Von Rundfunkbeitrag befreien lassen

Guten Tag,

mal ein völlig fingiertes Beispiel.
Jemand bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, hat 80% .
Als letzten Bescheid der deutschen Rentenversicherung hat er das da:

Rentenbeitrag 763,09 Euro
Sein Anteil zur Krankenversicherung 62,57 Euro
Pflegeversicherung 2,05% (mit Nachweis der Elterneigenschaft) 15,44 Euro
Auszahlung monatlich an ihn 684,88 Euro

Unwichtig, er ist aber neugierig, was bedeutet denn
„mit Nachweis der Elterneigenschaft“?

Jetzt hat die erfundene Person auf
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerg…
telephatisch sich auch die weiterführenden Links angeschaut,

Fazit davon, es bleibt ihm unklar ob er sich vom Rundfunkbeitrag
befreien lassen kann oder nicht und wenn wie.

Firma dankt.
Altes Eisen, der nach langem Vorsichhinverrosten langsam
ans verrotten, zerfallen denkt. Damit er nie mehr so mistiges
beamtenjuristisches Zeugs lesen muß, das Wetter ist auch grad
mistig u.v.m. :frowning:

Hallo,

„Elterneigenschaft“ ist meiner Erinnerung nach ein reduzierter Beitrag, denn Leistungsempfänger ohne Kinder müssen einen prozentualen höheren Beitrag leisten ( also Eltern ohne Kinder werden hier "bestraft). Das ist aber für den Rundfunkbeitrag nicht wichtig!

Bezieht denn die fiktive Person noch einen Zuschuß zur Grundsicherung?
Bei dem angegebenen Einkommen von 684 € wäre eine Aufstockung zur Grundrente denkbar, denn es gibt hier den "Alterszuschlag " sowie ggf. Zuschläge bei gesundheitlicher Einschränkung und damit wäre die Befreiung zum Rundfunkbeitrag möglich.

Zusammenfassend: wenn fiktive Person lediglich die Rente und nicht noch andere „staatliche Zuschüsse“ wie z.B. Wohngeld oder Grundsicherung (Sozialamt) erhält, besteht die Befreiung oder reduzierter Beitrag zum Rundfunkbeitrag nur noch bei gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Blindheit, Taubheit etc.)

Ob fiktive Person staatliche Zuschüsse erhalten könnte, z.B. die Grundsicherung, könnte die Person selber prüfen, da im Internet zahlreiche kostenlose „Be-Rechner“ gefunden werden, die auf die individuellen Verhältnisse eingehen und evtl. Zuschüsse dann anzeigen.

si

Guten Tag,

laut meinem Rundfunkbescheid, kann ich dir sagen dass durch die Behinderung eine Verminderung nur dann möglich ist wenn im Behindertenausweis dieser fiktiven Person ein „RF“ stehen würde, dann gilt der verminderte satz von ca. 5€, wäre diese Person taub und blind dann wäre sie befreit.
Wie hoch die Einkommensgrenze genau liegen darf, kann ich dir allerdings nicht sagen.

LG Lary

Mahlzeit,

Wie hoch die Einkommensgrenze genau liegen darf, kann ich dir
allerdings nicht sagen.

ALG II, Grundsicherung, auch im Alter etc.
Gruß
Anguille

„…also ELTERN OHNE KINDER werden hier „bestraft“…“

Aha!?

Hallo,

"…also ELTERN OHNE KINDER werden hier "bestraft"

Noch nie was von „Scheinschwangerschaft“ gehört?

Schmunzelnd Bollfried

Danke allen,

@Bollfried, ist meine Anfrage hier was für das Witzbrett oder was?

Keine Panik, die fiktive Person hat drei Dinge, keine Angst, kein
Geld und Humor.
Aus dem letzten Punkt heraus hätte fP (fiktive Person) es weit
besser gefunden du hättest sowas in der Art geschrieben:
Neueste Forschungen besagen daß Unfruchtbarkeit erblich ist :smile:

Trotz eurer Bemühungen ist der fP noch vieles unklar.
Derzeit bekommt sie nur den gesagten Rentenbetrag.
Wohngeld könnte möglich sein, Antrag schon gestellt beim Wohnungsamt
allerdings kommt da nichts da die den Mietvertrag sehen wollen.
Nun ist die fP ein kleiner Messie, da findet sich so leicht nix.
Der Vermieter ist 0 kooperativ, er sagt, er hätte auch keinen.

Vorgelegte Bankauszüge über die abgehende Miete interessieren die
nicht. Hätten sie Hirn könnten sie wohl aus den Bankauszügen errechnen
daß da einer seit Jahren monatlich x Euro Bruttomiete überweist.

