Vor 10 Monaten etwas versteigert

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auf der suche nach einigen anworten.

Zum Sachverhalt:
Ich habe zum 01.08.2010 einen Bohrhammer bei ebay versteigert, ich habe alle angaben nach besten wissen und gewissen gemacht. Ich habe den Standardspruch „Privat Auktion, keine Garantie, etc.“ mit übernommen. Heute bekomme ich eine eMail des Käufers, daß das Gerät kaputt sei und ein Plagiat sein solle… Er habe es nach Bosch geschickt, die hätten ihm das bestätigt und er hat seinen Anwalt bereits informiert! Nach 10 Monaten und einem defekt soll es nun eine Fälschung sein?! Das ist ein Originalgerät, da bin ich mir ziemlich sicher… was kann ich jetzt tun?! Was passiert nun?!

Für zahlreiche antworten wäre ich sehr dankbar…

mit freundlichen Grüßen
Günter-André Kißing

hallo

ich kann mir ja nicht vorstellen, dass der damit erfolg haben wird.

aber wenn das gerät tatsächlich kein original ist, könnte ich mir vorstellen, dass du noch dafür gradestehen musst. markenfälschungen verkaufen ist ja grundsätzlich verboten (da hilfts auch nicht, dass es schon 10mon her ist und du privatverkäufer bist).

aber wie kannst du dir nicht 100% sicher sein? hast du es denn nicht im fachhandel gekauft? wenn du es bei OBI, Prkatiker, Baushaus oder nem anderen Fachmakrt gekauft hast, würde ich auch davon ausgehen, dass es 100% keine fälschung ist.

wo hast du das gerät denn her? hast du es gebraucht oder neu gekauft? gibt es quittungen/zubehör?

um welchen kaufpreis geht es?

gruss

Hallo,

ich kann mir ja nicht vorstellen, dass der damit erfolg haben
wird.

Bauchgefühl?

aber wenn das gerät tatsächlich kein original ist, könnte ich
mir vorstellen, dass du noch dafür gradestehen musst.
markenfälschungen verkaufen ist ja grundsätzlich verboten (da
hilfts auch nicht, dass es schon 10mon her ist und du
privatverkäufer bist).

Wenn dieser Mangel nicht bekannt war und nicht arglistig verschwiegen wurde, besteht bei einem wirksamen Ausschluss der Gewährleistung kein Anspruch. Weder wegen des Defektes, noch wegen der angeblichen Fälschung.

Wozu wäre ein Gewährleistungsausschluss denn gut, wenn man später doch haften sollte?

wo hast du das gerät denn her? hast du es gebraucht oder neu
gekauft? gibt es quittungen/zubehör?

Was tut das zur Sache?

um welchen kaufpreis geht es?

Völlig egal.

Gruß

S.J.

Hallo,
danke für deine Antwort. Ich habe das Gerät von meinem ehem. Chef. Da noch ein teil Lohn offen waren und er mich nicht bezahlen konnte. Da wir damit regelmäßg gearbeitet haben, gehe ich halt nicht davon aus, daß es sich um ein Plagiat handelt. Daher habe ich nat. auch keine Unterlagen mehr über das Gerät. Meine damaligen Nachforschungen im Rahmen der Autkion ergaben, daß es das Model in Versionen gab. Bei meinem handelte es sich um die erste und damit etwas ältere Version…

Gruß
Günni

wenn du noch die Seriennummer hast, könntest du bei Bosch direkt nachfragen wegen angbelicher Fälschung.

Achtung: Mittlerweile kommt es doch öfters vor, dass ware absichtlich vertauscht wird, dann werden Fehler behauptet, die bei der Originalware nie existiert haben. Daher beim Kauf und Verkauf immer die Seriennummer aufschreiben.

Manche Händler schicken Kunden Bilder zum beweis. Bei kontrolle der Seriennummer stellte sich dann heruas, dass es nicht der zurückgeschcikte Artikel war, sondern ein baugleicher, bei dem ein vom kunden verursachter Schaden behauptet wurde.
Warum soll das nicht umgekehrt auch vorkommen, also dass ein Käufer sowas macht?!

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