Vor 15 jahre führeschein wegen alkohol verloren

ein mann aus niedersachsen hat seinen führerschein 1977 gemacht und musste ihn 1997 wegen alkohol abgeben.
kann er jetzt einen neuen führeschein beantagen?
muß er zur mpu?
muß er einen neuen machen?

hallo,

15 jahre ohne führerschein bedeutet:

  1. keine mpu
  2. neue fahrprüfung mit theorie und praxis.

das straßenverkehrsamt hat aber einen ermessensspielraum, was die fahrprüfung betrifft.

mfg
mpu24

Hallo tausend62
Das Tilgungsende geht aus dem VZR-Auszug hervor. Normalerweise ist dies 15 Jahre nach dem Urteil.
Einen Auszug aus dem VZR bekommst Du beim KBA kostenlos.
Du bekommst nach Ablauf der 15 Jahre Deinen D-FS mpu-frei, sofern keine neue Eintragungen hinzu gekommen sind, die die alten Eintragungen hemmen. Um ganz sicher zu gehen, daß keine MPU-Auflage mehr kommt würde ich den Antrag erst stellen, wenn die Tilgung komplett ist.
Für die Neuerteilung nach Entzug der alten Klasse 3 ist der § 20 FEV in Verbindung mit dem § 76 FEV maßgebend.
Gruß Petra

Hallo,

Er kann neu beantragen.
Ob MPU oder nicht liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Er wird die Fahrprüfung erneut ablegen müssen.

Gruß, Jörn Otten.

Hallo,

bei wiederholter Auffälligkeit durch Alkohol oder ab 1,6 Promille muss er sicherlich zur MPU.

Er kann einen Antrag stellen. Neu machen muss er ihn nicht. Im Rahmen der MPU könnte aber eine Fahrprobe angeordnet werden, was nach so lang unterbrochener Fahrpraxis sicher auch der Fall sein wird.

MfG, Nicole

er kann einen neuen beantragen, er muss ihn nicht neu machen, mpu ab 1,6 Promille

Nach 15 Jahren ist die Frist abgelaifen und er muss keine MPU mehr machen.

Gruß

Hi,

sry, die Frage wurde bereits vor längerer Zeit gestellt, ich weiss…

Hoffe, die Antwort kann dennoch noch etwas helfen:

ein mann aus niedersachsen hat seinen führerschein 1977
gemacht und musste ihn 1997 wegen alkohol abgeben.
kann er jetzt einen neuen führeschein beantagen?

Beantragen kann er natürlich, und der Antrag auf Neuerteilung der FE ist auch grundsätzlich immer der erste Weg zur FE Rückgewinnung!

Man geht am besten zur Führerscheinbehörde seiner Ortschaft, schildert seine Situation und füllt den Antrag aus.

muß er zur mpu?

Das entscheidet eben diese Führerscheinstelle, nach Aktenlage und niemals, bevor dort nicht von dem Betreffenden dieser Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde.

In aller Regel bekommt man einige Tage bis Wochen nach Antragstellung Post von der FS-Stelle, wo alle Voraussetzungen und Bedingungen aufgeführt sind, die die FS-Stelle verlangt, bevor sie dann abschliessend über die beantragte Neuerteilung des FS entscheiden wird!

In aller Regel setzen die einem dann eine Frist, bis wann sie z.B. das Gutachten der MPU auf dem Tisch haben wollen, andernfalls kommt die kostenpflichtige Ablehnung des Antrags --> also Vorsicht, wenn man einmal dort den Antrag gestellt hat, kommt die Sache binnen der nächsten Monate auch definitiv ins Rollen und man sollte dann schon vorbereitet sein (z.B. die Kosten für die - in meinen Augen überaus wahrscheinlich anfallende - MPU bereits zusammen haben, sich gut vorbereitet haben, etc…) --> andernfalls zahlt man dann nur sinnlos Geld dafür, dass die FS-Stelle den Antrag ablehnt, sowas kann man sich sparen, wenn man erst den Antrag stellt, wenn man insgesamt so weit vorbereitet ist, dass man alle deren Bedingungen auch umgehend (meist binnen 3 - 4 Monaten Frist ab Antragstellung) erfüllen kann!

muß er einen neuen machen?

Neu machen muss man den FS - glaube ich - heutzutage nicht mehr, da gibt es wohl eine neuere Gesetzgebung, aber auch das sollte man am allerbesten direkt bei seiner zuständigen FS-Behörde - am besten im Voraus - erfragen. Man kann dort z.B. auch erstmal anrufen und sich erkundigen, was man zur Antragstellung genau mitbringen muss (das waren zu „meiner Zeit“ z.B. ein aktueller Sehtest und auch eine Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, wenn dieser eine gewisse Zeit her war, Personalausweis, etc…)!

So ein Anruf im Vorfeld erspart auf alle Fälle das mehrmalige Nachreichen diverser Dinge, das empfiehlt sich aus meiner Sicht unbedingt, zumal auch nicht alle Bundesländer da einheitliche Vorgaben und Gesetze haben, von daher macht es immer Sinn, sich diese konkreten Infos direkt an der Quelle zu holen - und das ist nunmal die Führerscheinbehörde!

Übrigens arbeiten auch dort „nur Menschen“, die im Allgemeinen auch nicht grundsätzlich beissen :smile: Wenn man sich selbst anständig und höflich benimmt, sind in aller Regel auch die Beamtinnen bzw. Beamten höflich und haben manchmal vielleicht sogar manchen guten Rat, den man gar nicht erwartet hätte^^

Man sollte auf keinen Fall vergessen, dass diese Leute dort keine Schuld am Verlust des eigenen Lappens haben, von daher kann man seinen vllt. aufgestauten Zorn wegen des Verlusts des FS getrost zuhause lassen bzw. sollte m. M. nach sowieso das „Projekt FS Neuerteilung“ erst dann überhaupt starten, sobald man innerlich so weit ist und z.B. genau diese Wut nicht mehr verspürt (denn in der MPU kommt man nur durch, wenn man vorher einen inneren Wandel vollzogen hat, und sobald man den tatsächlich vollzogen hat, ist die anfängliche Wut ohnehin verschwunden…)!

Aber in dem Fall des hier angesprochenen Mannes schätze ich doch mal, dass nach 15 Jahren wohl schon längst keine Wut mehr vorhanden ist und man sich sehr genau mit seiner s.g. Trunkenheitsfahrt sowie deren Konsequenzen auseinandergesetzt hat :wink:

Grüsse und viel Erfolg