Von Rechtsanwalt unterschlagenes Geld

Liebe Forenmitglieder,

es geht um folgenden Beispielsfall:

Rechtsanwalt R vertritt im Jahre 2002 seinen Mandanten M in einer Versicherungsangelegenheit
(M gegen X - Verkehrsunfall, bei dem X über eine rote Ampel fuhr, Totalschaden des FZ von M).

M kann knapp 4,5 Jahre später die damals erhaltenen Versicherungsleistungen nicht mehr zuordnen und wendet sich an R.

R teilt daraufhin M am 18.04.2007 mit:

"Sie erhielten per Verrechnungsscheck am 24.10.2002 XXX Euro.

Nachdem wir von dem Versicherungsverband Y unsere gesetzlichen Gebühren von XXX Euro erhalten haben, erstatten wir diesen Betrag
abzüglich Kosten von XXX Euro in der Prozesssache gegen Sie und Ihre Versicherung*.
Wir erstatten also den zu Ihren Gunsten verbleibenden Saldo von XXX Euro per anliegendem Verrechnungsscheck."

[* X bestritt über „rot“ gefahren zu sein und machte Gegenanzeige. Die Fakten sprachen jedoch gegen X. Das Verfahren wurde meines Wissens eingestellt?!]

R teilte also erst ca. 4,5 Jahre später und auf Anfrage von M diesem mit, dass ihm noch Geld zustünde (230 Euro) !

Fragen:

Hat M ein Recht auf Verzinsung dieses Betrages seit dem Jahr 2002/ seit der Versicherungsverband das Geld an R zahlte?
Wenn ja zu welchem Zinssatz?

Gibt es eine Frist, die M einhalten muss um die Zinsen von R einzufordern? (Schreiben von R ging am 18.04.2007 an M)

Wie kann/soll M nun verfahren?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Guten Abend,

ich würde mich sehr über Ihre Mithilfe in diesem Fall freuen!

Hat M ein Recht auf Verzinsung des bislang „unterschlagenen“ Betrages seit dem Jahr 2002 / seit der Versicherungsverband das Geld an R zahlte?
Wenn ja zu welchem Zinssatz?

Gibt es eine Frist, die M einhalten muss um die Zinsen von R

einzufordern? (Schreiben von R ging am 18.04.2007 an M)

Wie kann/soll M nun verfahren?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!