Muss der Mieter oder der Vermieter zahlen.
Vielen Dank im Voraus.
Muss der Mieter oder der Vermieter zahlen.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
warum sollte es ersetzt werden?
Wenn es jemand kaputt gemacht hat, bezahlt der oder dessen Versicherung natürlich auch.
Cu Rene
Schön, wenn es so einfach wäre… Und wenn der Verursacher unbekannt ist? Oder das Glas vorsätzlich zerbrochen hat? Oder unversichert und zahlungsunwillig/fähig?
…hallo Josi Sulzberger…in vielen Fällen hat der Vermieter eine Glasbruch-Versicherung…einfach den Vermieter fragen
mfG liebertee
Hallo,
gem. Mietvertrag haben Sie einen Anspruch auf eine intakte Mietsache.
Ist eine Scheibe kaputt, muss diese durch den Vermieter ersetzt werden.
Eine andere Frage ist, ob der Vermieter diese Kosten wieder auf Sie abwälzen kann. Das würde aber voraussetzen, dass Sie ein Verschulden trifft. Hier wird es aber schwierig, denn der Mieter ist auch verpflichtet die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört, dass während der Zeit seiner Nutzung nicht einfach Dinge kaputt gehen.
Das bedeutet, es müsste schon ein Satz mehr in der Fragestellung stehen, denn so läßt es sich nicht beurteilen.
Ergänzend noch der Hinweis, dass in vielen der Standard-Mietverträge der Mieter darauf verpflichtet wird, eine Hausratversicherung abzuschließen incl. Glasbruchversicherung. Sofern diese Versicherung nicht abgeschlossen wurde, wäre eine private Haftung ggf. denkbar. Existiert die Versicherung würde man sie zunächst ansprechen.
Gruß
Ulrich