Danke allen,
@Bollfried, ist meine Anfrage hier was für das Witzbrett oder was?
Keine Panik, die fiktive Person hat drei Dinge, keine Angst, kein
Geld und Humor.
Aus dem letzten Punkt heraus hätte fP (fiktive Person) es weit
besser gefunden du hättest sowas in der Art geschrieben:
Neueste Forschungen besagen daß Unfruchtbarkeit erblich ist 
Trotz eurer Bemühungen ist der fP noch vieles unklar.
Derzeit bekommt sie nur den gesagten Rentenbetrag.
Wohngeld könnte möglich sein, Antrag schon gestellt beim Wohnungsamt
allerdings kommt da nichts da die den Mietvertrag sehen wollen.
Nun ist die fP ein kleiner Messie, da findet sich so leicht nix.
Der Vermieter ist 0 kooperativ, er sagt, er hätte auch keinen.
Vorgelegte Bankauszüge über die abgehende Miete interessieren die
nicht. Hätten sie Hirn könnten sie wohl aus den Bankauszügen errechnen
daß da einer seit Jahren monatlich x Euro Bruttomiete überweist.
Die Bruttomiete setzt sich aus Nettomiete, den Nebenkosten und dem
Betrag für Wasser/Heizung zusammen.
Für beide letzteren wird pauschal pro Monat halt zusätzlich
zur Nettomiete mehr bezahlt damit bei Jahres/Zeitraumabschluß
nur kleine Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen entstehen.
Dies alles ist in den Bankbelägen zu ersehen. Naja, für die fP,
für das Wohnungsamt nicht. Hatten wohl keine Schulung extra dafür.
Die fP hat womöglich einen von ihm selbst bei Gericht bestellten
Betreuer. Dieser sagte ihm womöglich 2012 daß die fP
genau 2 Euro zuviel Rente hätte sonst wäre er GEZ befreit.
Jetzt denkt sich die fP, aha, letztes Jahr hatte ich 2 Euro zuviel
Rente, nun 2013 krieg ich da durch diese Pflegeversicherung mehr
abgezogen, dann könnte sie ja nicht mehr 2 Euro darüber liegen.
Gilt dieses für diesen Rundfunkbeitrag nicht mehr?
Welche Regeln gelten da, gibts da keinen Eurobetrag
unter dem das nicht fällig ist? Dito Telefon.
Zu diesen Rechnern zur Grundsicherung. Die findet die fP
schon im Internet seitdem sie wissen könnte das es das gibt.
Vorab eine Frage, gibt es einen festen Eurobetrag für diese
Grundsicherung?
Oder ist das wieder so was wie die Pfändungsgrenze die ja
auch variiert.
Zu der Elterneigenschaft, die fP hat eine 18 jährige Tochter,
reicht das aus oder sollte er aus steuerlichen Gründen noch mehr
in Zusammenarbeit mit einer Frau „herstellen“ lassen?
FP freut sich über jedwede Antwort
Bye
AE