Von Teilzeit in Vollzeit: Resturlaub mitnehmen

Hallo allerseits,

wenn man aus der Teilzeit von 20 Stunden an 5 Wochentagen in die Vollzeit mit 40 Stunden an 5 Wochentagen geht und noch Resturlaub hat, wie wird dieser dann verrechnet?

Angenommen man hat noch 20 Resturlaubstage.

Bleiben einem dann letztlich nur 10 Tage über, weil die 20 Teilzeit-Urlaubstage auf 4 Stunden am Tag angesetzt waren und nun auf 8 Stunden pro Tag „konvertiert“ werden, oder werden die restlichen 20 Urlaubstage als „wirkliche“ Urlaubstage mit übernommen?

Danke und Gruß!

Hallo,

Urlaub richtet sich immer nach Tagen- unabhängig von der Stundenzahl/Tag. Im vorliegenden Beispiel ändert sich daher am Anspruch nix.

&Tschüß
Wolfgang

Ausnahmen bestätigen die Regel - z.B. im öffentlichen Dienst.

Wenn Du schon so große Töne spuckst…

Ausnahmen bestätigen die Regel - z.B. im öffentlichen Dienst.

Dann erzähl doch mal, wo im TVÖD etwas von Urlaub auf Stundenbasis steht!

Und wenn Du gerade dabei bist, kannst Du auch gleich den § nennen, welcher im TVÖD die Urlaubsabgeltung auf einer besonderen Grundlage regelt, ok?

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