Tach!
Über das Gewerberecht kann ich leider keine Auskunft geben. Ich vermute aber, dass der private Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Information vorab einzuholen, ob der Gewerbebetrieb handwerksrechtlich Dachdeckerarbeiten ausführen darf.
Zum Thema Schwarzarbeit kann ich Dir sagen, dass diese nicht gegeben ist, sofern der Betrieb gewerberechtlich und dessen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich angemeldet sind und der vorgeschriebene Mindestlohn an die Arbeitnehmer gezahlt wird. Meines Erachtens handelt der Auftraggeber auch nicht fahrlässig, wenn er eine offensichtlich korrekt am Markt agierende Firma beauftragt und sich im Nachhinein herausstellt, dass diese Firma beispielsweise Arbeitnehmer schwarz beschäftigt. Anders sieht es natürlich aus, wenn dem Auftraggeber aufgrund eines Preisangebotes klar sein muss, dass der Auftragnehmer seinen Arbeitnehmern nicht den Mindestlohn im Dachdeckergewerbe zahlen kann, weil die Angebotssumme so dermaßen gering ist, dass dies einfach nicht möglich sein kann.
Mit Selbstanzeigen kommt man im Übrigen aus keinen Nummern raus. Eine Mitwirkung bei der Aufklärung kann lediglich bei der Bemessung des Strafmaßes oder der Höhe des Bußgelds positiv für den Selbstanzeiger sein.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.