Hallo! Mein Mann hat vor ein paar Tagen eine rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad - eine Fußgängerampel, wo keiner stand. Von da aus hat ihn dann eine Zivilstreife verfolgt, bis er eine zweite rote Ampel überfahren hat. Da haben sie ihn dann angehalten und ihm beide Ampeln aufgebrummt. In dem Wagen saßen zwei Polizisten.
Mittlerweile ist der Bußgeldbescheid über eine Ampel (100 Euro plus 23 Euro Verwaltungskosten) gekommen, für die zweite kam schon ein Anhörungsbogen. Insgesamt wären das rund 250 Euro, das ist für uns viel Geld und wie ich finde auch etwas unfair. Wenn sie ihn gleich angehalten hätten wäre er nicht über die zweite Ampel gefahren, aber spielt das eine Rolle? Und was machen wir mit dem Anhörungsbogen? Zugeben, zahlen, oder es zumindest hier auf ein Verfahren ankommen lassen? Einen Führerschein hat mein Mann nciht, daher sind die Punkte weniger das Problem.
Vielen Dank für euren Rat!
ihr Mann sollte sich erinnern, ob er bei dem Überfahren der Rotlichtphase jemand behindert hatte.
Nur bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind die 100,–€ plus Verwaltungsgebühr in Ordnung.
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 StVO
§ 49 Abs. 3 Nr. 2
behindert 100 €
Zum folgenden Anhörungsbogen: Ihr Mann ist verpflichtet seine Personalien anzugeben. Zur Ordnungswidrigkeit selbst braucht er sich nicht zu äußern.
Sollte zum zweiten Fall noch einmal ein Bußgeldbescheid über 100,–€ kommen, würde ich Einspruch einlegen.
Denn es sind zwar zwei Ordnungswidrigkeiten begangen worden, aber sie liegen in der Kausalität zusammen (Tatmehrheit)also müssen sie auch gemeinsam angeschuldigt werden.
Die Annahme, dass ihr Mann bei rechtzeitigen Anhalten der Polizei das zweite Rotlicht nicht überfahren hätte, glauben Sie doch selbst nicht.
M.f.G.
Vielen Dank, wir haben jetzt mal abgewartet. Der zweite Bescheid ist da und beläuft sich auf 223,50 Euro, Rotlicht länger als 1 Sekunde und Vorsatz, da die Ampel 10,22 sec rot war. Wie gesagt eine Linksabbiegerampel, an der mein Mann mit dem Rad geradedeaus gefahren ist. Insgesamt sind es also 350 Euro für zwei rote Ampeln, wir werden jetzt Einspruch einlegen und abwarten. Gefährdet hat er niemanden, und behindert auch nicht.