Guten Tag,
ich werde in Kürze geschieden und muss mich dann selbst krankenversichern. Z.Zt sind meine 3 Kinder und ich noch in der Privaten von meinem Mann versichert. Die Kinder bleiben dort versichert, ich muß mich neu orientieren. Habe momentan einen 400,-- Eurojob, werde aber in Kürze einen festen Halbtagsjob starten. Bin ein wenig überfordert. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
sandy
Hallo aus Hamburg,
ich werde mich morgen abend noch einmal melden und eine Antwort geben können.
Bin seit einigen Jahren aus dem Beitragsbereich heraus, ich weiß aber, wen ich morgen mal fragen muss )
Viele Grüße
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank schon mal für die Mühe!!!
Viele Grüße
sandy
Hallo Sandy,
da Du einen eigenständigen Vertrag in der Privaten deines Noch-Ehegatten hast, bleibt dieser auch nach der Scheidung weiter bestehen. Wer den Beitrag zahlt müßt ihr unter Euch ausmachen.
Leider hast Du nicht geschrieben wie alt Du bist. Sobald Du einen Job hast, mit dem Du über 400 Euro brutto verdienst, wirst Du wieder Versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings nur, wenn Du unter 55 Jahre alt bist. Bist Du über 55 und warst die letzten 5 Jahre nicht gesetzliche Krankenversichert, dann wirst Du nicht mehr Versicherungspflichtig und bleibst Privat versichert - bis ans Ende.
Gruß
Jogie
Guten Tag,
so schnell wie möglich eine Versicherungspflichtige Stelle suchen, 401 Euro.
bis dahin müssen Sie die Private erhalten, also sofort
an die jetzige Versicherung wenden.
Gruß
Hallo Jogie,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin 45, d.h. gesetzlich versichern! Da muss ich mich jetzt mal durch den Versicherungsdschungel kämpfen und miteinander vergleichen, welche gut und günstig ist.
Viele Grüße und ein Dankeschön
sandy
da Du einen eigenständigen Vertrag in der Privaten deines
Noch-Ehegatten hast, bleibt dieser auch nach der Scheidung
weiter bestehen. Wer den Beitrag zahlt müßt ihr unter Euch
ausmachen.
Leider hast Du nicht geschrieben wie alt Du bist. Sobald Du
einen Job hast, mit dem Du über 400 Euro brutto verdienst,
wirst Du wieder Versicherungspflichtig in der Gesetzlichen
Krankenkasse. Allerdings nur, wenn Du unter 55 Jahre alt bist.
Bist Du über 55 und warst die letzten 5 Jahre nicht
gesetzliche Krankenversichert, dann wirst Du nicht mehr
Versicherungspflichtig und bleibst Privat versichert - bis ans
Ende.Gruß
Jogie
Hallo Sandy,
wenn du in dem Halbtagsjob mehr als 400 € verdienen wirst, dann musst du dich sogar gesetzlich versichern. Einfach mal bei einer Krankenkasse nachfragen.
mfg Katerina
Hallo,
sobald Sie den festen Halbtagsjob haben, werden sie von Ihrem Arbeitgeber in der
ges. Vers. versichert!
Wenn Sie schon vor Aufnahme der Beschäftigung geschieden werden, kommt es
darauf an, wo Sie in den letzten 5 Jahren vor der Scheidung vers. waren!
Hallo Sandy,
solange man keine Beschäftigung über 400 EURO ausübt, ist man auch nicht gesetzlich krankenversichert. Für die Kinder besteht grundsätzlich kein Familienhilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung, da der Vater privat versichert ist. Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, bist du bei deinem noch Ehemann mit versichert. Vorausgesetzt er zahlt die Prämien? Gehe aber sicherheitshalbber zu deiner örtlichen AOK und lass dich entsprechend beraten. Von den anderen Krankenkassen halte ich nicht viel!
Viel Glück ´
Gruß
Schiwi
Hallo,
den besten Rat den ich dir geben kann, geh´zur deiner letzten gesetzlichen , mit all den Fakten, Daten. Mit der Auskunft kannst du verbindlich fuer Deine Zukunft planen, ohne den Druck zu haben, auch diese Krankenkasse als „Deine“ Krankenkasse zu wählen.
Viele Grüsse
Michaela Dick
Hallo Sandy,
der 400 Euro job begründet keinen Anspruch auf eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit käme nur eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Betracht. Den Beitrag müssen Sie dabei allein aufbringen.
Mit Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses mit einem Verdienst von mehr als 400 Euro im Monat werden Sie kraft Gesetz bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dabei den Beitrag nahezu zur Hälfte.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz
So, nun aber
Also, solange du nur den 400€-Job hast, musst du in der PKV bleiben, evtl. aus Kostengründen kannste aber in den sogenannten Basistarif wechseln. Aber ich denke, dein Ex muss doch die Beiträge zahlen?!
Sobald du einen Halbtagsjob annimmst, kannst du, nein musst du dich gesetzlich versichern - und die Kinder können dann in die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung.
Wenn du dann Interesse hast, ich arbeite beim Marktführer BARMER GEK. Ich würde dir entsprechende Aufnahmeunterlagen zukommen lassen…
Grüße aus Hamburg
Sven
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. H
Viele Grüße
so schnell wie möglich eine Versicherungspflichtige Stelle
suchen, 401 Euro.
bis dahin müssen Sie die Private erhalten, also sofort
an die jetzige Versicherung wenden.
Gruß
Hallo Michaela,
vielen Dank für die Antwort und Rat. Das ist ein guter Weg, den ich berücksichtigen werde.
Viele Grüße
den besten Rat den ich dir geben kann, geh´zur deiner letzten
gesetzlichen , mit all den Fakten, Daten. Mit der Auskunft
kannst du verbindlich fuer Deine Zukunft planen, ohne den
Druck zu haben, auch diese Krankenkasse als „Deine“
Krankenkasse zu wählen.Viele Grüsse
Michaela Dick
Hallo Jan Lorenz,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Wird sich am Mittwoch entscheiden ob ich den Job bekomme und dann werde ich mich direkt an die Versicherung meiner Wahl (ich tendiere zur Techniker…)wenden.
Viele Grüße
sandy
Hallo Sandy,
der 400 Euro job begründet keinen Anspruch auf eine
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit käme nur eine freiwillige Krankenversicherung bei einer
gesetzlichen Krankenkasse in Betracht. Den Beitrag müssen Sie
dabei allein aufbringen.Mit Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses mit einem Verdienst
von mehr als 400 Euro im Monat werden Sie kraft Gesetz bei
einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichert.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dabei den Beitrag nahezu
zur Hälfte.Mit freundlichen Grüßen
Jan Lorenz
Hallo Sven,
danke für deine schnelle und kompetente Antwort. Bin momentan am Vergleichen und würde mich bei Bedarf bei dir melden.
Vielen Dank und viele Grüße
Sandy