Von RS in eine andere RS

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Herr Max ist bis zum 31.12.2010 bei der X rechtschutzversichert. Am 01.01.2011 geht er in die XX RS.
Am 28.01.2011 bekommt er die Kündigung vom Arbeitgeber und ein undurchsichtiges Zeugniss. Er ruft die neue RS an und ein Rechtsanwalt der Versicherung sagt ihm,da die RS ineinander übergehen,ist das kein Problem,er solle Kündigung per Fax der alten RS schicken.Wird alles gemacht.
Leider hat er sich nicht bestätigen lassen,wie der RA heißt und auch keine schriftliche Zusage…sein Fehler ,weiss er.

Jetzt kommt eine Rechnung vom Rechtsanwalt über 1600€,weil die RS nicht zahlen will.

Kann er noch was machen.

Danke

lisa

Ihre Schilderung ist verwirrend! eine Rechtsschutzversicherung kann man nicht rückwirkend kündigen, sondern nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsvertrages.

Bei Übergang einer Rechtsschutzversicherung muß der Beginn der 2, RS am gleichen Tag erfolgen - also in diesem Fall am 31.12.2010.
Ansonsten besteht eine neue Wartezeit.

Ich vermute, dass die 1. Rechtsschutzversicherung noch besteht.

Herr Max ist bis zum 31.12.2010 bei der X rechtschutzversichert. Am 01.01.2011 geht er in die XX RS.

Die XX Versicherung hat hoffentlich auf die Wartezeit verzichtet, wegen lückenloser Versicherung.

übergehen,ist das kein Problem,er solle Kündigung per Fax der alten RS schicken.

Verstehe nicht, was das bei der Vorversicherung zu suchen hat.

Leider hat er sich nicht bestätigen lassen,wie der RA heißt und auch keine schriftliche Zusage…sein Fehler ,weiss er.

Ist auch nicht wichtig.

Jetzt kommt eine Rechnung vom Rechtsanwalt über 1600€,weil die RS nicht zahlen will.

Üblicherweise holt man sich vorher (!) eine Deckungszusage der RS-Versicherung. Einfach Rechnung einreichen ist nicht.

Kann er noch was machen.

Die Rechnung der neuen Versicherung schicken und hoffen, dass diese auf die Wartezeit verzichtet hat.