Hallo allerseits,
wenn man aus der Teilzeit von 20 Stunden an 5 Wochentagen in die Vollzeit mit 40 Stunden an 5 Wochentagen geht und noch Resturlaub hat, wie wird dieser dann verrechnet?
Angenommen man hat noch 20 Resturlaubstage.
Bleiben einem dann letztlich nur 10 Tage über, weil die 20 Teilzeit-Urlaubstage auf 4 Stunden am Tag angesetzt waren und nun auf 8 Stunden pro Tag „konvertiert“ werden, oder werden die restlichen 20 Urlaubstage als „wirkliche“ Urlaubstage mit übernommen?
Danke und Gruß!
Hallo,
Urlaub richtet sich immer nach Tagen- unabhängig von der Stundenzahl/Tag. Im vorliegenden Beispiel ändert sich daher am Anspruch nix.
&Tschüß
Wolfgang
Ausnahmen bestätigen die Regel - z.B. im öffentlichen Dienst.
Wenn Du schon so große Töne spuckst…
Ausnahmen bestätigen die Regel - z.B. im öffentlichen Dienst.
Dann erzähl doch mal, wo im TVÖD etwas von Urlaub auf Stundenbasis steht!
Und wenn Du gerade dabei bist, kannst Du auch gleich den § nennen, welcher im TVÖD die Urlaubsabgeltung auf einer besonderen Grundlage regelt, ok?
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