Hallo!
Frage (für blonde!): Was hat denn Defekt oder überhaupt Problem Kupplung mit der HU zu tun ?
Ich meine nichts.
Auch beim einem Wagen mit neuer HU kann jederzeit etwas kaputt gehen.
Und ob man Gewährleistung ( nein, das ist nicht Garantie) gegen den Händler geltend machen kann, weiß ich nicht.
In der Regel schon, außer er hat im Auftrag der Feuerwehr verkauft. Dann habt ihr ihn nämlich von der Feuerwehr gekauft und die durfte Sachmängelhaftung(Gewährleistung) ausschließen.
Ich sehe das so.
Wenn Händler schon Reparaturen und HU auf seine Kosten machen lässt, dann spricht doch sehr viel dafür das man auch Gewährleistungsrechte hat.
denn dann hat man doch nicht von Feuerwehr gekauft!
Die Gewährleistung gibt’s vom Gesetz ( 1 J.) und die kann man auch nicht ausschließen. Und so kurz nach Kauf spricht das für Mangel schon am Kauftag.
Also müsste Händler auch die Kupplung reparieren.
Hier ist der Käufer in der guten Lage, der Händler müsste beweisen, der Mangel an Kupplung ist spontan entstanden und war beim Kauf noch nicht vorhanden.
Das wird ihm schwerlich gelingen. Also muss er kostenfrei reparieren oder man gibt Wagen ganz zurück und bekommt Geld zurück.
Noch mal ein Wort zum Kauf von Fahrzeugen der Feuerwehr.
Die sind oft alt, haben mehr gestanden als gefahren. Wurden zwar gepflegt und gehegt, haben aber Altersprobleme (Rost). Nicht umsonst wurden sie ersetzt nach 20-25 J. ,oft noch älter.
MfG
duck313
