest Du Deienen Lebenslauf und Deine Krankenversicherungshistorie einstellen oder mir per Mail zur Verfügung stellen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Oliver,

Deine Solidargedanken mögen ja zu dem Berufsbild passen, auch wenn Du damit ein Exot bist.

Aber von den Leistungen abgesehen, dass kannst Du ja auch als Privatpatient versichern, das gesetzliche Niveau, so wäre doch zu überlegen ob die langfristige Fionanzierbarkeit gegeben ist.

Viele Grüße
Thorulf Müller