Die Bruttomiete setzt sich aus Nettomiete, den Nebenkosten und dem
Betrag für Wasser/Heizung zusammen.
Für beide letzteren wird pauschal pro Monat halt zusätzlich
zur Nettomiete mehr bezahlt damit bei Jahres/Zeitraumabschluß
nur kleine Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen entstehen.

Dies alles ist in den Bankbelägen zu ersehen. Naja, für die fP,
für das Wohnungsamt nicht. Hatten wohl keine Schulung extra dafür.

Die fP hat womöglich einen von ihm selbst bei Gericht bestellten
Betreuer. Dieser sagte ihm womöglich 2012 daß die fP
genau 2 Euro zuviel Rente hätte sonst wäre er GEZ befreit.
Jetzt denkt sich die fP, aha, letztes Jahr hatte ich 2 Euro zuviel
Rente, nun 2013 krieg ich da durch diese Pflegeversicherung mehr
abgezogen, dann könnte sie ja nicht mehr 2 Euro darüber liegen.

Gilt dieses für diesen Rundfunkbeitrag nicht mehr?
Welche Regeln gelten da, gibts da keinen Eurobetrag
unter dem das nicht fällig ist? Dito Telefon.

Zu diesen Rechnern zur Grundsicherung. Die findet die fP
schon im Internet seitdem sie wissen könnte das es das gibt.
Vorab eine Frage, gibt es einen festen Eurobetrag für diese
Grundsicherung?
Oder ist das wieder so was wie die Pfändungsgrenze die ja
auch variiert.

Zu der Elterneigenschaft, die fP hat eine 18 jährige Tochter,
reicht das aus oder sollte er aus steuerlichen Gründen noch mehr
in Zusammenarbeit mit einer Frau „herstellen“ lassen?

FP freut sich über jedwede Antwort

Bye
AE

Grundsicherung
Moin Altes Eisen,
Eine Bekannte bezieht 407,xx € Rente. Als Grundsicherung bekommt sie noch 486,xx €.
Wären also, um den Lebensbedarf zu decken = 893,xx €

Inbegriffen sind in diesem Betrag (893,xx €) :
Miete, Warmwasser, Heizung, Nebenkosten.
Bei Erhöhung der Werte wird die Auszahlung angepasst, jedoch spielen die Quadrate – kann hier nun nicht sagen, wie groß es sein darf - der Wohnung eine wichte Rolle.

Telefon, Strom und Versicherung (keine Ahnung, was das eventuell bezahlt wird bei Versicherungen), hat der Empfänger selbst zu tragen, aber die GEZ (ok nun anderer Name) guckt in die Röhre, die einige nicht vermissen können.

Der Unterhalt von einem PKW (soweit der Wert nicht unangebracht ist) geht zulasten des Empfängers.

Wohnt ein Kind über 18 im Haushalt, wird der Betrag angepasst, wobei ich mich frage, ob das Amt nicht einen Teil anrechnen wird (Kind in der Ausbildung mit Verdienst).

Da kann ich leider nicht weiter helfen, bin jedoch der Meinung, dass eine persönliche Anfrage beim Amt sicherlich nützen könnte.

Hörte, dass die Leute da auch sehr freundlich und hilfsreich sind oder sein können, es kommt immer auf den Wald an in dem……

Ich hoffe deine Nachfrage etwas beantwortet zu haben, und sollte ich Fehler gemacht haben, lass ich mich gerne von anderen belehren (wobei die Angaben von § schon was für den A****** sind.
Kurz und bündigkeit wäre da angebracht. Aber, besser wissende können hier gerne mein Schreiben zerreißen.

Per PN kannst du gerne nachfragen und ich werde die Person noch mal fragen. Nur sie kann aus der Praxis berichten.
Schönen Gruß sendend
Anguille

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Hallo,

@Bollfried, ist meine Anfrage hier was für das Witzbrett oder was?

frage Herr Schulz,dennn meine Antwort bezog sich auf sein Posting
deiner Frage,oder hast Du den Sinn seines Beitrages nicht verstanden?

LG Bollfried

Hallo altes Eisen,

der Nachweis der Elterneigenschaft bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags.

Ich nehme mal an, daß sich die 80 % auf eine Schwerbehinderung beziehen. Wenn kein „RF“ vorliegt, gibt es auch keine Ermäßigung. Hat sich im Verhältnis zu den GEZ Gebühren in den Voraussetzungen nicht geändert. Wenn keine ergänzenden Leistungen nach SGB XII (oder den vergleichbaren Vorschriften nach Beamtenrecht u. ä.) bezogen werden, wird wohl keine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren möglich sein.

Hi, ich habe nur Seni zitiert!

Gruß Herr_Schulz