…welche ich bis heute noch nicht gesehen habe. Auch mit der Kindesmutter habe ich seit der Geburt der Kinder keinen Kontakt mehr gehabt. So war es von mir gewollt. Den Kindesunterhalt zahle ich regelmäßig ans Jugendamt. Nun wollen die Kinder über das Jugendamt Kontakt zu mir aufnehmen. Ich möchte jedoch nach wie vor jeglichen Kontakt ausschlagen. Darf das Jugendamt meine Adresse bekanntgeben und haben die Kinder ein Recht auf Kontaktaufnahme mit mir?
Soweit die mir bekannte Regelung noch gilt, haben Kinder das Recht, ihre Abstammung zu erfahren und auch Kontakt zum jeweiligen Elternteil aufzunehmen. Auch gegen den Willen der leiblichen Eltern, sobald die Kinder volljährig bzw. entscheidungsbefähigt lt. Gesetz sind. Da bleibt Ihnen wohl nur, den Kindern ins Gesicht zu sagen, dass Sie weiterhin kein Interesse an ihnen haben. Psychologisch wäre das, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, für die Kinder destruktiv für die seelische Entwicklung. Ein Schaden, der für deren weiteres Leben sehr, sehr schwer wieder gut zu machen wäre.