Ich habe diesen Satz leider nur noch in finsterer Erinnerung und kann ihn so leider nicht im Internet verifizieren. Ich glaub er stammt von Rousseau, bin mir da auch nicht sicher.
Sinngemäß: Gerechtigkeit muss nicht nur faktisch stattfinden sondern muss auch überprüfbar sein.
Kennt den jemand? Weiß wer wie der Satz richtig lautet und von wem er stammt?
wenn du bei Google eingibst: gerechtigkeit überprüfen rousseau
findest du im dritten Eintrag eine Anmerkung auf eine Google Buchseite, die auf dieses Zitat, zwar nicht expressis verbis aber dem Sinn nach, hinweist.
„Die Gerechtigkeit besteht darin, die Strafe genau nach dem Fehler abzumessen, und die äußerste Strenge der Gerechtigkeit ist selbst ein Fehler, wenn sie nicht auf vernünftige Vorstellungen hört, welche die Strenge des Gesetzes mildern.“
Sinngemäß: Gerechtigkeit muss nicht nur faktisch stattfinden sondern muss auch überprüfbar sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es hier um Rousseaus Gedanken über Naturrecht und „positives Recht“ geht.
Naturrecht ist ein natürliches Recht „a priori“, was für Rousseau bedeutet, dass das Recht auf Freiheit ein Grundrecht des Menschen ist. Dem steht das sog. „positive Recht“ gegenüber (was du hier „faktisch“ nennst). Dieser Rechtsbegriff besagt einfach, dass Recht nicht mit dem Verweis auf eine natürliche Ordnung begründbar (legitimierbar) ist, sondern von Menschen historisch „gemacht“ ist, ohne Anspruch auf letztgültige Begründung.
Positives Recht entspricht, genau genommen, dem Recht des Stärkeren. Rousseaus Vorgänger Thomas Hobbes hatte so argumentiert. Das hat Rousseau natürlich nicht gefallen, und er setzt seine These des Grundrechts auf Freiheit des Einzelnen dagegen. Der ideale „Gesellschaftvertrag“ (contrat sociale) regelt dann das Recht so, dass die Freiheit aller Individuen optimal gewährleistet ist. Das geht für Rousseau aber nur per Allgemeinwille, also über eine Abstimmung aller über das Recht. Insofern wird das Recht „positiv“ festgelegt.
Die Synthese Naturrecht/Positives Recht besteht für Rousseau dann aber darin, dass er den Allgemeinwillen für etwas „immer Richtiges“ hält, dass dieser Wille also idealerweise auf das Naturrecht (die Freiheit jedes Individuums) hinausläuft.
„Die Gerechtigkeit besteht darin, die Strafe genau nach dem
Fehler abzumessen, und die äußerste Strenge der Gerechtigkeit
ist selbst ein Fehler, wenn sie nicht auf vernünftige
Vorstellungen hört, welche die Strenge des Gesetzes mildern.“
Zitat von Jean-Jacques Rousseau
Ist das mehr als der alte „summum ius - summa iniuria“-Satz aus dem Römischen Recht?
Hannes