Von Unternehmen auf Kleinunternehmen wechseln

Gesetzt den Fall, ein Unternehmer (Herr Z) will Kleinunternehmer werden (z. B. weil er wenige Investitionén und hauptsächlich nicht-abzugsberechtigte Kunden hat):

  • Was ist mit laufenden Abschreibungen? Die volle USt wurde ja im Jahr der Anschaffung vom FA erstattet. Muss hier was zurückgezahlt werden?

  • Was ist mit Gutschriften für eine elektronische Dienstleistung (z. B. Werbung auf der Homepage für Amazon (EU). Muss Amazon jetzt informiert werden, dass Herr Z nun Kleinunternehmer ist, oder muss Herr Z die USt in Deutschland erstatten?

  • Was ist mit Gutschriften für eine elektronische Dienstleistung im Drittland (z. B. Werbung für Goggle). Was hat Herr Z als Kleinunternehmer hier zu tun?

Was ist sonst ggf. noch zu beachten?

Gruß JoKu

Moin,

Was ist mit laufenden Abschreibungen? Die volle USt wurde ja

im Jahr der Anschaffung vom FA erstattet. Muss hier was
zurückgezahlt werden?

=> unter Umständen kommt hier eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a (Abs. 7) UStG in Betracht, wenn der Berichtigungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Hinsichtlich Google und Amazon müssen andere Experten ran…

Viele Grüße
e