Naturrecht vs. Positives Recht
Hi Leitwolf.
Sinngemäß: Gerechtigkeit muss nicht nur faktisch stattfinden sondern muss auch überprüfbar sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es hier um Rousseaus Gedanken über Naturrecht und „positives Recht“ geht.
Naturrecht ist ein natürliches Recht „a priori“, was für Rousseau bedeutet, dass das Recht auf Freiheit ein Grundrecht des Menschen ist. Dem steht das sog. „positive Recht“ gegenüber (was du hier „faktisch“ nennst). Dieser Rechtsbegriff besagt einfach, dass Recht nicht mit dem Verweis auf eine natürliche Ordnung begründbar (legitimierbar) ist, sondern von Menschen historisch „gemacht“ ist, ohne Anspruch auf letztgültige Begründung.
Positives Recht entspricht, genau genommen, dem Recht des Stärkeren. Rousseaus Vorgänger Thomas Hobbes hatte so argumentiert. Das hat Rousseau natürlich nicht gefallen, und er setzt seine These des Grundrechts auf Freiheit des Einzelnen dagegen. Der ideale „Gesellschaftvertrag“ (contrat sociale) regelt dann das Recht so, dass die Freiheit aller Individuen optimal gewährleistet ist. Das geht für Rousseau aber nur per Allgemeinwille, also über eine Abstimmung aller über das Recht. Insofern wird das Recht „positiv“ festgelegt.
Die Synthese Naturrecht/Positives Recht besteht für Rousseau dann aber darin, dass er den Allgemeinwillen für etwas „immer Richtiges“ hält, dass dieser Wille also idealerweise auf das Naturrecht (die Freiheit jedes Individuums) hinausläuft.
Gruß
Horst