Von Selbstständige zu Beamte

Ich habe von Januar 2010 bis September 2010 (9 Monate) als Selbstständige (Lehrer) gearbeitet. Im November 2010 fange ich mit dem Referendariat an, und bin für November und Dezember Beamte auf Widerruf.

Könnte jemand mir erklären, was das für die Steuererklärung bedeutet?

  • Im Jahre 2010 habe ich keine Steuer-Vorauszahlungen bezahlt (Bekomme ich auch eine Strafe dafür?)

  • Bruttoverdienst als Selbstständige wäre ca. 20.000

  • Bruttoverdienst als Beamte auf Widerruf wäre ca. 2.200

  • Bin ledig und habe keine Kinder

  • War bis September 2010 als Student gesetzlich krankenversichert

  • Kirchensteuerpflichtig bin ich nicht

  • Umsatzsteuerpflichtig (MwSt) bin ich nicht (Lehrer an öffentlichen Hochschulen - § 4 Abs 21.b.aa UStG)

  • Gewerbesteuerpflichtig bin ich auch nicht (Freibetrag für natürliche Personen 24.500)

Vielen Dank im Voraus!! :smile:

Frank

Hallo Frank,
das ist ganz einfach
du musst in der Steuererklärung 2010 nur deiune gesamten Einkünfte angeben für November und Dezember werden sowieso Steuern einbehalten.
Sei nur vorsichtig wegen der KV als Student, diese hat Du aus meiner Sicht unrechtmässig benutzt.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Gruss Hermann

Hallo,
ich denke, für die selbständige Arbeit gab es sicher eine Lohnsteuerkarte, auf der die Verdienste eingetragen sind; für die beiden letzten Monate gibt es die Karte auf jeden Fall. Auf Basis der Lonsteuervoranmeldung wird ganz einfach eine Steuererklärung erstellt. Die Krankenversicherung kann in der Steuererklärung abgesetzt werden. Außerdem können Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Ausgaben für Arbeitsmaterialien und anteilige Kosten für das Arbeitszimmer in den Werbekosten abgesetzt werden.
Eine Srafe kann gar nicht kommen, da die Steuererklärung für 2010 erst in 2011 fällig wird.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Sylke

hallo,

Könnte jemand mir erklären, was das für die Steuererklärung bedeutet?

in erster linie mal nichts, außer daß in der steuererklärung vermerkt wird, daß und wie der status sich verändert hat. die bezüge und die bezugsarten werden sich sowieso ändern/geändert haben, allein daraus ist dem fa schon ersichtlich, daß änderungen eingetreten sind.
in der steuererklärung wird dann angegeben, von wann bis wann man wo und als was gearbeitet hat bzw. selbständig war.
darauf achten, daß jeweils die korrekten formulare verwendet werden.

  • Im Jahre 2010 habe ich keine Steuer-Vorauszahlungen bezahlt.(Bekomme ich auch eine Strafe dafür?)

i.a. nicht, wenn der verdienst ordnungsgemäß angegeben und die steuer ordnungsgemäß nachentrichtet wird. da sich der selbständigenstatus mittlerweile eh geändert hat, wird das fa auch davon absehen, steuervorauszahlungen zukünftig einzufordern.

alle weiteren angaben von dir sind nett zu wissen, aber redundant für die beantwortung.

saludos, borito

Hallo Frank,

das ist eine sehr komplexe und individuelle Frage. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich an einen Steuerberater zu wenden, um eine rechtssichere Antwort zu erhalten!

Danke für Ihr Verständnis!

Freundliche Grüße

Hallo,

das bedeutet zuerst mal „Pflichtveranlagung“! Demzufolge muss die Erklärung bis 31.5.2011 beim FA abgegeben werden!

-Strafe: nein, aber es wird vermutlich eine Nachzahlung notwendig
-für die verschiedenen Einkommensarten müssen verschieden Anlagen ausgefüllt werden

MFG

Hallo Frank,

da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, da solltest du gezielt Steuerberater anfragen, die müßten das wissen.

Liebe Grüße
Ilona

Frage 1:
Im Jahr 2010 habe ich keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen bezahlt.
Bekomme ich eine Strafe dafür?

Antwort:
Nein, aber für das Jahr 2010 MUSS eine Einkommensteuererklärung gemacht werden!
Dabei wird eine Einkommensteuer-Nachzahlung herauskommen.

Frage 2:
Bruttoverdienst als Selbstständiger ca. 20.000 Euro
Bruttoverdienst als Beamter auf Widerruf ca. 2.200 Euro
War bis September 2010 als Student gesetzlich krankenversichert.
Was bedeutet das für die Einkommensteuererklärung?

Antworten:

  1. Bei der Krankenversicherung sehe ich wegen dem hohen Einkommen als Selbständiger ein Problem.

  2. In der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2010 müssen
    die Einkünfte als Selbständiger und
    die Einkünfte als Beamter auf Widerruf
    angegeben werden.
    Neben den Betriebsausgaben (selbständige Tätigkeit) und den Werbungskosten (als Beamter auf Widerruf)
    sollte man die Kosten des Studiums angeben.

Hallo,

das meiste davon gibst Du ganz normal in der Steuererklärung an (wird abgefragt).

Wenn Du Zahlen haben möchtest, gib Deine Daten doch probehalber in die Elster-Erklärung von 2009 ein: www.elster.de

Viele Grüße

Paola

L. Frank !

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Habe keine Steur- und Krankenversicherungskenntnisse als Wiener Beamter :frowning:

Gutes Gelingen !