Ich werde demnächst meinen Arbeitgeber Wechseln (zwar immer noch im Rahmen des öffentlichen Dienstes, jedoch mit einer Umstellung von TVL auf TvÖD).
Bisher war mein Arbeitsvertrag stets befrsitet gewesen.
Die aktuelle Stelle ist lt. Ausschreibung zwar ebenfalls befristet, jedoch wurde mir beim Bewerbungsgespräch mitgeteilt, dass bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst die Befristung automatisch wegfallen würde (das war mir neu)?
Nun habe ich den bereits stundenlang den TvÖD durchforstet und nichts Ähnliches zu solch einer Klausel gefunden? Hat sich da jemand verlesen oder bin ich zu doof um diesen Abschnitt zu finden?
Wäre schön, wenn mir jemand hierzu etwas Genaueres mitteilen könnte!
Vorneweg, ich bin kein Rechtsexperte. „Automatisch“ halte ich jedenfalls für dick aufgetragen. Es könnte vielleicht was mit §14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR19661000…zu) tun haben.
… Eine Befristung nach Satz 1 ist
nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. …
Im § 30 TVÖD steht alles über befristete Arbeitsverträge. Das bei einer Neueinstellung im ÖD die Befristung wegfallen soll habe ich noch nicht gehört. Sollte es hier eine tarifliche Regelung geben würde ich mich sehr freuen zu hören wo diese gefunden werden kann.
tut mir leid, aber da kann ich leider gar nicht weiter helfen. Im Öffentlichen Dienst kenne ich mich nicht aus. Wobei ich es mir so nicht vorstellen kann. Es ist doch ein neuer Arbeitgeber, oder ?
Mit die gennanten TV’s habe ich nichts zu tun obwohl ich auch im öffentlichen dienst bin, Stationierungsstreitkräften TV AL II
Also, bei uns ist so, das Bundesteilzeit und befristungsgesetz besagt das einer Arbeitstelle darf höchstens insgesamt 24 monate befristet sein.
Dein fall bei uns wird so behandelt. Wenn du über die hälfte (12 Monate) schon befristet warst, startest du bei uns dann unbefristet) Ganz genau aber, die rest befristungszeit sitzt du ab bei die neue Stelle. Also 12 monate schon bei alten, noch weiter 12 monate bei neuen dann unbefristet.
also das wäre mir völlig neu, wo doch der Öffentliche Dienst zu den Nr. 1 Arbeitgebern gehört, die seit Jahren grundsätzlich erst mal nur mit Befristung einstellen. und im § 30 des TVöD ist die Befristung ja sogar geregelt. Die Aussage halte ich für falsch