Von selbstständig tätig auf angestellter...Steuer?

Hallo!
Mein Freund war bzw. ist bis jetzt selbstständig als Händler tätig. Da dieses Geschäft nicht mal ein geringes Einkommen einbringt, möchte er es jetzt (nach 3 Jahren) aufgeben und gern irgendwo als Administrator im Angestelltenverhältnis arbeiten. Was muss er da jetzt bei der Steuer beachten? Er hat ja keine Steuerkarte, muss er die irgendwo beantragen? Auf was muss er achten?

Hallo, bin zwar keine Experte im Forum aber braucht er eine Lohnsteuerkarte was in der Regel automatisch von der Gemeinde zugeschickt wird. Wenn nicht sollte er um eine neue Karte beim Einwohnermeldeamt beantragen. Stkl. wird nach seinem Sataus gegeben.

Yucatan

Hallo!

Eine Lohnsteuerkarte kann er im Rathaus holen. Ich glaube die Kostet 8 €?? Bin mir aber nicht sicher. Sie meinen, was er bei der Steuererklärung beachten muß? Ganz regulär ausfüllen. Die bis zur Abmeldung eingenommenen Beträge wie gewohnt angeben. Als Angestellter werden ihm die anfallenden Steuern ja direkt durch den AG abgeführt. Zu beachten gibt es da eigentlich nichts.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir gehen dann mal zum Bürgerservice, die werden ja wohl bescheid wissen.

Er beantragt beim Finanzamt eine Lohnsteuerkarte.
Er sollte das Gewerbe sofern es angemeldet war, mit der Gewerbeanmeldung abmelden und gegebenfalls dem Finanzamt Bescheid geben.

Liebe Grüße

Hallo!

Für den neuen Arbeitsplatz muss sich ihr Freund bei dem Einwohnermeldeamt(Rathaus) in ihrer Stadt/Ort eine Lohnsteuerkarte besorgen.
Wie war ihr Freund bis jetzt versichert? Krankenkasse, Rentenversicherung usw?
Hat er das Geschäft angemeldet?
Falls ja, dann müsste er Einkommensteuer machen für diese Jahre.
Wie alt ist ihr Freund?
Für einen genaueren Bericht bräuchte ich mehr Auskunft.

Gruß
monika61

Hallo Monika61!
Mein Freund ist 30 Jahre alt, Gewerbe war und ist noch angemeldet, er ist freiwillig in der gesetzlichen KK versichert. Rentenversicherung hat er bisher nicht gezahlt, braucht er auch nicht, da für sein „Alter“ seitens der Familie vorgesorgt ist.
Einkommenssteuer für dieses Jahr ist in Arbeit, die Geschäftsform ist eine GbR, der 2. Gesellschafter ist hauptberuflich angestellt (in anderer Firma) und macht das Gewerbe nur nebenberuflich. Da aber finanziell mehr rein gesteckt werden muss, als raus kommt (keiner der beiden hat bisher eine Kassenentnahme getätigt) muss jetzt einfach was passieren. Er bewirbt sich und will in Zukunft eben als Angestellter arbeiten. Bisher lebt er von seiner Familie.
Falls Sie noch weitere Auskünfte benötigen, melden Sie sich noch mal. Vielen Dank!

hallo,
die Steuerkarte bekommt er vom FA. An seiner Stelle würde ich den Sachbearbeiter seiner bisherigen Steuer anrufen und es mit Ihm klären. Dann kann eigentlich nichts schiefgehen.
Am Jahresende bzw. Anfang 2011 werden dann beide Einkommen zusammengeführt und so seine EKST festgelegt.
viel Erfolg, gruß maluzo

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo krissemma,

wenn er dieses Jahr noch im Angestelltenverhältnis arbeitet, dann beim Einwohnermeldeamt.

Im nächstem Jahr gibt es nur noch die elektronische Steuerkarte.

