Wir wurden abgeschleppt, weil wir im Halteverbot standen, obwohl das nicht 100%ig klar ist, weil es eine Einbuchtung war, aber gehen wir davon aus, es war Halteverbot. Darf uns eine Privatperson auf öffentlichem Gelände einfach abschleppen lassen, auch wenn keinerlei Behinderung vorlag? Wir haben beim Ordnungsamt angerufen, sie haben das Abschleppen nicht veranlasst, das Abschleppunternehmen will uns aber nicht mitteilen, wer uns hat abschleppen lassen. Dürfen sie die Daten für sich behalten? Kann man jetzt wegen unverhältnismäßigem Abschleppen klasgen?
Selbst wenn es auf Privatgrund gewesen waere, haette der Eigentuemer nicht abschleppen lassen duerfen. Er muss in jedem Fall die kosten selbst tragen - auch Ihren Aufwand! - Was man tun darf: Anzeige erstatten (Hausfriedensbruch), Wenn man durch Falschparker behindert wird, darf man sich auch ein Taxi nehmen iund sich die kosten vom Falschparker erstatten lassen - Nur abschleppen lassen darf man nicht (Meines erachtens ist das Diebstahl oder Unterschlagung)!
An Deiner Stelle wuerde ich Anzeige gegen unbekannt erstatten und das Abschleppunternehmen (notfalls im Rahmen der Ermittlung durch die Polizei) um herausgabe der Daten bitten. Da das Unternehmen keinen Auftrag von der oeffentlichen Hand (Ordungsamt/Polizei) oder von Dir hat, muss die Rechnung an den Auftraggeber gehen, da dieser Vertragspartner ist.
HINWEIS ZU RECHTLICHEN THEMEN: ich bin kein Anwalt und darf deshalb keine Rechtsberatung leisten. Vorgenannter Text entspricht meiner Meinung und stellt KEINE RECHTSBERATUNG DAR. Fuer einen verbindlichen rechtlichen Rat suchen Sie bitte einen Anwalt auf. (Sorry, der Hinweis muss leider sein)
Hallo, sunshiiine79,
soweit ich weiß, gibt es keine privaten Abschleppungen im öffentlichen Verkehrsbereich (ausgenommen natürlich sog. „tatsächlich öffentlicher Verkehrsbereicht“, also Privatgrund, der für jedermann zu befahren ist, wie z.B. Supermarkparkplätze).
Inwieweit der Abschlepper verpflichtet ist, Daten des Auftraggebers herauszurücken, kann ich nicht beurteilen.
Wenn vom OA nicht veranlasst wurde, dann evtl. von anderer Stelle (z.B. Feuerwehr, Rettungsleitstelle, Polizei?). vielleicht wissen die ja was.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
LG, kolo
Also, wenn es stimmt,dass es sich um öffentlichen Grund handelt, kann eine Privatperson normaler Weise kein fremdes Fahrzeug abschleppen lassen. Wenn er es dann doch veranlaßt, muß er auch den Abschleppvorgang bezahlen und zwar immer. Wenn er das getan hat (bezahlt) kann er versuchen das Geld von Ihnen zurückzu bekommen. Dafür muß er dann begründen warum er das Abschleppen veranlaß hat. Es gibt meines Wissens nur ganz wenige Gründe warum ein Privatmann ein Abschleppen veranlassen kann. Das bezieht sich aber nur wenn das betreffende Fahrzeug auf Privatgrund steht. Auch wenn ein Fahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt steht, kann er das Fahrzeug nicht abschleppen lassen. Ihm steht dann zu ein Taxi zu nehmen und die Kosten später vom Behinderer einzufordern. Auch die Polizei schleppt in solch einem Fall nur dann ab wenn z.B. der Behinderte in urlaub fahren will und der Halter oder Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann. Also ich rate Ihnen den Abschlepper erst mal nicht zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hummelpiet
Darf uns
eine Privatperson auf öffentlichem Gelände einfach abschleppen
lassen, auch wenn keinerlei Behinderung vorlag? Wir haben beim
Ordnungsamt angerufen, sie haben das Abschleppen nicht
veranlasst, das Abschleppunternehmen will uns aber nicht
mitteilen, wer uns hat abschleppen lassen. Dürfen sie die
Daten für sich behalten? Kann man jetzt wegen
unverhältnismäßigem Abschleppen klasgen?
Hallo,
- ja, die Privatperson darf
- ja, dürfen die Daten für sich behalten, Datenschutz, hier
aber über einen RA die Daten herausgeben müssen - vor einer Klage die tatsächliche Situation der
Örtlichkeit abklären, mit „glaube da ist kein
Halteverbot“ hat man ganz schlechte Karten
Gruß Fopo