Hallo,
Person A bezieht zur zeit Übergangsgeld ( teilhabe am Arbeitsleben ) durch die DRV.
Jetzt ist die person aber schon länger krank , evtl. OP . Wie wird das Krankengeld berechnet, wenn im moment noch Übergangsgeld bezogen wurde? Davor ALG1, davor Krankengeld und ausgsteuert. Jetzt aber krank auf eine anderen sache.
MFG
Hallo,
Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes ist der Monat vor Beginn der Leistung des Reha-Trägers, also der gleicheZeitraum wie für die Berechnung des Übergangsgeldes.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Übergangsgeld wurde nach meinem Letzten Arbeitsentgeld berechnet. Versteh ich das jetzt richtig, das das Krankengeld also auch nach dem Arbeitsentgeld und nicht nach dem Übergangsgeld errechnet wird??
Gruß
Patrick
Wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert wurde, sich dann beim Arbeitsamt ( ALG1 ) meldet und von da in eine Umschulung ( teilhabe am Arbeitsleben) der DRV kommt und dann Krank wird und wahrscheinlich über 6 wochen hinaus Krankgeschrieben bleibt, hat man da überhaupt anspruch auf Krankengeld?
MFG
Hallo,
ja, hat man - in dem Fall Krankengeld/Übergangsgeld in Höhe der ALGI1 Leistung, aber nur wenn es sich um eine andere Erkrankung handelt, also nicht um die gleich wegene derer man ausgesteuert wurde.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja, aber aufgrund deiner zweiten Frage scheint das mit dem Anspruch nicht mehr so sicher zu sein (Aussteuerung).
Gruß
Czauderna
Hallo nochmal,
wie jetzt??? sie hatten geschrieben bei einer neuerkrankung auf eine andere sache ja, und jetzt vielleicht doch nicht. Das mit der aussteuerung hatte ich aber von anfang an geschrieben??
Da blicke ich jetzt nicht mehr so durch?? Könnten sie das noch mal erklären bitte.
MFG
Hallo,
sorry, das mit dem ausgesteuert hatte ich im ersten Beitrag überlesen.
Also, bei gleicher Erkrankung wird es nicht zur Krankengeldzahlung kommen.
Gruß
Czauderna
Hallo ist nicht schlimm. Also wenn auf eine krankheit krankgeschrieben, auf die man nicht ausgesteuert wurde, besteht krankengeldanspruch? ist richtig so