Sein Gewerbe muss er abmelden und alles andere läuft von alleine.

Im Jahr 2011 muss er eine Umsatzsteuererklärung so als auch (wenn) eine Einkommenssteuererklärung machen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mfg

Angela06

Hallo krissemma

Die Steuerkarte so wie früher gibt es nicht mehr. das sollte jetzt der Arbeitgeber regeln.
Wenn du es genau haben möchtest dannschicke ihn mal zum Finanzamt.

Levitron
www.kopisoft.de

Hallo,

für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig. Abschlüsse hat er ja bislang gemacht oder? Dann muß er für das letzte Jahr auch ein Abschluß machen und dies an das Finanzamt schicken mit der Gewerbeabmeldung.
Ansonsten fällt mir jetzt nichts mehr ein.

Mfg
Michelle

Wenn er irgendwo angestellt ist braucht er eine Lohnsteuerkarte (nächstes Jahr noch)
Bei einem wechsel wäre vllt ein Steuerberater zu empfehlen.Der weiß worauf da zu achten ist.
LG Mausi123

Wenn er nun als Angestellter weiter machen möchte, dann braucht er eine Lohnsteuerkarte. Die gibt es bis zum 31.12.2010 beim Einwohnermeldeamt.
Ab dem 01.01.2011 muss er eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Danach läuft alles automatisch über den Arbeitgeber. Am Ende des Jahres hat man die Möglichkeit eine Steuererklärung einzureichen.

Wenn bisher Vorauszahlungen festgesetzt waren, sollten diese herunter gesetzt werden. Reicht ein formloser Antrag beim Finanzamt.

Hallo Krissemma,

normalerweise bekommt er eine Lohnsteuerkarte von seinem Gemeindeamt zugeschickt, wenn nicht, kann er die sich dort abholen. Für 2011 wird allerdings keine neue mehr ausgestellt, da diese gerade abgeschafft wird, die 2010er gilt weiter, ab 2012 wird alles elektronisch übermittelt. Er sollte aber beim Finanzamt sein Gewerbe abmelden, damit das Finanzamt bescheid weis, dann dürfte es keine Probleme geben. Ansonsten muß er meines Wissens nach nichts beachten. Viel Glück bei der Jobsuche.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
die lohnsteuerkarte hat man bisher bei seiner Gemeinde beantragt.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die Lohnsteuerkarte kann man auf der Gemeindeverwaltung holen / beantragen.

Bzgl. der Aufgabe vorab mit dem Finanzamt telefonieren, ob Sie gewisse Unterlagen brauchen.

Ansonsten wie bisher Gewinnermittlung für den Zeitraum bis zur Geschäftsaufgabe machen.

Hallo,
Wenn ihr Freund einen neuen Arbeitsplatz findet dann braucht er nur die Lohnsteuerkarte.Seine freiwillige Krankenversicherung kann er dann kündigen oder beim neuen Arbeitgeber angeben das er bis jetzt bei der Krankenkasse XY war und es gerne bleiben möchte.Die ganzen Versicherungen werden automatisch vom Lohn abgezogen,auch die Rentenvers.Da ja ihr Freund erst 30 Jahre ist, kommen doch noch viele Arbeitsjahre zusammen wo er einmal die gesetzliche Rente bekommt.Leider müssen wir das alles bezahlen da fragt uns der Staat nicht ob wir wollen oder nicht.

Gruß
monika61

Hallo krissemma,

eine Lohnsteuerkarte erhält Dein Freund bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder beim Finanzamt.

Aufgrund der Änderungen auf elektronische Steuerkarten möchte ich mich nicht festlegen.

Diese Steuerkarte muß er beim neuen Arbeitgeber vorlegen.

Für einen Entspannungsurlaub empfehle ich meine Ferienwohnung im schönen Thüringer Wald:

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Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo

wegen der Steuerkarte beim Finazmat nachfragen und das Gewerbe abmelden

Gruß
maunzer