Hallo ihr lieben Wissenden, bin beim Landratsamt angezeigt worden. Ich hätte illegal im Garten einen Brunnen gebaut. Genhmigung liegt aber vor…Habe ich ein Recht, zu erfahren, wer mich angezeigt hat? Ich meine, ich hätte mal sowas gelesen? Danke.
Da ja der anzeigenerstatter nicht geschädigter ist, sondern die Allgemeinheit oder deine Stadt/Dorf o.ä. ist es im Rechtsverkehr nicht notwendig, die Daten dir zu veröffentlichen. Selbst als Zeuge ist er nicht erheblich, da ja eine Nachprüfung den Tatbestand beweisen würde. Einzig wenn eine Genehmigung vorliegen würde oder du gar nicht auf deinem Grundstück einen Brunnen bauen würdest könntest du Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Bei einem möglichen Verfahren würdest du dann den Namen des dann Beschuldigten natürlich erfahren, da du ja Zeuge in diesem Verfahren wärst.
Vielen lieben Dank. Dann werde ich eben Anzeige erstatten müssen. Ich habe nämlich den Verdacht, dass dieselbe Person auch „weitere Dinge“ gegen mich unternommen hat.
Hallo,
meines Wissens eindeutig nein. Man erfährt nur was, wenn man den Landratsbeamten gut kenntund es inoffiziell bleibt.
Grüße, Donowan
Hallo Tom,
ich kann gut verstehen, dass du gerne Wissen würdest wer dir da eins reinwürgen wollte (wahrscheinlich wohl ein Nachbar).
Allerdings hat auch jeder der eine Anzeige aufgibt, das Recht auf Anonymität. Sonst müssten ja alle, die eine Anzeige z.B. wegen Gewaltdelikten aufgeben, angst um ihre Gesundheit haben.
Freundliche Grüße
Sie haben im Verwaltungsverfahren wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, Akteneinsicht zu erhalten. Es ist aber keineswegs sicher, ob sie dabei den Namen des Anzeigenerstatters erfahren.
Wenn die Anzeige schriftlich einging, wird sie wohl in der Verfahrensakte sein. Aber bei tel. Anzeige wird es haufig nur einen kurzen Vermerk geben, der u.U. keine weiteren Einzelheiten enthält.
Entgegen landläufiger Meinung müssen Behörden übrigens auch auf anonyme Anzeigen reagieren, wenn diese sich auf ein schweres Delikt (hier Umweltschutz) beziehen. In der Regel wird dann die Behörde eigene Ermittlungen anstellen, auf die sich dann das Anhörungsverfahren stützt. Auch dann enthält die Akte keine Namen.
Der dritte Fall ist, dass der Anzeigenerstatter ausdrücklich um Anonymität gebeten hat. Auch hier wird die Behörde den Wahrheitsgehalt der Anzeige erst durch eigene Ermittlungen überprüfen bevor sie ein Verfahren einleitet. Wenn Sie dem Anzeigenerstatter Anonymität zugesichert hat (bei Steuerverfahren ist dies z.B. eher die Regel als die Ausnahme), wird sie diese auch schützen und Auskünfte zu seiner Person verweigern. Dies ist in Grenzen auch rechtlich zulässig. Die Grenze ist dann überschritten, wenn die Anzeige offensichtlich ungerechtfertigt war und zu zu Schäden für den Angeschuldigten geführt hat (Rufschaden, Kosten für Anwalt etc.). Dann könnte der Betroffene seinerseits ein Verfahren wegen übler Nachrede oder falscher Beschuldigung einleiten. Da wäre die Behörde dann nach Abwägung der verschiedenen Interessen evtl. auskunftspflichtig. Aber das kommt sehr auf den Einzelfall an, da kann man nicht allgemeine Regeln aufstellen.
Hallo tommmmm,
ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß Hexe1971
Vielen lieben Dank. Damit kann ich jetzt was anfangen…
Kann dazu nichts sagen, wohne in Bielefeld
Hallo,
Akteneinsicht gibt es grds. über einen Anwalt.
Ansonsten: einfach einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem (in dem Land hoffenlich existierenden) Informationsfreiheitsgesetz stellen.
Gruß
HaweThie
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Also ,habe erfahren,das man einen Anwalt konsultieren kann,der das in erfahrung bringt,mann kann ihm die frage nicht verweigern.