Hallo,
Ich habe vor nebenberuflich als Kleinunternehmer, Unterhaltungsmedien
über ebay, amazon usw. zu vertreiben.
Ich möchte großsammlungen über ebay von privat ankaufen um
diese dann gewerblich einzeln weiterzuverkaufen.
Eine Privatperson kann mir ja keine Rechnung ausstellen, wie kann
ich dann vorgehen damit ich ein Beleg der vom Finanzamt akzeptiert
wird vorlegen kann der über den Einkauf bescheid gibt ?
Wenn ich auf märkten von privatleuten kaufe, wie gehe ich dann vor,
um wiederzulegen was ich gekauft habe und für was zu einem Preis ?
Eine Privatperson kann mir ja keine Rechnung ausstellen, wie
kann
ich dann vorgehen damit ich ein Beleg der vom Finanzamt
akzeptiert
wird vorlegen kann der über den Einkauf bescheid gibt ?
Klar kann eine Privatperson eine Rechnung stellen und auch Quittungen ausstellen.
Hallo,
das Finanzamt akzeptiert in der Regel auch die Kaufbestätigung von ebay als Beleg. Ansonsten frag doch dein Finanzamt, wie ihr Wunschnachweis aussieht.
Stephanie
So wäre es richtig
Richtig wäre:
Klar kann muss eine Privatperson eine
Rechnung stellen und auch Quittungen ausstellen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
Gruß
S.J.
Hallo,
ergänzend zu Steve Jobs Antwort, dass du natürlich eine Quittung/ einen Beleg für deinen Kauf bekommst…:
Ich denke, viele verwechseln da was: eine Privatperson darf selbstverständlich Belege ausstellen, sie darf halt keine Umsatzsteuer einsetzen… d.h. der Käufer kann keine Vorsteuer geltend machen. Das hat aber nix damit zu tun, dass du belegen musst, was du wo gekauft hast, damit du die Kosten geltend machen kannst.
Ich glaube, daran liegt der weit verbreitete Glaube, dass Privatpersonen keine Rechnungen ausstellen dürfen…
Greets
ShannonS