Im Moment ist ja leider die Presse voll von mindestens 2 Straftaten (z.B. Portugal und Türkei). Ich frage mich, wie die Verdächtigten bzw. Opfer ihre Anwälte, die quer durch Europa reisen müssen, bezahlen können. Es handelt sich doch um normale Menschen mit normalem Einkommen. Nehmen Anwälte darauf Rücksicht, verlangen sie erstmal kein Honorar? Im Falle, daß die Verdächtigten frei kommen, wird die Kostenerstattung ja wohl auch nicht die gesamten RA-Kosten decken. Sind die Familien dann finanziell ruiniert?
Hallo!
Sind die
Familien dann finanziell ruiniert?
Wenn man Pech hat, kann das passieren. Deswegen sollte man auch eine Rechtsschutzversicherung haben, die so etwas (Strafrechtsschutz bei Vorsatzdelikten) deckt.
Was nun Anwälte konkret verlangen hängt erstens einmal vom Land ab, in dem der Anwalt arbeitet (die Tarifrechte sind ja nicht überall gleich) und zweitens vom Anwalt selbst, welchen Preis er halt macht (wieviel Spielraum er da hat, ist vom Tarifrecht abhängig und in den verschiedenen Ländern durchaus verschieden). Daher gibt es da keine allgemeine Antwort.
In der Regel wird ein Anwalt natürlich etwas verdienen wollen, ist ja klar. Ich kenne aber durchaus auch manche Einzelfälle, in denen ein Anwalt auch mal gratis gearbeitet hat, was er in Österreich darf, solange er dies nicht zu reißerischer Werbung einsetzt. Also da sind für mich alle Varianten vorstellbar.
Gruß
Tom
Hallo!
Was zum nachdenken:
*Schon mal etwas von einer Rechtsschutzversicherung gehört?
*Wozu gibt es Spenden/Solidarität?
*Was bekommt die Familie für ein Fernsehinterview?
Letztlich ist es aber wohl auch so ein recht großer finanzieller Aufwand, der selber zu tragen ist. In bestimmten Fällen hilft u.U. vielleicht der Steuerzahler.
Letztlich gibt es ja noch Prozesskostenbeihilfe und Pflichtverteidiger. Inwieweit die jedoch in der Türkei dann greifen weiß ich nicht.
auch eine Rechtsschutzversicherung haben, die so etwas
(Strafrechtsschutz bei Vorsatzdelikten) deckt.
Kennst Du eine Gesellschaft, die Vorsatztaten versichert ? Ich nicht, würde mich deswegen interessieren.
Hallo!
Kennst Du eine Gesellschaft, die Vorsatztaten versichert ? Ich
nicht, würde mich deswegen interessieren.
Also ich hab meine bei der Roland RS und hab das dabei. Ich weiß, dass auch die ARAG sowas anbietet. Jedenfalls gilt das für die österreichischen Gesellschaften der Konzerne.
Gruß
Tom
Hallo,
*Schon mal etwas von einer Rechtsschutzversicherung gehört?
*Wozu gibt es Spenden/Solidarität?
*Was bekommt die Familie für ein Fernsehinterview?Letztlich ist es aber wohl auch so ein recht großer
finanzieller Aufwand, der selber zu tragen ist. In bestimmten
Fällen hilft u.U. vielleicht der Steuerzahler.Letztlich gibt es ja noch Prozesskostenbeihilfe und
Pflichtverteidiger. Inwieweit die jedoch in der Türkei dann
greifen weiß ich nicht.
allmählich werden Deine Beiträge zum Ärgernis. Warum äußerst Du Dich nicht einfach nur zu Themen, die Du beherrschst? Hier seien exemplarisch die Themen Rechtsschutzversicherung (RSV decken normalerweise Vorsatztaten nicht ab) und Prozeßkostenhilfe (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe) genannt.
Gruß
Christian
Wenn einer naiv ‚aus-dem-Bauch-Ansichten‘ verkauft
kommt dabei Unsinn raus…
sorry…
Grüße Rankin
Sehr kreativer Beitrag…
…aber nicht viel besser als meiner dann.
allmählich werden Deine Beiträge zum Ärgernis. Warum äußerst
Du Dich nicht einfach nur zu Themen, die Du beherrschst?
Zu Themen die ich nicht kenne sage ich auch nix, z.B. die Restaurierung einer Nähmaschine.
Hier seien exemplarisch die Themen Rechtsschutzversicherung (RSV
decken normalerweise Vorsatztaten nicht ab)
Handelt es sich denn um eine Vorsatztat?
„Eine vorsätzlich begangene Straftat. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung: Der vorsätzlich Handelnde weiß, dass er die gesetzlichen Merkmale erfüllt und will dies auch.“
Somit zum Thema Türkei: Wusste er, dass er eine Straftat begeht? So viel ich das aus der Presse entnommen habe hat sie ein falsches Alter angegeben. Somit wusste er nicht, dass er eine Straftat begangen hat. Ergo: Damit kann nicht von vornerein von Vorsatz gesprochen werden. Dies muss ja erst einmal geklärt werden. Eine Rechtsschutzversicherung würde also greifen.
und Prozeßkostenhilfe
(http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe) genannt.
