Von Regelbesteuerung auf Kleinunternehmer wechseln

Hallo,

angenommen jemand betreibt seit etwa acht Jahren einen kleinen Shop und
möchte nun aufgrund sinkender umsätze (unter 10000,-EUR)
zur Kleinunternehmerregelung optimieren. Muß das beim FA
beantragt werden? Formlos? oder gibt es dazu einen Vordruck?

Auf den Rechnungen wird dann keine 19% mehr ausgewiesen und auf die
Kleinunternehmerregelung verwiesen?

Mfg Tom

  1. Man kann nicht zur KU-Regel optieren, entweder man ist ein KU, oder nicht.
  2. Der Wechselist nur möglich,wenn dieser jemand nicht an die Regelbesteuerung gebunden ist. Dazu müsste man die Umsätze der letzten 8 J kennen

Hallo,

Muß das beim FA
beantragt werden? Formlos? oder gibt es dazu einen Vordruck?

Vordruck kenne ich nicht, Mitteilung an FA müsste genügen.

Aber Vorsicht: evtl. muss VorSt- Korrektur nach §15a Abs. 7 UStG vorgenommen werden und es gibt bei Investitionen keine Vorsteuer mehr!

Auf den Rechnungen wird dann keine 19% mehr ausgewiesen und

ja, ganz wichtig

auf die
Kleinunternehmerregelung verwiesen?

kann man, ist aber nicht Pflicht

Mfg H1

Servus,

nochmal zur Klärung, weil ich mit meiner (gelöschten) falschen Auslegung von § 19 II UStG wohl etwas Verwirrung gestiftet habe:

Das erste Jahr, in dem die Kleinunternehmerbesteuerung wahrgenommen werden kann, richtet sich danach, wie viele Jahre innerhalb der acht Jahre des bestehenden Unternehmens - vom letzten an gezählt - die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG schon nicht mehr überschritten waren.

Wenn der Unternehmer nach Gesamtumsatz schon Kleinunternehmer war, und eine USt-Erklärung als Regelbesteuerer abgegeben hat, ist das als Option zur Regelbesteuerung zu werten. Diese Option bindet ihn für mindestens fünf Jahre.

Wenn der Unternehmer im vorliegenden Fall z.B. schon drei Jahre lang einen Gesamtumsatz von weniger als 17.500 € im jeweiligen Vorjahr erzielt hat, muss er noch zwei Jahre lang regelbesteuern.

Die Fünfjahresfrist zählt aber nicht ab dem sechsten Jahr wieder neu (wie ich geglaubt hatte), sondern ab dem sechsten Jahr der Option zur Regelbesteuerung kann die Option zur Regelbesteuerung (eine Option zur Kleinunternehmerbesteuerung gibt es nicht) mit jedem Kalenderjahr widerrufen werden.

Daher das Vorgehen, von dem Clematis spricht: Für jedes der acht Jahre prüfen, ob Kleinunternehmereigenschaft vorlag oder nicht. Daraus feststellen, wann das Jahr war, in dem zur Regelbesteuerung optiert wurde. Von diesem Jahr ausgehend fünf Jahre abzählen. Dann hat man den frühesten möglichen Zeitpunkt für den Widerruf der Option zur Regelbesteuerung.

Schöne Grüße

MM

Gelten 17500,-EUR im ersten Jahren und unter 50000,-EUR Umsatz in den Folgejahren als KU grenzen?

Nein,die Grenzen sind:

Im Vorjahr 17500 und im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH 50.000