Von wem kann man Stromkosten, die von einem anderen Mieter verbraucht worden sind zurückfordern?

Angenommen eine Frau mietet eine Wohnung mit dazugehörigen Kellerräumen zum 1.Februar in einem vier Familienhaus, zieht aber erst Mitte September ein. Frau H. wurden zwei Kellerräume zugewiesen
Im August des Jahres erhält sie eine Stromrechnung von ca. 70,-€, und bezahlt diese. Im folgenden Jahr wird das Haus verkauft. Der neue Eigentümer stellt fest das die Kellerräume (gemauert mit Steckdosen und Licht) vertauscht worden sind.
Ehepaar K. hat auch zwei Kellerräume, einen Keller von Frau H. (Strom ist an den Zähler von Frau H. angeschlossen) und einen, der an den Zähler von Ehepaar K. angeschlossen ist.
Frau H. hingegen hat einen Keller der an den Allgemeinstrom und einen der an dem Stromzähler von Frau H. angeschlossen ist. Die Kellerräume werden im Juli des Jahres getauscht bzw. richtig bezogen.
In der Zeit von Februar 2015 bis Juli 2016 sind durch Ehepaar K. Stromkosten in Höhe von ca. 170,-€ (im Kellerraum der eigentlich Frau H. gehört, waren ein Kühlschrank und ein Trockner) zu lasten von Frau H. angefallen.
Von wem kann Frau H. die Stromkosten, die sie nicht verbraucht hat zurückbekommen. Von Familie K., die den Strom verbraucht hat, vom Hausverwalter, der die Kellerräume falsch vergeben hat, oder vom Eigentümer des Hauses?

Hallo!

Vom Vermieter, der ist für alles zuständig und verantwortlich.

Und nach Hausverkauf hat ja der neue Eigentümer den Mietvertrag übernommen, also ist jetzt der neue Vermieter zuständig.

Es handelt sich ja hier nicht um „Stromklau“ durch eine von Familie K verursachte Maßnahme (extra Leitung gelegt um Strom zu klauen).

Ob und wie sich der Vermieter mit Familie K auseinandersetzt kann Mieterin H ganz egal sein.

Mieterin H hat mit Familie K nichts zu tun, Familie K ist nicht Verursacher der Probleme mit der falschen Stromrechnung. Ob sie es hätte merken können, ebenso wie Frau H mag dahingestellt bleiben.

MfG
duck313