Vor Auftragsvergabe Firma prüfen lassen

hallo zusammen…

Muß jemand bei der Auftragsvergabe an eine Fachfirma im privaten Baubereich die Firma auf Ihre Zulässigkeit, bzw darauf prüfen oder von der Firma bescheinigen lassen das die Firma berechtigt ist, Dacharbeiten auszuführen?

Vorrausgesetzt die ausgeübte Tätigkeit ist eine Anzeigepflichtige Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung.

Was ja bedeuten würde das Schwarzarbeit vorliegt. Hat der Auftrageber in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt?

Oder kommt er durch eine Selbstanzeige aus der Nummer raus?

Hallo,

zunächst einmal haben wir die EU und damit die DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
der EU die endlich mit den alten Zöpfen der Handwerker-Innungen
(und damit dem Monopolismus in bestimmten Bereichen) ein Ende bereitet hat.
Das hat für Auftraggeber ein gutes,denn Firmen (Handwerksbetriebe zum B.)
müssen folgende Angaben machen:
siehe hier:
http://www.dienstleistungs-informationspflichten-ver…

Macht eine Firma diese Angaben,so kann man in der Regel davon ausgehen,das sie sich auch an alle anderen gesetzliche Bestimmungen hält.

Ergänzend wäre zu bemerken,das sich eine Privatperson bei größeren Baumaßnahmen an einen Archichtekten wenden sollte,der die gesamte Bauüberwachung ünbernimmt.

Zusammenhang mit Frage?
Hallo auch,

wo ist denn bei untenstehender Antwort der Zusammenhang mit der Ursprungsfrage? Auch wenn inhaltlich vielleicht allem richtig sein mag?

Gruß
Oliver