Vor 1 jahr sanierte Whg, schmutzig vom mieter

wir haben vor 1 Jahr unsere Eigentums-whg. mit herzblut (und viel Zeit&Geld)saniert und vermietet mit Sondervereinbarung, die besagt: Besenrein und Tapetenfreie Übergabe bei Auszug.Bei dem ersten Besich-tigungstermin stellten wir mit Entsetzen fest, das die Whg. ungepflegt (vom Hasen abgefressene Tapeten, saniertes/möbliertes Bad: sehr schmutzig bewohnt wird, durch die Fenster konnte man kaum noch schauen. Ich habe mich geschämt für diesen Zustand der Whg.!!!Selbstverständlich schreckte dieser Zustand all unsere Interessenten ab. das war im August.Jetzt will unser Mieter uns die Whg. so übergeben,wir haben selbst gerade ein kleines Häuschen gekauft und renoviert, hohe Belastung, hat er das Recht uns so die Whg. zu übergeben???

Hallo Ihr Lieben,
er kann, wie man sieht. Natürlich muß der Mieter die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgeben. Aber ob Tapetenfrei, das möchte ich bezweifeln.
Wenn es keine gütliche Einigung gibt müßt Ihr zum Anwalt.
Vor Gericht wird der Dreck vermutlich nicht ins Gewicht fallen, hier zählen nur massivere Dinge. Ist was kaputt oder nur versifft ? Das beste ist eine Reinigungskraft zu bestellen und versuchen gütlich die Rechnung auf seine Kosten abzuwälzen.
Wie ist es mit der Kaution ? Die ist in der Regel dafür da. Zurückhalten! 6 Monate nach Auszug müßt Ihr erst abrechnen. Reicht die nicht aus, dann gilt es zu verhandeln. Die Praxis zeigt, daß die Klage vor Gericht meist den sozialschwachen gewinnen läßt. Ist er das oder hat er ein gutes Einkommen? Da kann man später u.U. Lohnpfändung versuchen. Hat er nichts, seid Ihr sowieso die Dummen.
Ich hoffe ich habe Euch geholfen und Ihr habt eine Kaution von dem Typen.

Gruß Zwergentöter

Hallo und Danke für die schnelle Antwort!
wir haben eine Kaution zu verfügung. Was ich nicht verstehe, wofür macht man dann überhaupt Verträge??? Wenn die sich nicht daran halten brauchen. Übrigens er ist Lehrer, hat ein gutes Einkommen.
Gruß Ina

Hallo Ina,

erstmal kann ein Mieter übergeben, was er möchte. In einem Übergabeprotokoll werden dann Mieter + VM die Mängel gemeinsam festhalten und unterschreiben.
Dann wird dem Mieter eine Frist zur fachgerechten Beseitung der Mängel gesetzt. Falls das nicht geschieht, kann die Kaution zur Mängelbeseitung genutzt werden, ggf. könnte man im Übergabeprotokoll vereinbaren, daß der VM die Mängel gleich selbst beseitigt und sich zu diesem Zwecke aus der Kautionssumme bedient.

Bzgl. der Sondervereinbarung habe ich als Laie keine Idee, wie das zu beurteilen ist.

mfG

Nein hat er nicht. Er muss die wohnung so übergeben wie es im Mietvertrag steht. Außer die Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Wenn man sich nicht sicher ist läßt Du den Mietvertrag vom Experten anschauen.
Beschädigungen vom Nagetier müssen beseitigt werden oder es droht Schadenersatzanspruch, den muss Du rechtlich geltend machen.
Viel Glück