Liebe Forenmitglieder,
es geht um folgenden Beispielsfall:
Rechtsanwalt R vertritt im Jahre 2002 seinen Mandanten M in einer Versicherungsangelegenheit
(M gegen X - Verkehrsunfall, bei dem X über eine rote Ampel fuhr, Totalschaden des FZ von M).
M kann knapp 4,5 Jahre später die damals erhaltenen Versicherungsleistungen nicht mehr zuordnen und wendet sich an R.
R teilt daraufhin M am 18.04.2007 mit:
"Sie erhielten per Verrechnungsscheck am 24.10.2002 XXX Euro.
Nachdem wir von dem Versicherungsverband Y unsere gesetzlichen Gebühren von XXX Euro erhalten haben, erstatten wir diesen Betrag
abzüglich Kosten von XXX Euro in der Prozesssache gegen Sie und Ihre Versicherung*.
Wir erstatten also den zu Ihren Gunsten verbleibenden Saldo von XXX Euro per anliegendem Verrechnungsscheck."
[* X bestritt über „rot“ gefahren zu sein und machte Gegenanzeige. Die Fakten sprachen jedoch gegen X. Das Verfahren wurde meines Wissens eingestellt?!]
R teilte also erst ca. 4,5 Jahre später und auf Anfrage von M diesem mit, dass ihm noch Geld zustünde (230 Euro) !
Fragen:
Hat M ein Recht auf Verzinsung dieses Betrages seit dem Jahr 2002/ seit der Versicherungsverband das Geld an R zahlte?
Wenn ja zu welchem Zinssatz?
Gibt es eine Frist, die M einhalten muss um die Zinsen von R einzufordern? (Schreiben von R ging am 18.04.2007 an M)
Wie kann/soll M nun verfahren?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!