Von Werkzeugpfandrecht gebrauch machen

Hallo.
Ich arbeitete länger als Sub. für den gleichen Auftraggeber auf dem Bau. Noch offene Forderung werden schon seit längerem nicht beglichen. ( 3 offene Forderungen, noch keine Mahnung)
Jetzt ist meine Frage, da ich noch Werkzeug von ihm habe, ob ich von dem sog. Werkzeugpfandrecht gebrauch machen kann.

Hallo
der Versuch vom Pfandrecht gebrauch zu machen ist nicht besonders sinnvoll, die offenen Forderungen zu bekommen ist einfacher und kostengünstiger !
Ein Streit vor Gericht wegen Einbehalt von Werkzeug kostet eigenes Geld , ein Streit vor Gericht ( auch Anwaltskosten )wegen offener- berechtigter- Forderungen muss der Schuldner tragen !
Mein Tipp: Forderungen konsequent durchsetzen - Zahlungsaufforderung , 1-3 Mahnung mit Frist, Klage .
Alternativ : Inkasso einschalten - Kosten trägt der Schuldner .
mfg

Servus.
Das könnte fast an Unterschlagung grenzen, erwirke einfach einen Mahnbescheid, darauf einen Vollstreckungsbescheid und dann den Gerichtsvollzieher.
Sollte er nicht zahlen können oder wollen bleibt dir nur der Konkursantrag, den Du dann für ihn stellen musst.
Das ist der einfachste und auch legalste Weg.
Nebenbei kannst ihn ja auch wegen Betrug anzeigen, da er dich beauftragt hat und dir kein Geld zahlen kann oder will.
Ich weiss halt nicht ob Du noch mit ihm zusammen arbeiten willst, ich nehme jedoch von solchen Leuten Abstand und bleibe lieber zu hause.
Woher kommst Du und was machst Du?
M.f.G.
Marco Jacob
Maurer- und Betonbauermeister
PS: Wenn Du nur oder fast nur für ihn gearbeitet hast kann es schon eine Scheinselbstständigkeit sein, da verstehen die Sozialkassen keinen Spaß.