Hallo,
ein Ehepaar hat nur ein Auto. Der Mann arbeiet Vollzeit und benutzt das Auto für die Fahrten zur Arbeit. Die Frau arbeitet 2 x 4 Stunden in der Woche und wird meistens von der Schwiegermutter zur Arbeit gefahren und wieder abgeholt. Kann man das steuerlich geltend machen?
Danke
Martin
Hallo,
ein Ehepaar hat nur ein Auto. Der Mann arbeiet Vollzeit und
benutzt das Auto für die Fahrten zur Arbeit. Die Frau arbeitet
2 x 4 Stunden in der Woche und wird meistens von der
Schwiegermutter zur Arbeit gefahren und wieder abgeholt. Kann
man das steuerlich geltend machen?
Es kommt bei dem Weg zur Arbeit grundsätzlich nicht drauf an, wie dieser zurück gelegt wird. Wenn du hoffst, dass du für die Frau täglich zwei Hin- und zwei Rückfahrten absetzen kannst, muss ich dich enttäuschen.
MfG Christian
Hallo,
ein Ehepaar hat nur ein Auto. Der Mann arbeiet Vollzeit und
benutzt das Auto für die Fahrten zur Arbeit. Die Frau arbeitet
2 x 4 Stunden in der Woche und wird meistens von der
Schwiegermutter zur Arbeit gefahren und wieder abgeholt. Kann
man das steuerlich geltend machen?
Es kommt bei dem Weg zur Arbeit grundsätzlich nicht drauf an,
wie dieser zurück gelegt wird. Wenn du hoffst, dass du für die
Frau täglich zwei Hin- und zwei Rückfahrten absetzen kannst,
muss ich dich enttäuschen.
Danke, aber so hab ich das gar nicht gemeint. Die Frage lautet, ob das Ehepaar die Fahrtkosten (einfache Entfernung) auf ihrer Steuererklärung angeben kann oder ob die Schwiegermutter die Fahrten auf ihrer Steuererklärung angeben kann (als sonstige Kosten oder was weiss ich). Und wie ist es, wenn der Schwiegermutter pro Fahrt z.B. 2 Euro gezahlt werden. Kann man dann diese Kosten angeben?
Entfernungspauschale
Hi,
Danke, aber so hab ich das gar nicht gemeint. Die Frage
lautet, ob das Ehepaar die Fahrtkosten (einfache Entfernung)
auf ihrer Steuererklärung angeben kann oder ob die
Schwiegermutter die Fahrten auf ihrer Steuererklärung angeben
kann (als sonstige Kosten oder was weiss ich). Und wie ist es,
wenn der Schwiegermutter pro Fahrt z.B. 2 Euro gezahlt werden.
Kann man dann diese Kosten angeben?
Es handelt sich um eine "Entfernungs"pauschale, also Fahrzeug ist egal.
http://www.steuernetz.de/spezial/spezial005/
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/5-entfernungspa…
Die Schwiegereltern können die Fahrten nicht steuerlich irgendwie geltend machen.
Viele Grüße
C.
Es handelt sich um eine "Entfernungs"pauschale, also Fahrzeug
ist egal.
Danke,
da hätte ich wohl selbst draufkommen können durch den Satz: „Die Wege wurden ganz oder teilweise zurückgelegt mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW“
Gruss
Martin