Hallo,
ich versuche, die Konstrukte “von Rechts wegen” und “von Amts wegen” zu verstehen. Ist korrekt, dass diese bedeuten “des Rechts wegen” / “wegen des Rechts”?
Könnte man also statt “Weil ich den Joghurt vergaß, muss ich nochmal einkaufen gehen.” auch schreiben “Des Vergessens des Joghurts wegen,…” / “Von Vergessens des Joghurts wegen”?
Gruß
Hallo,
ich versuche es mal.
“von Rehts wegen” habe ich noch nie gehört. Gemeint ist damit aber: “aufgrund der Rechtslage..”, also dein “wegen des Rechts” (ist aber auch nicht gebräuchlich)
“von Amts wegen” ist anders. Hier wird eine Behörde von sich aus tätig, z.B. um einen Fehler zu beseitigen. Beispiel:du trägst in der Steuererklärung einen Betrag an der falschen Stelle ein. Das Finanzamt merkt das und korrigiert direkt. dann gescchidht das “von Amts wegen”. Oder die Behörde wird ohne Antrag tätig, oder, oder…
Beide Begriffe würde ich aber unter “Beamtendeutsch” einordnen,also im normalen Sprachgebauch unüblich.
Von Rechts wegen war zumindest früher durchaus gebräuchlich. Z.b.: du hast die Scheibe eingeworfen, von Rechts wegen müsste ich dich jetzt anzeigen (aber ich lasse Gnade vor Recht ergehen).
Von daher könnte man auch sagen wie o.a. angeführt: wegen des Vergessens der…muss ich nochmal in den Laden. Grammatikalisch nicht falsch, aber unüblich.
Von Amts wegen existiert nach wie vor wie von hatewie erklärt.
Lg Manu
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Blödsinn!
Auch das hat @hawethie richtig erklärt mit
Es hat überhaupt nichts mit „Gnade vor Recht“ zu tun!
Richtiges Beispiel wäre „Der Anspruch besteht von Rechts wegen.“ = „Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.“
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Sorry, hatte mich nur auf “ das hab ich noch nie gehört” bezogen, hätte ich vielleicht klarer ausdrücken müssen.
Aber “Blödsinn” finde ich schon etwas hart, zumal ich hatewie ja nicht zu nahe treten wollte.
Sorry hatewie, falls du es so aufgefasst hast.
Lg
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Das hat damit nichts zu tun, aber du hast eine komplett falsche Behauptung aufgestellt. Hattest du nicht mal gesagt, du wärst im Polizeidienst tätig gewesen, oder bringe ich etwas durcheinander? Falls ich mich recht entsinne, dann hättest du das erst recht wissen müssen.
Wie gesagt wollte ich nur dem Ausdruck “hab ich noch nie gehört” widersprechen. Der Klammerzusatz war als zusätzliche Veranschaulichung für Up gedacht um den Zusammenhang herzustellen.
Hawetie (sorry,wenn ich den Nickname schon wieder nicht korrekt wiedergebe. Mea culpa, mea Maxima culpa), du hast alles korrekt erklärt.
Liebe Christa, Erinnerung hin oder her: die meisten Leute hier geben ihren beruflichen Hintergrund lieber nicht an, um kein Cybermobbing zu riskieren.
Lg und schönen Abend
Manu
Ich kenne und nutze die Redewendung hauptsächlich umgangssprachlich bis humorvoll, und zwar mit der Bedeutung „eigentlich müsste X, aber in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht“.
Du hast mir einen Cappuccino mit Milchpulver gemacht?! Von Rechts wegen müsste ich dir die Freundschaft kündigen!
Von Rechts wegen gehört noch ein Schuss Weißwein an die Sauce, aber heute tue ich das mal nicht.
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In dieser Bedeutung btw auch in Wörterbüchern zu finden:
→ 1. a) → Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
…
→ d): von Rechts wegen müsste ich zu Hause bleiben (= eigentlich müsste ich zu Hause bleiben)
Gruß
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Kein Problem, bin nicht empfindlich und das mit meinem Namen wird noch😉
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