Sowohl durch Strafprozess, als auch die Lage des Gerichtes fällt das dann wohl weg. Sagte ich nicht, dass ich es nicht weiß?
Die PkH war nur ein Einfall am Rande, den ich mit einem Fragezeichen versehen habe (->Inwieweit die jedoch in der Türkei dann greifen weiß ich nicht.)
Daher über Deine Kritik bitte an gerechtfertigter Stelle.
Hallo Tom
Also ich hab meine bei der Roland RS und hab das dabei. Ich
weiß, dass auch die ARAG sowas anbietet. Jedenfalls gilt das
für die österreichischen Gesellschaften der Konzerne.
Der Strafrechtsschutz den ich kenne, schließt die Deckung für Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können, aus. Aber ich kenne natürlich nicht alle Tarife und die österreichischen schon gar nicht. Ich wollte mit meiner Bemerkung nur sicher gehen, dass Du dich nicht versehen hast.
Gruß
Nordlicht
allmählich werden Deine Beiträge zum Ärgernis. Warum äußerst
Du Dich nicht einfach nur zu Themen, die Du beherrschst?Zu Themen die ich nicht kenne sage ich auch nix,
Nun, sagen wir es so: Ich bin nicht der erste, der Dich auf dieses Thema anspricht und ich mache das auch nicht zum ersten mal. Erinnere Dich z.B. an die Diskussion über die Lastschriftenrückgabe, bei der Du vehement auf Deiner - falschen - Positio beharrtest.
Hier seien exemplarisch die Themen Rechtsschutzversicherung (RSV
decken normalerweise Vorsatztaten nicht ab)Handelt es sich denn um eine Vorsatztat?
Ich sehe jedenfalls keinen unvermeidbaren Verbotsirrtum.
Somit zum Thema Türkei: Wusste er, dass er eine Straftat
begeht? So viel ich das aus der Presse entnommen habe hat sie
ein falsches Alter angegeben. Somit wusste er nicht, dass er
eine Straftat begangen hat.
Bei Unsicherheit besteht nach deutschem Recht eine Erkundigungspflicht, die sich in dem Fall nicht darin erschöpfen dürfte, zwischen Tür und Bett nach dem Alter zu fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das türkische Recht das entspannter sieht.
vornerein von Vorsatz gesprochen werden. Dies muss ja erst
einmal geklärt werden. Eine Rechtsschutzversicherung würde
also greifen.
Würde sie vermutlich eh nicht, weil es hier um ein Verbrechen (Mindeststrafe in der Türkei: 3 Jahre) geht. Da klinken sich RSV regelmäßig aus.
und Prozeßkostenhilfe
(http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe) genannt.Sowohl durch Strafprozess, als auch die Lage des Gerichtes
fällt das dann wohl weg. Sagte ich nicht, dass ich es nicht
weiß?
Dann hättest Du Dir den Einwurf auch sparen können - insbesondere, weil schon besserwisserisch um die Ecke gekommen bist („Was zum nachdenken“).
C.
OT
Thema und Thread für mich beendet.
Board ebenfalls beendet.
Lesezeichen gelöscht.
Auf nimmer wieder sehen Board, wenn hier persönliche Dinge unterstellt werden, ohne vielleicht die eigentliche Intention zu erkennen.
„was zum nachdenken“ hat nichts mit Besserwisserrei zu tun.
Vielen Dank für die kurze Zusammenarbeit.
Tschö!
Danke. Danke!
Ich kenne auch Fälle, in denen die Versicherung die Versicherung nachträglich kündigt, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Es könnte also vor dem folgenschweren Ereignis ein Fall eingetreten sein, und die Familien ohne Rechtsschutz dastehen. Also sollten wir mal die Rechtsschutzversicherungen nicht berücksichtigen. Oder gestatten sie mir, den Staranwalt aus München oder sonstwoher zu engagieren?
Hallo!
Ich kenne auch Fälle, in denen die Versicherung die
Versicherung nachträglich kündigt, wenn ein Versicherungsfall
eintritt.
Ja solche Fälle kenne ich auch. Ist ja auch so vorgesehen.
Es könnte also vor dem folgenschweren Ereignis ein
Fall eingetreten sein, und die Familien ohne Rechtsschutz
dastehen.
Ja.
Also sollten wir mal die Rechtsschutzversicherungen
nicht berücksichtigen.
??? Entweder sie ist vorhanden oder sie ist nicht vorhanden?!
Oder gestatten sie mir, den Staranwalt
aus München oder sonstwoher zu engagieren?
Das hängt von Anwalt und Versicherungsvertrag ab.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich dein Posting nicht verstehe.
Gruß
Tom
Hallo!
Ja also der normale Strafrechtsschutz schließt Vorsatzdelikte aus. Es gibt aber Zusatzbausteine, die von den Versicherungen angeboten werden.
Gruß
Tom