Gesetzt den Fall, ein Unternehmer (Herr Z) will Kleinunternehmer werden (z. B. weil er wenige Investitionén und hauptsächlich nicht-abzugsberechtigte Kunden hat):
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Was ist mit laufenden Abschreibungen? Die volle USt wurde ja im Jahr der Anschaffung vom FA erstattet. Muss hier was zurückgezahlt werden?
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Was ist mit Gutschriften für eine elektronische Dienstleistung (z. B. Werbung auf der Homepage für Amazon (EU). Muss Amazon jetzt informiert werden, dass Herr Z nun Kleinunternehmer ist, oder muss Herr Z die USt in Deutschland erstatten?
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Was ist mit Gutschriften für eine elektronische Dienstleistung im Drittland (z. B. Werbung für Goggle). Was hat Herr Z als Kleinunternehmer hier zu tun?
Was ist sonst ggf. noch zu beachten?
Gruß JoKu