Hallo. Eine kurze Frage: Wenn man selbständig ist und bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist und man wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis wechselt (aufgrund mangelnder Auftragslage) ist man doch wieder gesetzlich versichert. Ist man dann trotzdem noch an die private Krankenversicherung gebunden oder endet diese dann automatisch mit dem Wechsel ins Angestelltenverhältnis? Wäre ja schlimm, wenn man weiterhin die monatlichen Beiträge zahlen müsste, obwohl man ja gesetzlich versichert ist… ??? Danke im Voraus für eure Antworten. LG
Hallo,
wenn man in der GKV versicherungspflichtig wird, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht in der PKV (§ 205 VVG).
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Gruß Woko