HAllo, ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin oder ob ich in eine andere Rubrik rein muß.
Nehmen wir mal an,
man möchte nur von seinen Zinseinnahmen leben.
Zinsen werden mit Abgeltungssteuer + Soli ( 26,43 % ) versteuert.
Wenn man z.B. 15000,- eur Zinseinnahmen hat ( oder 20000,- oder 25000,- ), greift da dann auch der Grundfreibetrag, so das man sich in der Einkommensteuererklärung Steuer zurückholen kann ?
Müßte doch eigentlich so sein, sonst wäre das ja eine Ungleichbehandlung zu Personen mit anderen Einkommensarten. Oder ?
grüße
Hallo !
Natürlich kann man auch eine Steuererklärung machen und zuviel bezahlte Steuer zurückbekommen.
Abgeltungssteuer heisst ja,macht man nichts,dann sind damit die Steuern pauschal abgegolten.
Hat man weniger oder keine Steuern zu zahlen,dann nutzt man den Freistellungsbetrag,NV-Bescheinigung oder macht eine Steuererklärung.
Nur da bekommt man die Freibeträge angerechnet,die Bank kann das beim Pauschalabzug nicht machen,sie weiss von den steuerlichen Verhältnissen des Kunden nichts.
Nur kann dann ja im umgekehrten,ungüstigsten Fall auch mehr Steuer herauskommen als ca. 25 %.
Es hat aber alles nichts damit zu tun,ob man ausschließlich von Zinseinkünften lebt. Es zählen die Einkünfte,egal aus Arbeit,Selbstständigkeit oder Zinserlösen.
MfG
duck313
Hallo,
Nur kann dann ja im umgekehrten,ungüstigsten Fall auch mehr
Steuer herauskommen als ca. 25 %.
Nein. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld tatsächlich abgegolten. Mehr wird es nicht.
Cheers, Felix
Hallo !
Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Ich hatte da etwas anderes im Sinn,was wohl nicht zutreffen kann ?
Wenn Bank nämlich nicht die 25 % abzieht (Freistellung,NV-Bescheinigung),dann müsste man ja Steuererklärung machen und dabei ging ich davon aus,es kann auch mehr als 25 % herauskommen,schließlich werden doch alle Einnahmen zusammengezählt und versteuert ?
Das eine ist eine Pauschalsteuer,das andere die echte Steuer nach Einkommenshöhe.
MfG
duck313
wenn die Bank aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer NV-Bescheinigung keine Steuer einbehält muss man auch keine Steuererklärung abgeben. Der Freistellungsauftrag dient ja schließlich dazu, der Bank mitzuteilen, dass man den steuerlichen Freibetrag noch nicht ausgenutzt hat und die Bank den darauf entfallenden Steuerbetrag nicht abführen braucht. Die NichtVeranlagungs-Bescheinigung bescheinigt, dass man steuerlich nicht veranlagt wird. Also ja eben keine Steuererklärung abgeben muss, da sowieso keine Steuer rauskommt. (Ich denke das war die grundlegende Unklarheit bei duck313?)
Um auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen: Wenn man tatsächlich nur von Zinseinnahmen lebt, also Privatier ist und sonst keine Einnahmen hat, ist die gesamte Steuerschuld mit den pauschal abgeführten 25% (+SoliZ +ggf. Kirchensteuer) abgegolten. Möglich wäre aber, dass der eigentliche Steuersatz, würde es keine Abgeltungsteuer geben, die gesamten Einnahmen also nach Abzug von Freibeträgen, Sonderausgaben etc nach dem normalen Progressionsverlauf besteuert werden, niedriger als 25% ist. Liegt das Einkommen unter 8004€ ist der Steuersatz 0%.
In diesem Fall gibt man eine Steuererklärung ab mit Antrag auf Günstigerprüfung (Kreuzchen auf der Anlage KAP). Die Steuerschuld wird dann mit dem persönlichen Steuersatz berechnet, von der Bank (die ja nicht anders durfte) zu viel abgeführte Steuer wird vom Finanzamt erstattet.
Ich hoffe, das beantwortet die Frage und ist verständlich genug geschrieben.
Ich bin in meiner vorherigen Antwort zu weit von der ursprünglichen Frage abgekommen. Der Freibetrag, den man der Bank einräumen kann, liegt bei lediglich 801 bzw 1602 Euro, der Grundfreibetrag wird hier nicht berücksichtigt. Dies erfolgt erst im Wege der Günstigerprüfung, also dem Vergleich der Pauschalabgabe mit dem eigentlichen persönlichen Steuersatz. Es ist also eine Steuererklärung abzugeben. Liegt man mit seinem zu versteuernden Einkommen (also nach Abzug auch der Sonderausgaben etc) unter dem Grundfreibetrag, ist überhaupt keine Steuer fällig und man kann eine NV-Bescheinigung beantragen. Die Bank führt dann keine Abgeltungssteuer mehr ab.
hallo, danke für alle antworten. es ist mir jetzt erheblich klarer geworden. grüße