Hallo,
bin vor ungefähr einem halben Jahr ohne einen Abschluss zu haben von der Schule geflogen (Real 9 Klasse) und bin nicht mehr Schulpflichtig (bin 17J. alt und habe schon 10 Kl. hinter mir = nicht Schulpflichtig)
Also kann mich keine „normale“ Schule mehr aufnehmen, deswegen habe ich mir einen Termin für einen externen Hauptschulabschluss für Januar besorgt, soweit ist die „Abschlusssache“ erstmal geklärt.
Ich bekomme zurzeit Kindergeld wie alle die zur Schule gehen… weil ich mich nicht beim Arbeitsamt gemeldet habe oderso …
Jetzt wäre meine frage ob ich mich Arbeitssuchend melden kann ( dann einen Vermittlungsgutschein bekommen und Arbeiten gehen, einen „Arbeitsplatz“ hätte ich schon)
Die frage ist halt ob die mir nicht irgendso ein Busgeld oder so verhängen dass ich mich so lange nicht gemeldet habe beim Arbeitsamt… und ob ich vll. noch für Januar Hatz 4 bekommen könnte wenn ich z.B. am Montag zu Amt gehe … Wie gesagt ich hab nur die Befürchtung dass die mich zwingen das bekommene Kindergeld wieder Auszuzahlen, was aber schon futsch ist (ps. bei uns in der Familie bekommt keiner Harz 4 aber trotzdem würden wir das Geld nicht einfach so locker in der Tasche haben ums wieder zurückzu zahlen … ich mein … wenn ich harz 4 beantragt HÄTTE dann hätt ich ja noch mehr bekommen als das Kindergeld … also finde ich dass die eig. nicht meckern sollten oder? …
hmm sorry dass der Text so lang ist … ich hätte selbst kein bock so einen langen Text zu lesen aber wenns jemand getan hat , VIELEN DANK
Da kann ich momentan nicht richtig weiterhelfen. Wenn Du zusammen in der Wohnung Deiner Eltern wohnst, hättest Du und die Familie , glaub ich eher Nachteile (Gemäß deiner Befürchtung wird einiges angerechnet ab der Zeit der Antragstellung und von dem Riesenaufwand noch abgesehen). Etwas anders siehts aus, wenn Du einen eigenen Haushalt hättest, was aber außerhalb des Elternhauses nicht anerkannt wird, solange man nicht volljährig ist und keine familiäre soziale Härte erleidet. Du schreibst, du hättest schon einen möglichen Arbeitsplatz? Wie lange ists, bis Du anfangen kannst? Dann belass es bis dahin.?
Bußgeld solltest Du keines befürchten, da es dir freisteht wann Du Leistung beantragst. Sanktionen oder Bußgelder gelten erst ab Leistungsbezug als möglich zu verhängen, wenn Du noch nie gemeldet warst.
Jetzt ists bei mir auch viel geworden naj, so ists halt.
Gruß Herby777
Also du bist 17 und wohnst zu hause deine eltern arbeiten also bekommst du kein harz4, weil das ganze einkommen angegeben werden muß.busgeld bekommst du nicht, da du ja keine leistungen vom amt bekommen hast.Wenn du einen arbeitsplatz hast brauchst du doch keinen vermittlungsgutschein. da kannst du doch einfach anfangen, und brauchst auch nicht zum amt. also das ist meine meinung.
Hallo.
Sie haben scheinbar Glück gehabt, normalerweise ist es so, das Sie sich hätten arbeitslos melden müssen, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.
Eine Arbeitslosmeldung jetzt ist noch möglich, da Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden Ihnen auch keine Konsequenzen drohen.
Einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein werden Sie aber trotzdem nicht haben.
Da Sie unter 25 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz4 beantragen - für die ganze Familie, Sie alleine bekommen keins.
Der Vermittlungsgutschein könnte hier helfen, aber ein Anspruch besteht definitiv nicht. Erst einmal müsste ALG2-Status vorliegen, und auch dann kann man den VGS nicht einklagen.
Hier ein paar weitere Infos zu den Voraussetzungen:
http://www.vermittlungsgutschein.info/voraussetzungen
Du hättest dich sofort Arbeitssuchend melden müssen, da du das nicht getan hast rate ich dir es schleunigst zu tun. Es sei denn du kannst jetzt direkt einen Arbeitsvertrag unterschreiben dann wäre die Anmeldung beim Amt ja hinfällig.Wenn du dich Arbeitslos meldest muss du einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen,dort wird dir das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Du musst dann auch das Einkommen deiner Eltern nachweisen. Wenn du Montag dich Arbeitslos meldest und den Antrag stellst bekommst du ab 20.12.Arbeitslosengeld 2.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
so weit ich weiss müsstest du kein bussgeld bekommen von der arge
wenn du kein geld beantragst oder dich nicht meldest selbst schuld meine meinung
und kindergeld brauchste auch nicht zurückzahlen so weit ich weiss weil du ja bis 21 das bekommst oder bis 18 glaube ich bin mir nicht sicher .
zb wenn du ausbildung machst bekommste es weiter und wenn du studiest bis 28 jahre glaub ich.
willste meine meinung wissen egal ich schreibe die trotzdem
ich finde es gut das du den abschluss machen willst aber heu zu tage ist eine ausbildung das a und o das muss man haben .
wenn du keine hast kannste ja zur zeit überbrücken mit arbeit aber mach eine ausbildung
und wwichtig gehe sofort zur arge du musst ja von was leben
lg