hallo
person A hat eine vollzeit beschäftigung (gehabt).
person A wollte aber für 1-2 Monate als Aushilfe arbeiten. Quasi auf 400 Euro Basis aus persl. Gründen, der CHEF war auch einverstanden allerdings wurde alles NICHT schriftlich verfasst sondern nur mündlich Abgesprochen. Seit ca. 2 Wochen weigert sich der CHEF Person A wieder auf Vollzeit einzustellen.
Zeugen gibt es auch keine also mit anderen Worten wäre das AUSSAGE GEGEN AUSSAGE, wo der CHEF evtl. vor Gericht Recht bekommen könnte.
Allerdings müsste der CHEF, Person A eigentlich vorher aus dem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis KÜNDIGEN oder ??? Person A hat keine schriftliche KÜNDIGUNG bekommen und auch nichts unterschrieben. Aber natürlich 2 Monate auf 400 Euro Basis gearbeitet, weil es ja so abgesprochen war.
Kann Person A vor Gericht Recht bekommen ? Oder hat der CHEF alles richtig gemacht und eine schriftl. Kündigung ist in diesem Fall nicht nötig weil Person A im Selben Betrieb „nur als Aushilfe eingestuft wurde“ ???
Hallo,
davon abgesehen, dass das Posting bereits schon einmal erörtert wurde könnte man davon ausgehen, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers das Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeit geändert wurde.
Es bedarf m.E. keine Kü durch den AG, wenn das AV auf Wunsch des AN geändert wird.
Wenn hier keine trifftigen Gründe vorgetragen werden, dass z.B. wegen der Pflege eines nahen Angehörigen etc. das AV zeitlich begrenzt reduziert werden sollte, stehen die Chancen für den AN vor Gericht nicht gut.
Schönen Tag noch.
Hallo
Zeugen gibt es auch keine also mit anderen Worten wäre das
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE, wo der CHEF evtl. vor Gericht Recht
bekommen könnte.
Vor allen Dingen könnte der AG darauf hinweisen, daß auch eine befristete Arbeitszeit-Reduzierung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Keine Schriftform - keine Befristung…
Allerdings müsste der CHEF, Person A eigentlich vorher aus dem
Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis KÜNDIGEN oder ???
Nein, nicht zwingend. Es wäre aber wichtig, den genauen und vollständigen Wortlaut des Arbeitsvertrages zu kennen.
Person A
hat keine schriftliche KÜNDIGUNG bekommen und auch nichts
unterschrieben. Aber natürlich 2 Monate auf 400 Euro Basis
gearbeitet, weil es ja so abgesprochen war.
Kann Person A vor Gericht Recht bekommen ?
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Meines Erachtens ist hier zwingend ein Fachanwalt für Arbeitsrecht angesagt, wenn man sich noch Chancen bewahren will. Und den sollte man umgehend (!!!) einschalten.
Oder hat der CHEF
alles richtig gemacht und eine schriftl. Kündigung ist in
diesem Fall nicht nötig weil Person A im Selben Betrieb „nur
als Aushilfe eingestuft wurde“ ???
Auch auf die Gefahr hin, daß ich das jetzt falsch verstehe, aber es klingt so, als solle die Aushilfe auch gekündigt werden? Auch hier wäre eine fristgerechte schriftliche Kündigung erforderlich.
Gruß,
LeoLo
Ja also einer der Gründe , warum Person A 1-2 Monate auf Teilzeit arbeiten wollte ist/war , weil Person A Ihrem Vater helfen wollte aus einer Insolvenz zu kommen, was Person A letztendlich auch geschafft hat.
Der Vater ist ca. 55 Jahre alt, spricht kaum deutsch. Da hätte er kaum Chancen gehabt. Dann sind da aber noch 2 andere „bessere“ Gründe.
Und wegen dem Wunsch, es waren geplant(abgesprochen) 1-2 Monate und nicht für die Ewigkeit.