Das hier ist eine hypothetische Frage…
Man hat von Januar 2010 bis September 2010 (9 Monate) als Selbstständige (Lehrer) gearbeitet. Im November 2010 fängt man mit dem Referendariat an, und ist für November und Dezember Beamte auf Widerruf.
Was bedeutet das für seine/ihre Steuererklärung?
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Im Jahre 2010 hat man keine Steuer-Vorauszahlungen bezahlt (Bekommt man auch eine Strafe dafür?)
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Bruttoverdienst als Selbstständige wäre ca. 20.000
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Bruttoverdienst als Beamte auf Widerruf wäre ca. 2.200
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Man ist ledig und hat keine Kinder
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Man war von Januar 2010 bis September 2010 als Student gesetzlich krankenversichert
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Kirchensteuerpflichtig ist man nicht
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Umsatzsteuerpflichtig (MwSt) ist man nicht (Lehrer an öffentlichen Hochschulen - § 4 Abs 21.b.aa UStG)
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Gewerbesteuerpflichtig ist man auch nicht (Freibetrag für natürliche Personen 24.500)